Wiederwahl/Neuwahl

Moderator: FDR-Team

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Paratwa
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Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von Paratwa »

Ein Vorstandsmitglied kündigt in der Mtgliederversammlung an, bei der nächsten Versammlung in 2 Jahren nicht wieder anzutreten. Was passiert, wenn dann kein neuer Kanditat gefunden/gewählt ist/wird? Text in der Vereinssatzung: "..der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt". Bedeutet bis zu einer turnusmäßigen Wahl oder bis jemand neu gewählt worden ist? Denn das könnte ja denkbar nochmal eine geraume/längere Zeit in Anspruch nehmen. Wenn man definitiv nicht weitermachen will, besser zum Tag X den Rücktritt erklären, natürlich rechtzeitig und nicht zur Unzeit? Besten Dank für eure Meinungen/Wissen.
lottchen
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von lottchen »

Paratwa hat geschrieben: 09.11.23, 10:03 Wenn man definitiv nicht weitermachen will, besser zum Tag X den Rücktritt erklären, natürlich rechtzeitig und nicht zur Unzeit?
Genau das hat das Vorstandsmitglied doch getan. Rechtzeitig vorher Bescheid gegeben, dass er/sie nicht mehr antreten wird in 2 Jahren. 2 Jahre sind doch eine lange Zeit. Bis dahin wird sich doch jemand finden, der kandidieren wird. Wenn nicht kommt es darauf an, was in der Satzung steht, wer mindestens im Vorstand sein muss und damit im Vereinsregister steht. Diese Posten müssen besetzt werden. Wenn nicht steht die Auflösung des Vereins im Raum.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
ExDevil67
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von ExDevil67 »

lottchen hat geschrieben: 09.11.23, 10:17
Paratwa hat geschrieben: 09.11.23, 10:03 Wenn man definitiv nicht weitermachen will, besser zum Tag X den Rücktritt erklären, natürlich rechtzeitig und nicht zur Unzeit?
Genau das hat das Vorstandsmitglied doch getan. Rechtzeitig vorher Bescheid gegeben, dass er/sie nicht mehr antreten wird in 2 Jahren. 2 Jahre sind doch eine lange Zeit. Bis dahin wird sich doch jemand finden, der kandidieren wird.
Und selbst wenn dann erst in der Versammlung der formale Rücktritt "nachgereicht" wird um dem "im Amt bleiben bis zur Neuwahl" zu entgehen. Auch das würde ich nicht als Unzeit ansehen. Schließlich sitzt ja gerade die Mitgliederversammlung zusammen um gemäß Einladung diesen Post im Vorstand neuzuwählen, einer nahtlosen Neubesetzung steht also formal nix im Wege.
Paratwa
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von Paratwa »

Danke für die Antworten :daumenhoch , die ein wenig "beruhigend" klingen. Auch wenn so ein Job Spaß macht, nach vielen Jahren muss auch mal Schluß sein.
FM
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von FM »

Wenn sich niemand findet, kann auch ein Notvorstand vom Amtsgericht eingesetzt werden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__29.html
ExDevil67
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von ExDevil67 »

Wobei einem auch klar sein sollte, ein Notvorstand wird sich neben nur den zwingensten Tätigkeiten des Tagesgeschäftes vor allem darum kümmern das entweder ein neuer Vorstand gewählt oder der Verein aufgelöst wird. Inhaltlich wird in der Zeit wenig bis nix passieren.
FM
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von FM »

ExDevil67 hat geschrieben: 09.11.23, 19:01 Wobei einem auch klar sein sollte, ein Notvorstand wird sich neben nur den zwingensten Tätigkeiten des Tagesgeschäftes vor allem darum kümmern das entweder ein neuer Vorstand gewählt oder der Verein aufgelöst wird. Inhaltlich wird in der Zeit wenig bis nix passieren.
Was ja auch sinnvoll ist, wenn niemand mehr Vorstandsposten übernehmen will. Natürlich muss etliches abgewickelt werden, z.B. Arbeitsverträge mit Angestellten, Mietverträge für Räumlichkeiten usw., aber letztlich wird der Verein dann aufgelöst. Ein Notvorstand kann keine Lösung auf Dauer sein.
ExDevil67
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Re: Wiederwahl/Neuwahl

Beitrag von ExDevil67 »

FM hat geschrieben: 09.11.23, 21:05 Was ja auch sinnvoll ist, wenn niemand mehr Vorstandsposten übernehmen will. Natürlich muss etliches abgewickelt werden, z.B. Arbeitsverträge mit Angestellten, Mietverträge für Räumlichkeiten usw., aber letztlich wird der Verein dann aufgelöst. Ein Notvorstand kann keine Lösung auf Dauer sein.
Richtig, wobei afaik die Aufgabenteilung so aussieht das der Notvorstand "nur" den Beschluss zur Auflösung herbeiführt und die Umsetzung dann durch den Liquidator erfolgt. Das kann zwar die gleiche Person sein, macht aber formal einen Unterschied.
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