Moin zusammen,
Angenommen ein alleiniger GmbH Gesellschafter Geschäftsführer
schreibt eine Kündigung auf dem Firmenpapier, auf dem u.a. er, und nur er, als Geschäftsführer genannt ist.
- zum 1.02.2024 = 1. Tag an dem die Zusammenarbeit beendet ist
- und unterschreibt mit seinem Namen.
die gekündigte Partei lehnt die Kündigung ab
- es hätte der 31.01.2024 seine müssen
- Es ist nicht zu erkennen ob die Kündigung von der Firma oder der Privatperson kommt.
mal abgesehen davon, das das etwas albern ist,
Wie ist die Rechtslage?
Danke
Kündigungsformalitäten
Moderator: FDR-Team
Re: Kündigungsformalitäten
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und kann daher nicht abgelehnt werden. Außerdem würde vor Gericht, wenn es denn so weit kommen sollte, der mutmaßliche Wille der Kündiugng berücksichtigt und das Datum 01.02.2024 auf den 31.01.2024 umgedeutet. Sofern es nicht arbeitgeberseitig eine längere Kündigungsfrist gibt, ist die Kündigung somit zum 31.01.2024 wirksam erfolgt.
Re: Kündigungsformalitäten
Die Kündigung ist wirksam.Robert64 hat geschrieben:Wie ist die Rechtslage?
Der Zeitpunkt wird nach § 133 BGB umgedeutet und dass der Geschäftsführer nur mit seinem Namen unterschrieben hat ist der Normalfall.
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