Hallo,
folgender Sachverhalt würde mich Interessieren, weiß aber nicht genau, ob die Schilderung zum Betreuungsrecht oder Sozialrecht
paßt. Bitte bei der Zuordnung um Hilfe. Vielen Dank!
Jemand hat COPD, hat Pflegegrad 1, ist hilfebedürftig, hat also Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von € 125,-- und
ist Hamburger. Er wohnt zur Untermiete und hat das Glück, daß seine Vermieterin Pflegefachkraft ist. Sie wohnen zwar in einer Wohnung, sind aber nicht verheiratet und leben auch nicht in häuslicher Gemeinschaft zusammen.
Die Frage ist nun, erfüllt die Vermieterin bei diesen Gegebenheiten die Voraussetzungen zur Registrierung im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe?
Im voraus meinen herzlichsten Dank!
Jerrie
Wird eine Vermieterin im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe anerkannt?
Moderator: FDR-Team
Re: Wird eine Vermieterin im Rahmen der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe anerkannt?
Warum erfragt man das nicht einfach bei der Pflegekasse?
Was ich dir sagen kann, wenn es um die Versteuerung des Betrages geht, muss eine so genannte sittliche Verpflichtung des Nachbarschaftshelfers vorliegen, damit der Betrag steuerfrei bleibt.
Und ansonsten könnte man auf die Idee kommen, dass in diesem fiktiven Fall ein bisschen getrickst werden soll, um den Entlastungsbetrag zu erhalten...das ist aber nur mein ganz persönlicher Eindruck.
Was ich dir sagen kann, wenn es um die Versteuerung des Betrages geht, muss eine so genannte sittliche Verpflichtung des Nachbarschaftshelfers vorliegen, damit der Betrag steuerfrei bleibt.
Und ansonsten könnte man auf die Idee kommen, dass in diesem fiktiven Fall ein bisschen getrickst werden soll, um den Entlastungsbetrag zu erhalten...das ist aber nur mein ganz persönlicher Eindruck.
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