Hallo zusammen,
ich habe letzte Woche bei Anbieter XY einen Glasfaseranschluss beantragt. Leider bekam ich die Rückmeldung, dass unser Haus keinen Anschluss bekommen würde, weil die Eigentümer dem vor Jahren nicht zugestimmt haben. Ich habe unserer Hausverwaltung geschrieben und gebeten, dass die Untersagung zurückzunehmen. Die Verwaltung ist etwas aus den Wolken gefallen, weil der andere Aufgang des Hauses bereit morgen GF bekommt. Zu ergänzen ist hier, dass die Hausverwaltung das Objekt erst seit einem Jahr betreut. Jedenfalls ist die jetzt in Kontakt mit dem Eigentümerbeirat und der Anbieter XY, welche den Ausbau vornimmt.
Jetzt liest man hier und da im Netz, dass ich als Mieter den GF-Anschluss beantragen kann, und die Eigentümerin unserer Wohnung dem schlecht widersprechen kann. Gibt es dazu ein Urteil? Oder welcher Paragraph des TKG ist hier relevant?
Ich würde natürlich gern den Anschluss haben, da die Alternativen nicht wirklich zukunftsfähig sind.
Grüße
Peter
Glasfaser
Moderator: FDR-Team
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