Unsere Website verwendet Cookies, um Dir eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unser Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Du auf der Seite weitersurfst, stimmst Du der Cookie-Nutzung zu.
Ich stimme zu
es geht um ausstehende Mieten von Geschäftsräumen, deren Eigentümergemeinschaft (Kläger) aus 3 Personen besteht
Beklagter und Kläger einigen sich auf einen Vergleich im mittleren 4-stelligen Bereich, bei einem Streitwert von ca. 40.000€. Nun würde ein Gericht ein Kostenfestsetzungsbeschluss erstellen, das die Anwaltskosten im oberen 4-stelligen Bereich ansetzt.
Frage(n):
Wird für jeden Eigentümer extra Rechtsanwaltsgebühren veranschlagt ( RVG x 3) oder wird das als ein Kläger (Eigentümergemeinschaft) angesehen?
Geklagt hat die Gemeinschaft mit einer Vertretung? Dann ist es ein Kläger.
Anders wenn jeder der Eigentümer da mit eigenem Rechtsbeistand aufgekreuzt ist.
Da wird dann jeder Anwalt Geld verdienen wollen.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Tastenspitz hat geschrieben: ↑01.11.23, 11:08
Geklagt hat die Gemeinschaft mit einer Vertretung? Dann ist es ein Kläger.
Korrekt, eine fiktive Gemeinschaft, eine fiktive Vertretung.
Mir ist auch bekannt, dass es bei einer Gemeinschaft eine Gebühr von 0,3% oder so ähnlich gibt, die noch drauf kommen. Ok, dann muss ich mal weiter recherchieren, warum ein Gericht so hohe Anwaltskosten ansetzen könnte.
misterx25 hat geschrieben: ↑01.11.23, 10:46
bei einem Streitwert von ca. 40.000€.
Nur weil am Ende der Vergleich nur über einen Bruchteil der Summe geschlossen wurde, ist die Höhe der Ursprungsforderung ja nicht vom Tisch. Und Kosten für Anwälte und Gerichte bemessen sich nach dem Streitwert.
Man verklagt jemanden unter Zuhilfenahme eines Anwalts auf 40.000€, schließt dann mit Hilfe dieses Anwalts einen Vergleich über z.B. 5.000€ und bekommt dann Gerichts- und Anwaltskosten in Rechnung gestellt, die die Vergleichssumme deutlich überschreiten? Dann ist aber so ziemlich alles schief gelaufen, was schief laufen konnte.
1) Hat der Anwalt von der Klage nicht von vorherein abgeraten?
2) Warum vergleicht man sich auf eine relative Minisumme und lässt es in einer solchen Situation nicht gleich auf ein Urteil ankommen? Hat das Gericht während der Verhandlung durchblicken lassen, dass die Kläger keine Chance auf die 40.000€ haben? Hat das Gericht durchblicken lassen dass bei einem Urteil der zugesprochene Betrag noch geringer ausfallen wird?
Die beantragten Anwaltskosten legt doch nicht das Gericht fest. Das legt nur den Streitwert fest. Und die prozentuale Aufteilung der Gerichts- und Anwaltskosten (für beide Seiten). Im Kostenfestsetzungsbeschluss werden die beiden Anwälten eingereichten Kosten nur bestätigt und die Gerichtskosten dazugerechnet.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!