Quelle:(2) Vom Wehrdienst sind Wehrpflichtige auf Antrag zu befreien,
1. deren Vater, Mutter, Bruder oder Schwester an den Folgen einer Wehr- oder Zivildienstbeschädigung verstorben ist,
https://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__11.html
Gilt dies auch für den Verteidigungsfall?
Fallbeispiel:
Mal angenommen es ist Krieg und die beiden erst und zweit geborenen wehrpflichtigen Geschwister, also alle vom 18. bis zum 60. Lebensjahr werden an die Front geschickt und einer von denen kommt durch Feindeinwirkung ums Leben, kann dann der andere gemäß obigem Gesetzesparagrafen eine Befreiung vom Wehrdienst beantragen und nach dessen Bewilligung nach Hause gehen?