- Ist ein Ordnungsruf gerechtfertigt, wenn man einen offiziell männlichen MdB als solchen anspricht und seinen Vornamen verwendet, der offenbar auch auf dem Wahlzettel aufgedruckt war (Quelle)?queer.de hat geschrieben:
"Für ihren aus der Sitzung heraus in sozialen Medien veröffentlichten Beitrag mit einer despektierlichen Kritik an der Sitzungsleitung verhänge ich gegen die Abgeordnete von Storch ein Ordnungsgeld", so Pau knapp eine Dreiviertelstunde nach dem Ende der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz [...]. Bereits in der Debatte um das Selbstbestimmungsgesetz hatte sich von Storch zwei Ordnungsrufe – also Verwarnungen – von Pau eingefangen. Grund war, dass sie im Plenum den abgelegten Namen der grünen Bundestagsabgeordneten Tessa Ganserer verwendete und sie als Mann bezeichnete. Pau rief mehrfach zum Respekt "vor allen Anwesenden" auf und warnte von Storch, dass sie bei abwertenden Einträgen in sozialen Netzwerken andere Maßnahmen ergreifen werde. Auf Social-Network-Portal [Name geändert] schrieb von Storch dennoch nach dem Ende der Debatte in Großbuchstaben: "Ordnungsrufe! Linke Präsidentin rastet aus." Auf X wiederholte sie den abgelegten Vornamen von Ganserer und warf ihr erneut vor, ein Mann zu sein.
-Aus welcher Vorschrift der GO Bundestag ergibt sich, dass man die Sitzungsleitung nicht mittels Beitrag in den sozialen Medien kritisieren darf?