Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

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Selber
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Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von Selber »

Hallo zusammen,

es liegt ein notarielles Testament vor, die Ehegatten A und B setzen sich darin zu gegenseitigen Alleinerben ein. Ehefrau A verstarb vor 6 Jahren und hinterließ ihren Ehemann B das gemeinsame Haus sowie ein Waldgrundstück. Es gibt zwei eheliche Kinder, im folgenden K1 und K2.

Für den Fall des Todes des längerlebenden wird K1 als Schlusserbe im Testament bestimmt. Dieses soll das Haus in XXX erhalten, K2 hingegen den Gesamten Nachlass mit Ausnahme des vorgenannten Hauses.

Nun wird im Testament eine Schenkung an K2 erwähnt, dieses hat zu Lebzeiten von A und B 150.000€ erhalten. Wortlaut "in Anrechnung auf sein gesetzliches Pflichtteilsrecht".

Mit eintreten des ersten Erbfalls wurden seitens K1 und K2 kein Pflichtteil eingefordert.

Frage: ist eine solche Formulierung rechtssicher? Es existiert der Kontoauszug und kurioser weiße ein weißes Blatt Papier mit der Unterschrift von K2.

Soweit mit bekannt muss der beschenkte vorher oder spätestens aber zum Zeitpunkt der Schenkung über die Anrechnung auf seinen Pflichtteil in Kenntnis gesetzt werden? Es handelt sich wie gesagt um ein notarielles und verwahrtes Testament.

Oder ist mit dem bekanntwerden des Testaments und der Kenntnisnahme der Anrechnung auf den Pflichtteil stillschweigend eine Einwilligung zu erkennen? Dem Testament wurde nicht widersprochen/angefochten.

Wie ist die Rechtslage?

Danke vorweg

Selber
Hanomag
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von Hanomag »

Wie ich in einem Erbfall unter Verwandten mitbekommen habe muss die Hälfte der Schenkung nicht mehr berücksichtigt werden, wenn die Schenkung mehr als 10 Jahre vor dem Todesfall des zuerst verstorbenen Elternteils liegt.
hambre
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von hambre »

Die Anrechnung auf den Pflichtteil muss im Rahmen der Schenkung mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Anrechnung z.B. über eine entsprechende Klausel im Testament ist dagegen nicht möglich.
Hanomag
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben: 15.11.23, 21:34Die Anrechnung auf den Pflichtteil muss im Rahmen der Schenkung mitgeteilt werden. Eine nachträgliche Anrechnung z.B. über eine entsprechende Klausel im Testament ist dagegen nicht möglich.
Das ändert sicher nichts an der Tatsache, dass die anteilige Anrechnung der Schenkung des Erstverstorbenen nur in den ersten 10 Jahre nach seinem Tode möglich ist. Hierbei wundert mich, warum die Anrechnung der Schenkung des Letztverstorbenen nicht auch 10 Jahre nach dem Datum der Schenkung verfällt? Der steuerliche Freibetrag einer Schenkung wird ja auch nach 10 Jahren frisch gewährt.
hambre
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von hambre »

Hanomag hat geschrieben:Das ändert sicher nichts an der Tatsache, dass die anteilige Anrechnung der Schenkung des Erstverstorbenen nur in den ersten 10 Jahre nach seinem Tode möglich ist.
Woher stammt jetzt diese Aussage? Der Pflichtteil verjährt bereits nach 3 Jahren. Wenn der Pflichtteilsanspruch verjährt ist, kann auch nichts mehr angerechnet werden.
Hanomag hat geschrieben:Der steuerliche Freibetrag einer Schenkung wird ja auch nach 10 Jahren frisch gewährt.
Was hat denn jetzt die Erbschaftsteuer mit der Fragestellung zu tun?
Hanomag
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von Hanomag »

hambre hat geschrieben: 16.11.23, 20:58
Hanomag hat geschrieben:Das ändert sicher nichts an der Tatsache, dass die anteilige Anrechnung der Schenkung des Erstverstorbenen nur in den ersten 10 Jahre nach seinem Tode möglich ist.
Woher stammt jetzt diese Aussage?
Ich musste nun feststellen, dass es nur eine Vermutung von mir war. Allerdings habe ich Einblick in ein Testament, dem folgender Nachtrag zugefügt wurde:
Unser Erstgeborenes Kind erhält von uns schenkungsweise 200.000 €. Hiermit bestimmen wir, dass diese Schenkung nach dem Tod des Überlebenden im Rahmen der Zuwendungen unseres Testaments vom 20.04.2010 gegenüber unseren weiteren gemeinsamen Kindern ausgeglichen wird. Diese Bestimmung ist von jedem von uns einseitig getroffen, bei gleichzeitigem Tod von uns beiden, jeweils bezüglich der Hälfte der Schenkung.
hambre hat geschrieben: 16.11.23, 20:58Der Pflichtteil verjährt bereits nach 3 Jahren. Wenn der Pflichtteilsanspruch verjährt ist, kann auch nichts mehr angerechnet werden.
Eine Verjährung wäre sehr bedauerlich und da frägt man sich, warum die Formulierung des Notars den Eindruck vermittelt, dass die Schenkung in jedem Fall angerechnet wird?
hambre hat geschrieben: 16.11.23, 20:58
Hanomag hat geschrieben:Der steuerliche Freibetrag einer Schenkung wird ja auch nach 10 Jahren frisch gewährt.
Was hat denn jetzt die Erbschaftsteuer mit der Fragestellung zu tun?
Entschuldige, das war eine Vermutung von mir. Dies, weil in meinem Beispiel der Tod des Erstverstorbenen bereits mehr als 10 Jahre zurückliegt und mir die 10 Jahre im Kopf rumgeisterten.
CruNCC
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von CruNCC »

Hanomag hat geschrieben: 18.11.23, 19:07 Allerdings habe ich Einblick in ein Testament, dem folgender Nachtrag zugefügt wurde:
Unser Erstgeborenes Kind erhält von uns schenkungsweise 200.000 €. Hiermit bestimmen wir, dass diese Schenkung nach dem Tod des Überlebenden im Rahmen der Zuwendungen unseres Testaments vom 20.04.2010 gegenüber unseren weiteren gemeinsamen Kindern ausgeglichen wird. Diese Bestimmung ist von jedem von uns einseitig getroffen, bei gleichzeitigem Tod von uns beiden, jeweils bezüglich der Hälfte der Schenkung.
Was hat der o.g. "Nachtrag" mit dem Pflichtteil zu tun?

Hallo Selber, bis du noch da?
Hanomag
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Re: Schenkung in Anrechnung auf den Pflichtteil im Testament

Beitrag von Hanomag »

CruNCC hat geschrieben: 18.11.23, 19:29Was hat der o.g. "Nachtrag" mit dem Pflichtteil zu tun?

Hallo Selber, bis du noch da?
Mein Beitrag hat immerhin mit zur Klärung beigetragen, während Du nur Fragen stellst. Ich könnte Dich auch fragen, was Deine Fragen mit dem Pflichtteil zu tun haben.

Vielleicht genügt dem Selber das Wissen, dass die Hälfte der Schenkung nicht mehr angerechnet werden muss.
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