Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Moderator: FDR-Team
Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Hallo zusammen,
es geht um folgenden Sachverhalt:
Privatperson A betreibt eine Webseite, auf der sie Informationen zu Computerspielen sammelt, darunter Hintergrundinfos, alle möglichen Tipps & Tricks, Auflistungen von In-Game-Content mit seinen Werten und Komplettlösungen. Die textuellen Inhalte sind komplett selbst geschrieben und gerade bei Komplettlösungen teilweise sehr umfangreich und bei manchen alten Spielen zumindest in deutscher Sprache einzigartig. Zur Illustration werden Screenshots der Spiele integriert, um Spielinhalt darzustellen, schwierige Stellen zu verdeutlichen oder einfach zur Auflockerung eines längeren Lösungstextes. Die Webseite ist privat und nicht kommerziell (keinerlei Werbung, Affiliate-Programme, Premium-Content, Paywalls oder Ähnliches). Die Leser werden auch nicht durch Spendenaufrufe, Fundraising o.Ä. zu Spenden gedrängt. Es gibt nur einen unauffälligen Unterstützungsbereich, über den die Seite vollkommen freiwillig finanziell unterstützt werden kann, was bisher aber noch nicht passiert ist.
Da Privatperson A schon sehr viele Jahre Freizeit in das Projekt investiert hat, hat sie die Idee, die umfangreichen und teilweise auch vielbesuchten Texte über die Verwertungsgesellschaft Wort anzumelden und so wenigstens eine minimale Honoration (40 Euro pro Jahr je Seite, die über 10000 Zeichen Text enthält und eine entsprechende Anzahl an Klicks im Jahr erhält) für ihre Arbeit zu erhalten. An VG Wort würde für die Meldung nur der reine Textinhalt von Seiten ohne Tabellen, Bilder etc. übermittelt.
Was hätte diese Änderung in Bezug auf die Bildrechte für Auswirkungen? Würde die Webseite damit plötzlich kommerziell werden, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass die Einnahmen bei Artikeln zu meist alten Spielen jemals über den Liebhaberei-Bereich hinausgehen? Würde die Bildnutzung plötzlich als kommerzielle Nutzung zählen, auch wenn nur die Textanteile gemeldet würden und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht? Müsste A für
- ALLE bisher hochgeladenen Screenshots, oder
- nur die Screenshots, die in Texte eingebunden sind, die für Tantiemen angemeldet werden,
Einwilligungen der betreffenden Rechteinhaber (bei alten Spielen häufig nur sehr schwer herauszubekommen) einholen?
Theoretisch müsste eine solche Vergütung, die noch dazu nur auf den selbst erstellten Textanteil der Webseite erfolgt, doch eher zulässig sein, als die geschaltete Werbung von YouTube vor, nach und in Let's-Play-Videos.
es geht um folgenden Sachverhalt:
Privatperson A betreibt eine Webseite, auf der sie Informationen zu Computerspielen sammelt, darunter Hintergrundinfos, alle möglichen Tipps & Tricks, Auflistungen von In-Game-Content mit seinen Werten und Komplettlösungen. Die textuellen Inhalte sind komplett selbst geschrieben und gerade bei Komplettlösungen teilweise sehr umfangreich und bei manchen alten Spielen zumindest in deutscher Sprache einzigartig. Zur Illustration werden Screenshots der Spiele integriert, um Spielinhalt darzustellen, schwierige Stellen zu verdeutlichen oder einfach zur Auflockerung eines längeren Lösungstextes. Die Webseite ist privat und nicht kommerziell (keinerlei Werbung, Affiliate-Programme, Premium-Content, Paywalls oder Ähnliches). Die Leser werden auch nicht durch Spendenaufrufe, Fundraising o.Ä. zu Spenden gedrängt. Es gibt nur einen unauffälligen Unterstützungsbereich, über den die Seite vollkommen freiwillig finanziell unterstützt werden kann, was bisher aber noch nicht passiert ist.
Da Privatperson A schon sehr viele Jahre Freizeit in das Projekt investiert hat, hat sie die Idee, die umfangreichen und teilweise auch vielbesuchten Texte über die Verwertungsgesellschaft Wort anzumelden und so wenigstens eine minimale Honoration (40 Euro pro Jahr je Seite, die über 10000 Zeichen Text enthält und eine entsprechende Anzahl an Klicks im Jahr erhält) für ihre Arbeit zu erhalten. An VG Wort würde für die Meldung nur der reine Textinhalt von Seiten ohne Tabellen, Bilder etc. übermittelt.
Was hätte diese Änderung in Bezug auf die Bildrechte für Auswirkungen? Würde die Webseite damit plötzlich kommerziell werden, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass die Einnahmen bei Artikeln zu meist alten Spielen jemals über den Liebhaberei-Bereich hinausgehen? Würde die Bildnutzung plötzlich als kommerzielle Nutzung zählen, auch wenn nur die Textanteile gemeldet würden und keine Gewinnerzielungsabsicht besteht? Müsste A für
- ALLE bisher hochgeladenen Screenshots, oder
- nur die Screenshots, die in Texte eingebunden sind, die für Tantiemen angemeldet werden,
Einwilligungen der betreffenden Rechteinhaber (bei alten Spielen häufig nur sehr schwer herauszubekommen) einholen?
Theoretisch müsste eine solche Vergütung, die noch dazu nur auf den selbst erstellten Textanteil der Webseite erfolgt, doch eher zulässig sein, als die geschaltete Werbung von YouTube vor, nach und in Let's-Play-Videos.
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Auch die nicht kommerzielle Verwendung geschützter Bilder (falls es welche sind) bedarf der Zustimmung des Rechteinhabers. Aber hier ist es wohl schon kommerziell, wenn Einnahmen angestrebt werden.
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Screenshots an sich zu veröffentlichen ist von den meisten Firmen im privaten, nicht-kommerziellen Rahmen für Fanprojekte erlaubt. Ebenso Videoinhalte, sonst würden ja alle, die Let's Plays bei YouTube für diverse Spiele veröffentlichen, Rechtsprozesse am Hals haben.
Noch einmal kurz zum Ablauf bei VG Wort:
Man kopiert bei einer Meldung den reinen textuellen Inhalt ohne Bilder, Tabellen u.Ä. und reicht diesen ein. Dies passiert auch nur für die spezielle Seite(n), die genug Besucher erreicht haben und über die nötige Menge an Text verfügen.
Wenn es eine Ausschüttung gibt, dann nur für diesen gemeldeten Text. Mich würde interessieren, in welchem Zusammenhang dann mit den Bildern noch Geld verdient wird.
Und die andere wichtige Frage bleibt: Müssen spezielle Einwilligungen für ALLE Screenshots auf ALLEN (auch den nicht gemeldeten Seiten) eingeholt werden? Das wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand. Für vielleicht nur einzelne Seiten, die die Benutzerzahl erreichen, den kompletten Content von etwa 1000 Seiten nachträglich anzufragen, ist einfach freizeitmäßig nicht vertretbar.
Den Begriff der Aufwandsentschädigung gibt es hier wohl nicht? Man kann doch auch ehrenamtlich tätig sein (ohne jegliche kommerzielle Interessen) und trotzdem eine Aufwandsentschädigung erhalten. Warum lässt sich dies bei Websites nicht analog anwenden?
Noch einmal kurz zum Ablauf bei VG Wort:
Man kopiert bei einer Meldung den reinen textuellen Inhalt ohne Bilder, Tabellen u.Ä. und reicht diesen ein. Dies passiert auch nur für die spezielle Seite(n), die genug Besucher erreicht haben und über die nötige Menge an Text verfügen.
Wenn es eine Ausschüttung gibt, dann nur für diesen gemeldeten Text. Mich würde interessieren, in welchem Zusammenhang dann mit den Bildern noch Geld verdient wird.
Und die andere wichtige Frage bleibt: Müssen spezielle Einwilligungen für ALLE Screenshots auf ALLEN (auch den nicht gemeldeten Seiten) eingeholt werden? Das wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand. Für vielleicht nur einzelne Seiten, die die Benutzerzahl erreichen, den kompletten Content von etwa 1000 Seiten nachträglich anzufragen, ist einfach freizeitmäßig nicht vertretbar.
Den Begriff der Aufwandsentschädigung gibt es hier wohl nicht? Man kann doch auch ehrenamtlich tätig sein (ohne jegliche kommerzielle Interessen) und trotzdem eine Aufwandsentschädigung erhalten. Warum lässt sich dies bei Websites nicht analog anwenden?
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Ob vertretbar oder nicht spielt keine Rolle. Für die Spiele und die darin enthaltenen Bildwerke gilt ein Urheberrechtsschutz, d.h. man darf sich die Seiten zu Hause ansehen, aber Screenshots machen und sie öffentlich zeigen bedarf der Zustimmung der Urheberrechtsinhaber. Wenn man mehrere Screenshots ein und desselben Spiels hat, beschafft man sich eben eine generelle Zustimmung für jedes Spiel, sodass man nicht bei jedem einzelnen Bild fragen muss. Das würde den Aufwand deutlich reduzieren.dsma_bell hat geschrieben: ↑06.11.23, 13:26Und die andere wichtige Frage bleibt: Müssen spezielle Einwilligungen für ALLE Screenshots auf ALLEN (auch den nicht gemeldeten Seiten) eingeholt werden? Das wäre ein unverhältnismäßiger Aufwand. Für vielleicht nur einzelne Seiten, die die Benutzerzahl erreichen, den kompletten Content von etwa 1000 Seiten nachträglich anzufragen, ist einfach freizeitmäßig nicht vertretbar.
Im Übrigen kann eine Seite mit ständig neuem Inhalt wohl als gewerblich gelten, ohne kommerziell zu sein. D.h. es muss neben den Nutzungslizenzen für fremdes urheberrechtlich geschütztes Material auch auf ein vollständiges Impressum geachtet werden.
Was Aufwandsentschädigungen angeht, geht es dabei um den Aufwand, den jemand im Auftrag leistet. Wenn man das auf freiwilliger Basis macht, sieht es mit einer Aufwandsentschädigung schlecht aus.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
[quote]Im Übrigen kann eine Seite mit ständig neuem Inhalt wohl als gewerblich gelten, ohne kommerziell zu sein.[/quote]
Das wage ich zu bezweifeln. Laut dieser Definition müssten sämtliche Blogs und Wikis ja durch die Bank gewerblich sein, auch wenn sie nur privat und als Hobby betrieben werden. Und wieso sollte man privat nicht eine Sammlung von eigenen Texten im Internet anlegen können, die man nach und nach erweitert und ausbaut. Deswegen betreibt man doch noch lange kein Gewerbe. Als Gewerbe müsste man ja auch steuerliche Auflagen erfüllen und am Ende könnte A's Arbeitsgeber ihr Hobby sogar noch als illegale Nebenbeschäftigung verbieten. Das ist nicht dein Ernst.
Vollständiges Impressum ist klar, Datenschutzerklärung auch, Cookie-Klausel ebenfalls - wurde von A alles nach und nach neben der Arbeit her in ihrer Freizeit ergänzt, die sie eigentlich dazu nutzen wollte, weiteren relevanten Content zu generieren. Für die Urheberrechte hat sie sich so beholfen, dass sie automatisch einen Baustein an jedes hochgeladene Bild anhängt, der darauf verweist, dass die Urheberrechte am Bild bei den Entwicklern oder Vertriebsfirmen, die auf der Spielehauptseite aufgelistet sind (aus den Credits im Spiel übernommen), oder ihren rechtlichen Nachfolgern liegen.
A hat sogar eine Extraseite zu Bildrechten erstellt und dort noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Urheberrechte an den Bildern hat und diese bei den jeweiligen Firmen liegen, dass reine Textseiten ohne Screenshots den tollen Spielen aber nicht angemessen sind und ihre Seiten eigentlich sogar eine kostenlose Werbung für die Spiele darstellen. Dort hat sie entsprechenden Firmen sogar angeboten, sich melden zu können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Bilder im Kontext eines "Museums für Computerspiele" nicht verwendet werden dürfen. Dann würden alle Bilder sofort entfernt werden und ein Hinweis als Erklärung für die Nutzer abgelegt, dass die Firma explizit gewünscht hat, dass keine Screenshots veröffentlicht werden dürfen. Das hätte dann zumindest eine abschreckende Wirkung, denn wer will schon zwischen zig Firmen, die keine Probleme mit der Screenshotverwendung haben als einziger negativ auffallen.
Das ist das wirklich Ärgerliche an der ganzen Sache. Man darf keinen Cent für seine Mühen einnehmen (wegen der Lizenzrechte der Screenshots, die man selbst in mühsamer Kleinarbeit erstellt hat) und muss trotzdem ständig Zeit für immer neue Auflagen investieren, die man erfüllen muss. Am besten von null Einnahmen dann auch noch einen Anwalt oder gleich eine ganze Horde bezahlen, die alles ständig überwachen und nach Problemen suchen. Kein Wunder, dass immer mehr private Webseiten ganz eingehen und das Internet irgendwann nur noch von Firmen und Gewerbetreibenden beherrscht wird, die dann fleißig Daten sammeln und verkaufen, mit Werbung nerven oder gar bestimmte Inhalte von Direktbezahlung oder Premiumabonnements abhängig machen - weil sie im Gegensatz zu A eindeutig Gewinnerzielungsabsichten haben.
Das wage ich zu bezweifeln. Laut dieser Definition müssten sämtliche Blogs und Wikis ja durch die Bank gewerblich sein, auch wenn sie nur privat und als Hobby betrieben werden. Und wieso sollte man privat nicht eine Sammlung von eigenen Texten im Internet anlegen können, die man nach und nach erweitert und ausbaut. Deswegen betreibt man doch noch lange kein Gewerbe. Als Gewerbe müsste man ja auch steuerliche Auflagen erfüllen und am Ende könnte A's Arbeitsgeber ihr Hobby sogar noch als illegale Nebenbeschäftigung verbieten. Das ist nicht dein Ernst.
Vollständiges Impressum ist klar, Datenschutzerklärung auch, Cookie-Klausel ebenfalls - wurde von A alles nach und nach neben der Arbeit her in ihrer Freizeit ergänzt, die sie eigentlich dazu nutzen wollte, weiteren relevanten Content zu generieren. Für die Urheberrechte hat sie sich so beholfen, dass sie automatisch einen Baustein an jedes hochgeladene Bild anhängt, der darauf verweist, dass die Urheberrechte am Bild bei den Entwicklern oder Vertriebsfirmen, die auf der Spielehauptseite aufgelistet sind (aus den Credits im Spiel übernommen), oder ihren rechtlichen Nachfolgern liegen.
A hat sogar eine Extraseite zu Bildrechten erstellt und dort noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Urheberrechte an den Bildern hat und diese bei den jeweiligen Firmen liegen, dass reine Textseiten ohne Screenshots den tollen Spielen aber nicht angemessen sind und ihre Seiten eigentlich sogar eine kostenlose Werbung für die Spiele darstellen. Dort hat sie entsprechenden Firmen sogar angeboten, sich melden zu können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Bilder im Kontext eines "Museums für Computerspiele" nicht verwendet werden dürfen. Dann würden alle Bilder sofort entfernt werden und ein Hinweis als Erklärung für die Nutzer abgelegt, dass die Firma explizit gewünscht hat, dass keine Screenshots veröffentlicht werden dürfen. Das hätte dann zumindest eine abschreckende Wirkung, denn wer will schon zwischen zig Firmen, die keine Probleme mit der Screenshotverwendung haben als einziger negativ auffallen.
Das ist das wirklich Ärgerliche an der ganzen Sache. Man darf keinen Cent für seine Mühen einnehmen (wegen der Lizenzrechte der Screenshots, die man selbst in mühsamer Kleinarbeit erstellt hat) und muss trotzdem ständig Zeit für immer neue Auflagen investieren, die man erfüllen muss. Am besten von null Einnahmen dann auch noch einen Anwalt oder gleich eine ganze Horde bezahlen, die alles ständig überwachen und nach Problemen suchen. Kein Wunder, dass immer mehr private Webseiten ganz eingehen und das Internet irgendwann nur noch von Firmen und Gewerbetreibenden beherrscht wird, die dann fleißig Daten sammeln und verkaufen, mit Werbung nerven oder gar bestimmte Inhalte von Direktbezahlung oder Premiumabonnements abhängig machen - weil sie im Gegensatz zu A eindeutig Gewinnerzielungsabsichten haben.
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Gut, ich habe mich vertan, nicht gewerblich, sondern gewerbsmäßig. Ändert aber nichts daran, dass eine Impressumspflicht besteht: Klick mich und mich!
Gewerbsmäßig hat auch nichts mit Gewerbe zu tun, sondern mit dem Inhalt, der sich an andere außerhalb der Familie und dem engsten Freundeskreis wendet. Gleiches gilt für redaktionelle Inhalte.
Wenn man sich die AGB der Spieleseiten ansieht, findet man zumeist sogar eine Klausel, die sich auf die Verwendung von Auszügen (auch Screenshots) des Spiels und deren Verwendung bezieht. Vielleicht einfach mal da schauen.
Gewerbsmäßig hat auch nichts mit Gewerbe zu tun, sondern mit dem Inhalt, der sich an andere außerhalb der Familie und dem engsten Freundeskreis wendet. Gleiches gilt für redaktionelle Inhalte.
Das wird A nicht vor Abmahnungen schützen, weil durch Verlinkung immer noch nicht die Erlaubnis zur Nutzung vorliegt.dsma_bell hat geschrieben: ↑06.11.23, 14:52Für die Urheberrechte hat sie sich so beholfen, dass sie automatisch einen Baustein an jedes hochgeladene Bild anhängt, der darauf verweist, dass die Urheberrechte am Bild bei den Entwicklern oder Vertriebsfirmen, die auf der Spielehauptseite aufgelistet sind (aus den Credits im Spiel übernommen), oder ihren rechtlichen Nachfolgern liegen. A hat sogar eine Extraseite zu Bildrechten erstellt und dort noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Urheberrechte an den Bildern hat und diese bei den jeweiligen Firmen liegen, dass reine Textseiten ohne Screenshots den tollen Spielen aber nicht angemessen sind und ihre Seiten eigentlich sogar eine kostenlose Werbung für die Spiele darstellen.
... was einen nicht von der Bezahlpflicht entbindet, wenn sich die Firma tatsächlich mit einer Abmahnung meldet. Dass die Inhalte anschließend von der Seite entfernt werden, ist selbstverständlich und darauf werden die Firmen auch beharren, ohne dass man ihnen das zugesteht.
Wenn man sich die AGB der Spieleseiten ansieht, findet man zumeist sogar eine Klausel, die sich auf die Verwendung von Auszügen (auch Screenshots) des Spiels und deren Verwendung bezieht. Vielleicht einfach mal da schauen.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Damit liefert man nur den Beweis, dass man vorsätzlich handelt. Man kann sich aber nicht selbst die Erlaubnis geben indem man sagt, ihr könnt euch ja melden wenn es euch stört.dsma_bell hat geschrieben: ↑06.11.23, 14:52 A hat sogar eine Extraseite zu Bildrechten erstellt und dort noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass sie keinerlei Urheberrechte an den Bildern hat und diese bei den jeweiligen Firmen liegen, dass reine Textseiten ohne Screenshots den tollen Spielen aber nicht angemessen sind und ihre Seiten eigentlich sogar eine kostenlose Werbung für die Spiele darstellen. Dort hat sie entsprechenden Firmen sogar angeboten, sich melden zu können, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Bilder im Kontext eines "Museums für Computerspiele" nicht verwendet werden dürfen.
Wenn das auch für den ganz konkreten Fall zutrifft, könnte ja alles passen. "Die meisten" reicht aber nicht.Screenshots an sich zu veröffentlichen ist von den meisten Firmen im privaten, nicht-kommerziellen Rahmen für Fanprojekte erlaubt.
Und nach einer Beschwerde die Bilder zu löschen, ändert auch nichts daran, dass Schadensersatz für die bereits erfolgte Verbreitung verlangt werden kann, zuzüglich der Anwalts- und ggf. Gerichtskosten. Auch ein Strafverfahren ist möglich.
Ob man damit Geld verdient hat oder nicht, ist vielleicht für das Ausmaß der Rechtsfolgen von Bedeutung, aber nicht ob überhaupt. Auch rein selbstlose Urheberrechtsverletzungen sind verboten.
Wahrscheinlich hat man mal etwas von der Privatkopie gehört. Das geht aber nicht bei öffentlicher Wiedergabe. Die Seite müsste dann entsprechend gesichert sein, also z.B. per Passwort nur wenigen Personen wie etwa den nächsten Familienangehörigen zugänglich sein.
Re: Zählen VG-Wort-Tantiemen als kommerzielle Nutzung?
Die Zahlungen der VG Wort entschädigen den Urheber - also den Webseitenbetreiber als Autor der Texte, Komplettlösungen usw. - für die ohne seine Zustimmung möglichen Nutzungen seines Werks aufgrund der gesetzlichen Schranken des Urheberrechts. Das macht das - kostenlose - Angebot nicht kommerziell.dsma_bell hat geschrieben: ↑06.11.23, 11:29Da Privatperson A schon sehr viele Jahre Freizeit in das Projekt investiert hat, hat sie die Idee, die umfangreichen und teilweise auch vielbesuchten Texte über die Verwertungsgesellschaft Wort anzumelden und so wenigstens eine minimale Honoration (40 Euro pro Jahr je Seite, die über 10000 Zeichen Text enthält und eine entsprechende Anzahl an Klicks im Jahr erhält) für ihre Arbeit zu erhalten. An VG Wort würde für die Meldung nur der reine Textinhalt von Seiten ohne Tabellen, Bilder etc. übermittelt.
Das hängt natürlich von den jeweiligen Lizenzvereinbarungen ab. Wenn es darum geht, dass eine kostenlose Nutzung nur für nicht-kommerzielle Zwecke zulässig ist, ändert sich nichts.
Nein.
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