Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

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Tastenspitz
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Tastenspitz »

Bitte die nachfolgenden Grundsätze beachten: :wink:
Ermessen ist es immer dann, wenn es nach Meinung des Betroffenen oder dessen Sympathisanten gut, richtig oder gerecht ist.
Willkür ist es immer dann, wenn es dieser Meinung entgegen steht.
Das bezieht sich auf alle Ebenen von der OWi bis zum BVerfG.
Dazu gibt es zwei Lösungsansätze.
Der Betroffene akzeptiert auch Anordnungen oder Urteile als korrekt, auch wenn sie nicht in sein Weltbild passen.
Alle Ebenen werden den Thesen und Meinungen gleichgeschaltet und sind dann an die vorgegebene Vorgaben gebunden.
Da wir letzteres schonmal hatten sollte man auf das erste hinarbeiten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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hawethie
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von hawethie »

Der Betroffene akzeptiert auch Anordnungen oder Urteile als korrekt, auch wenn sie nicht in sein Weltbild passen.
verlang' mal nicht zu viel von manchen Leuten
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Evariste
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Evariste »

Nordland hat geschrieben: 19.11.23, 20:08
Evariste hat geschrieben: 19.11.23, 17:33 Versuchen Sie sowas doch einfach mal mit Ihrem Arbeitgeber, machen Sie irgendwas, was ihm gar nicht gefällt, und wenn er sich dann darüber ärgert, posten Sie öffentlich und mit Namen, Ihr Arbeitgeber sei gerade ausgerastet...
MdB haben kein Vertragsverhältnis. Sie sind frei gewählte Abgeordnete.
Hat auch niemand behauptet. Aber das Beispiel macht doch augenfällig, dass derartige Äußerungen keineswegs so "harmlos" sind, wie Sie tun.
Nordland hat geschrieben: 19.11.23, 20:08 Doch, denn in beiden §§ wird der Begriff "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" verwendet.
Das ist wieder so ein typisches "Non sequitur". :roll:
Nordland hat geschrieben: 19.11.23, 20:08 "Ihr" redet immer nur von kann, kann. kann... Ja, klar kann eine Aussage unparlamentarisch sein, obwohl sie keine Beleidigung darstellt.
Naja, Sie haben damit angefangen, indem Sie damit argumentiert haben, es sei keine Beleidgung. Dann ist es doch legitim, dagegen zu argumentieren und aufzuzeigen, dass eben auch Nicht-Straftaten einen Ordnungsruf auslösen können.
Aber das berechtigt einen nicht, willkürlich einen Ordnungsruf zu erteilen, nur weil einige Leute sich auf den Schlips (oder was anderes) getreten fühlen.
Das ist grundsätzlich richtig, aber es gibt Grenzen. Und die wurden hier eindeutig überschritten.
Das ist ungefähr so wie beim Autofahren: Wenn du dich an die Regelungen hältst, zum Beispiel bei erlaubten 50 km/h nicht schneller als 50 km/h fährst, dann bist du auf der sicheren Seite. Klar kann das im Einzelfall zu schnell
sein, etwa wenn es glatt ist.
"... wenn es glatt ist". Bergab? Oder was meinen SIe? :?:
Es kann aber nicht einfach ein Polizist sagen, er habe das Gefühl gehabt, du seist zu schnell gewesen.
Nein, natürlich nicht. Ab einer bestimmten Geschwindigkeitsdifferenz braucht aber selbst ein Laie (und erst recht ein Polizist) keine Laserpistole, um zu dem Schluss zukommen, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegt.
Hier geht es weniger um das, was möglich ist, sondern um die Beurteilung der Situation an sich.
Die Situation ist so, dass Frau von Storch bewusst und mehrmals Grenzen überschritten hat und Sie jetzt auf Biegen und Brechen versuchen, das irgendwie zu rechtfertigen. Wobei es Ihnen vermutlich weniger darum geht, Frau von Storch zu verteidigen, sondern es geht Ihnen um die Bestätigung Ihrer Theorie, dass in D an jeder Ecke die Rede- und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird.

Nehmen wir an, ich würde aus zuverlässiger Quelle erfahren, dass Ihre Mutter eine Prostituierte war. Dürfte ich Sie dann ab sofort immer als "Sohn einer Prostituierten" (oder auch "Hurensohn") bezeichnen? Das wäre dann auch nur eine Tatsache und mithin überhaupt nicht beleidigend... :lachen:
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Nordland »

Old Piper hat geschrieben: 20.11.23, 07:57
Nordland hat geschrieben: 18.11.23, 11:08 Was eine Verletzung der "Ordnung oder der Würde des Bundestages" angeht, sollten die zahlreichen MdB einheitliche Orinetierungspunkte vorfinden.
Den Unterschied zwischen "Ermessen" und einem "unbestimmten Rechtsbegriff" kennen Sie also auch nicht? Ersteres ist nicht justiziabel, d.h. ein Gericht darf nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens bei der angegriffenen Entscheidung setzen.
So ein Unsinn. Du weißt offenbar nicht, was Ermessen bedeutet. Du tust so, als bedeute Ermessen, dass der zur Ausübung des Ermessens Berechtigte frei entscheiden könne, was er macht. Das ist das landläufige Verständnis von Unkundigen. Juristisch ist es aber falsch. Denn selbstverständlich prüft ein Gericht die Ausübung des Ermessens.

Der BT-Präsident hat, wie schon geschrieben, ein Auswahlermessen. Siehe den Wortlaut von § 36 Abs. 1 Satz 2 GO BT: "Er kann Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen."

Heißt: Wenn ein Fall der Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags vorliegt, liegt es im Ermessen des Präsidenten, einen Ordnungsruf zu erteilen.

Darum geht es hier indes nicht, denn wenn schon gar kein Fall einer solchen Verletzung vorliegt, ist gar kein Ordnungsruf legitimiert. Es geht also um den unbestimmten Rechtsbegriff der "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags". Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist auszulegen. Du - und andere hier - scheinen wiederum davon auszugehen, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff dazu führe, dass man diesen nach persönlichem Befinden so oder so auslegen könne.

Das ist natürlich hanebüchener Unsinn. Unbestimmte Rechtsbegriffe sind nicht unzulässig. Es ist nicht zwingend notwendig, alle denkbaren Fälle vorab zu definieren. Jedoch muss es eine einheitliche Auslegung geben. Das weiß zB jeder, der sich mit Rechnungswesen auskennt und vor dem Begriff der "Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung" hängen bleibt. Im HGB ist das nicht näher ausgeführt. Heißt nicht, dass jeder Buchhalter nach Belieben so oder so buchen kann. Vergleichbare Fälle sind in vergleichbarer Weise zu behandeln. Wie man es macht, steht zwar nicht im HGB, dafür gibt es aber Kommentare, Leitfäden, Urteile, an denen man sich orientieren muss.

Es ist schon ziemlich schwach, hier Begriffe wie "Ermessen" oder "unbestimmter Rechtsbegriff" zu entdecken und dann zu meinen, das eröffne einen subjektiven Gestaltungsspielraum, nach persönlichem Empfinden Ordnungsrufe zu erteilen.

Ich würde gerne mal einen erfahrenen Juristen wie
cmd.dea hat geschrieben:cmd.dea
hören, der bis hierhin sicherlich alles bestätigen würde.

Also, wir sind bei der Frage, ob eine "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags" vorliegt und insofern ein Ordnungsruf erteilt werden kann. Es wird behauptet, dadurch, dass MdB Ganserer mit seinem männlichen Vornamen und als Mann angesprochen worden sei, sei eine solche Verletzung gegeben. Vor diesem Hintergrund ist auch das mit dem Ordnungsgeld zweitrangig, da der Beitrag in den sozialen Medien ja aus Anlass dessen erfolgte. Ist so wie beim VAR: Wenn es eine strittige Elfmeterentscheidung gibt, vorher aber eine Abseitsentscheidung vorlag, braucht selbst bei klarem Foul nicht über den Elfmeter entschieden werden.

Eine solche "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags" könnte vorliegen, wenn ein MdB einen anderen Abgeordneten in ehrverletzender Weise anspricht. So lautet hier jedenfalls der Vorwurf. Und da muss man leider genau sein, denn selbst wenn einzelne MdB ihn als Frau ansprechen, weil das gerade woke ist, ist noch lange nicht gesagt, dass jede andere Ansprache ehrverletzend ist. Ein verständiger, seine Worte sorgfältig wählender Mensch würde darauf abstellen, dass MdB Ganserer beispielsweise auf dem Wahlzettel eindeutig als Mann deklariert war und in der Zwischenzeit auch kein formeller Wechsel seines Geschlechts stattgefunden hat. Es gibt also gar keinen Anlass, hier von einer Provokation zu sprechen.

Dabei bin ich im Übrigen der Meinung, dass selbst de lege ferenda selbst das neue Selbstbestimmungsgesetz verfassungswidrig ist, da die betroffenen Personen eben immer noch den Habitus ihres ehemaligen Geschlechts haben und es zur freien Meinungsäußerung gehört, wenn man sich gegen beliebige Geschlechterwechsel ausspricht. Aber das ist - wie gesagt - hier nicht das Thema, da MdB Ganserer formal eben auch nach der Papierlage ein Mann ist.

Im Ergebnis liegt keine "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags" vor. Ihr habt bislang leider auch keine überzeugende Argumente dafür vorbringen können, warum dies doch der Fall sei. Somit scheidet ein Ordnungsruf aus. Es ging bei den Ordnungsrufen auch nicht um den Schutz irgendwelcher Gefühle von Ganserer. Es ging darum, politisch alle auf einheitliche Linie zu bringen und dafür zu sorgen, dass sich alle der Ansicht anschließen, das Geschlecht sei nur ein soziales Konstrukt. MdB von Storch hat sich dem verweigert und wurde letztendlich dafür bestraft.
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Gammaflyer »

Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist auszulegen. Du - und andere hier - scheinen wiederum davon auszugehen, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff dazu führe, dass man diesen nach persönlichem Befinden so oder so auslegen könne.
Nein, das behaupten Sie schlicht, weil es in Ihr Narrativ von Willkür oder Kampagne passt.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es ist schon ziemlich schwach, hier Begriffe wie "Ermessen" oder "unbestimmter Rechtsbegriff" zu entdecken und dann zu meinen, das eröffne einen subjektiven Gestaltungsspielraum, nach persönlichem Empfinden Ordnungsrufe zu erteilen.
Dito.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Vor diesem Hintergrund ist auch das mit dem Ordnungsgeld zweitrangig, da der Beitrag in den sozialen Medien ja aus Anlass dessen erfolgte.
Nein, das ist nicht "zweitrangig", da es keine Ausnahme für Kritik an im Nachhinein gekippten Ordnungsrufen gibt.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Ihr habt bislang leider auch keine überzeugende Argumente dafür vorbringen
Dass Sie hier nicht zu überzeugen sind, ist bekannt und nicht die Motivation der Gegenrede.
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Nordland »

Gammaflyer hat geschrieben: 20.11.23, 20:47
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Ein unbestimmter Rechtsbegriff ist auszulegen. Du - und andere hier - scheinen wiederum davon auszugehen, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff dazu führe, dass man diesen nach persönlichem Befinden so oder so auslegen könne.
Nein, das behaupten Sie schlicht, weil es in Ihr Narrativ von Willkür oder Kampagne passt.
Ich kann nichts dafür, dass Leute hier so etwas schreiben. Da ist beispielsweise davon die Rede, dass bei solchen wichtigen Entscheidungen - schließlich geht es um elementare Grundrechte wie die Redefreiheit des Abgeordneten - "persönliche Empfindungen, Erfahrungen, Überzeugungen und was weiß ich noch alles" leitend sein könnten und dass dies sogar "bewusst" geschehen könnte.

Offenbar scheinst du dir diesen Schuh auch anzuziehen. Ich hatte nämlich unseren Dudelsackspieler "und andere" angesprochen.
Gammaflyer hat geschrieben: 20.11.23, 20:47
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Vor diesem Hintergrund ist auch das mit dem Ordnungsgeld zweitrangig, da der Beitrag in den sozialen Medien ja aus Anlass dessen erfolgte.
Nein, das ist nicht "zweitrangig", da es keine Ausnahme für Kritik an im Nachhinein gekippten Ordnungsrufen gibt.
Warum musst du immer alles uminterpretieren? Es ist für mich zweitrangig. Denn selbst wenn MdB von Storch auf den Ordnungsruf falsch reagiert haben und zu Recht ein Ordnungsgeld kassiert haben sollte, wäre das Ganze nicht passiert, wenn es nicht die Ordnungsrufe gegeben hätte. Daher geht es mir vorrangig um die Rechtmäßigkeit der Ordnungsrufe. Wenn dann die Sanktion wegen der nachfolgenden Kritik bestehen bleibt - sei's drum. Insoweit gebe ich dir sogar recht.
Gammaflyer hat geschrieben: 20.11.23, 20:47
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Ihr habt bislang leider auch keine überzeugende Argumente dafür vorbringen
Dass Sie hier nicht zu überzeugen sind, ist bekannt und nicht die Motivation der Gegenrede.
Du hast doch selbst geschrieben, dass du es nicht entscheiden können würdest. Und ich lege mich nun mal fest. Wenn du also nicht ausschließt, dass ich richtig liege, frage ich mich, warum du dich so darüber aufregst, dass ich hier eine bestimmte Sichtweise vertrete.
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Gammaflyer »

Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 21:26Warum musst du immer alles uminterpretieren? Es ist für mich zweitrangig.
Dann sollten Sie das deutlicher ausdrücken. Die Formulierungen wirkten auf mich allgemein(gültig).
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 21:26Wenn du also nicht ausschließt, dass ich richtig liege, frage ich mich, warum du dich so darüber aufregst, dass ich hier eine bestimmte Sichtweise vertrete.
Und ich frage mich, wo ich mich "so darüber aufgeregt" haben soll. Ich bemühe mich im Gegensatz zu Ihnen ("Woko Haram" etc.) um Sachlichkeit.
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Tastenspitz »

Hier noch was aus der Presse zur Statistik der Ordnungsrufe.
https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... 08297.html
Man kann deutlich erkennen, welche Fraktion und wer wiederum in dieser Fraktion hier ein offensichtliches Problem zu haben scheint.
Die Frage an unseren Verteidiger der AFD Verbalausfälligkeiten ist, warum ist das so auffällig?
Mir scheint es fast so, dass die Damen und Herren und Diverse der AFD der Meinung sind, sie befinden sich in einem Fußballstadion eines zweitklassigen Norddeutschen Vereines.
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Gammaflyer »

Naja das ist doch so wegen der woken Zwangssprache und dem Problem "man darf ja gar nichts mehr sagen". Und der Willkür und der Unsicherheit, was verboten ist.
Tastenspitz
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Tastenspitz »

Man darf alle sagen. Das Problem an den Betreffenden ist, dass sie beim kleinsten Gegenwind sofort den Schmollmund aufsetzen und rumjammern. Wenn man schon provokante Verbale Maulschellen verteilt, dann muss man auch das Echo aushalten.
Manchmal wünsche ich mir einen Wehner, Strauß und Brandt zurück. :twisted:
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Old Piper »

Wie üblich pauschalieren Sie, verdrehen Aussagen und interpretieren alles so um, wie es Ihnen gerade in die Argumentation passt.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36... als bedeute Ermessen, dass der zur Ausübung des Ermessens Berechtigte frei entscheiden könne, was er macht.
Das habe ich nicht behauptet.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Denn selbstverständlich prüft ein Gericht die Ausübung des Ermessens.

Wenn es angerufen wird kann es entscheiden, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt und ggf. die Entscheidung aufheben. Es kann aber nicht z.B. sagen: "Hier wurde zu hart gestraft, Die Strafe wird auf die Hälfte reduziert."
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36 Du - und andere hier - scheinen wiederum davon auszugehen, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff dazu führe, dass man diesen nach persönlichem Befinden so oder so auslegen könne.

Kann man ja auch. Nur hier kann ein Gericht eben - im Gegensatz zur Beurteilung einer Ermessensentscheidung - seine Auslegung an die Stelle der des Ordnungsrufers setzen.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es ist nicht zwingend notwendig, alle denkbaren Fälle vorab zu definieren. Jedoch muss es eine einheitliche Auslegung geben.
Nein, muss es nicht - zumindest nicht zwingend.
Wir sind hier nicht im Bereich des Verwaltungsrechts, wo eine oberste Dienstbehörde per Dienstanweisung oder z.B. bei selbstverwalteten Behörden die Vertreterversammlung per "verbindliche Entscheidung" solche Rechtsauslegungen der Sachbearbeitung vorgibt.
Andererseits wird sich jemand, der Ordnungsrufe erteilen kann und darf, sinnvollerweise an entsprechenden Auslegungen früherer einschlägiger Gerichtsentscheidungen orientieren. Er muss es aber nicht zwingend und riskiert dann ggf. die Aufhebung seiner Entscheidung.
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es ist schon ziemlich schwach, hier Begriffe wie "Ermessen" oder "unbestimmter Rechtsbegriff" zu entdecken ...
deshalb erkläre ich es Ihnen ja auch gerne
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es wird behauptet, dadurch, dass MdB Ganserer mit seinem männlichen Vornamen und als Mann angesprochen worden sei, sei eine solche Verletzung gegeben.
Auch das hat niemand behauptet. Es haben aber auch schon andere erfolglos versucht, Ihnen das zu erklären, deshalb lasse ich es hier dabei.

Nur soviel: Ich selbst stehe dem Ordnungsruf etwas zwiespältig gegenüber.
Zum einen bin ich der Meinung, dem blaubraunen Gesocks sollte man über den Nuschel fahren wo immer sich eine legale Gelegenheit dazu bietet. Und wenn ein Gericht das später anders sieht - so what!?!
Andererseits hat ebendieses Gesocks damit genau das erreicht, was es wollte - nämlich seine "Opferrolle" ausbauen und solche Diskussionen wie diese hier anstoßen. Und das halte ich nicht für zielführend.
MfG
Old Piper
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Evariste »

Letzten Endes - so mein Eindruck - geht es Nordland gar nicht um den Ordnungsruf und das nachfolgende Ordnungsgeld, es geht ihm vor allem darum:
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36 Eine solche "Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestags" könnte vorliegen, wenn ein MdB einen anderen Abgeordneten in ehrverletzender Weise anspricht. So lautet hier jedenfalls der Vorwurf. Und da muss man leider genau sein, denn selbst wenn einzelne MdB ihn als Frau ansprechen, weil das gerade woke ist, ist noch lange nicht gesagt, dass jede andere Ansprache ehrverletzend ist. Ein verständiger, seine Worte sorgfältig wählender Mensch würde darauf abstellen, dass MdB Ganserer beispielsweise auf dem Wahlzettel eindeutig als Mann deklariert war und in der Zwischenzeit auch kein formeller Wechsel seines Geschlechts stattgefunden hat. Es gibt also gar keinen Anlass, hier von einer Provokation zu sprechen.

Dabei bin ich im Übrigen der Meinung, dass selbst de lege ferenda selbst das neue Selbstbestimmungsgesetz verfassungswidrig ist...
Es geht ihm sozusagen um ein "Grundrecht auf Nicht-Wokeness". :)

Mich erinnert das an gewisse Rentner, die meinen, man müsse Schwarze weiterhin "N." nennen dürfen und dass das überhaupt nicht beleidigend sei. Und wenn das jemand anders empfindet, sei das sein Problem.

Dabei übersieht Nordland zum einen, dass sich Wertvorstellungen und Bedeutungen von Wörtern im Laufe der Zeit nun mal ändern, und zum anderen, dass selbst das BVerfG schon längst auf diesen "Wokeness-Zug" aufgesprungen ist:
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011
- 1 BvR 3295/07 -
Es verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Transsexueller, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Transsexuellengesetz erfüllt, zur rechtlichen Absicherung seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen kann, wenn er sich zuvor gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Transsexuellengesetzes einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist und aufgrund dessen personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung gefunden hat.
Tastenspitz
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Tastenspitz »

Und das führt uns wieder hierzu:
hawethie hat geschrieben: 20.11.23, 12:12
Der Betroffene akzeptiert auch Anordnungen oder Urteile als korrekt, auch wenn sie nicht in sein Weltbild passen.
verlang' mal nicht zu viel von manchen Leuten
:wink:
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Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Nordland »

Old Piper hat geschrieben: 21.11.23, 09:28
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Denn selbstverständlich prüft ein Gericht die Ausübung des Ermessens.
Wenn es angerufen wird kann es entscheiden, ob ein Ermessensfehlgebrauch vorliegt und ggf. die Entscheidung aufheben. Es kann aber nicht z.B. sagen: "Hier wurde zu hart gestraft, Die Strafe wird auf die Hälfte reduziert."
Jo, das heißt dann, die gesamte Entscheidung wird aufgehoben. Hätte hier die Präsidentin also ihr Ermessen falsch oder nicht ausgeübt, wäre eine Aufhebung der Ordnungsmaßnahmen die Folge. Wie allerdings schon mehrfach (!) ausgeführt, geht es hier nicht um eine Ermessensprüfung, sondern um die Auslegung eines unbestimmten Rechtsbegriffes.
Old Piper hat geschrieben: 21.11.23, 09:28
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Du - und andere hier - scheinen wiederum davon auszugehen, dass ein unbestimmter Rechtsbegriff dazu führe, dass man diesen nach persönlichem Befinden so oder so auslegen könne.
Kann man ja auch. Nur hier kann ein Gericht eben - im Gegensatz zur Beurteilung einer Ermessensentscheidung - seine Auslegung an die Stelle der des Ordnungsrufers setzen.
Juchu, das ist korrekt. Es geht sogar so weit, dass man davon ausgehen kann, dass das Gericht (hier wird es wohl das BVerfG werden) eine vollständig eigenverantwortliche Nachprüfung machen wird. Siehe hierzu beispielsweise die Rechtsprechung zu Durchsuchungen:
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2002 - 2 BvR 1473/01 -, Rn. 13, hat geschrieben:In Fällen einer behördlichen Durchsuchungsanordnung ist nachträglich ein Rechtsbehelf entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO gegeben (vgl. Asbrock, StV 2001, S. 322 <323> m.w.N.) und die hierauf ergehende richterliche Entscheidung kann mit der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 1 StPO angefochten werden. Die Gerichte dürfen diese Rechtsbehelfe und Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den von der Durchsuchung Betroffenen "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 96, 27 <39>). Auch für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung gilt das Gebot der Effektivität des Rechtsschutzes (vgl. Amelung, NStZ 2001, S. 337 <340>). Diese Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist nur dann erfüllt, wenn der zur nachträglichen Überprüfung der behördlich angeordneten Maßnahme berufene Richter die Voraussetzungen der Anordnung einer Durchsuchung vollständig eigenverantwortlich nachprüft (vgl. BVerfGE 96, 44 <51>; 103, 142 <156>). Dies gilt auch für die Überprüfung der Kompetenz der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfsbeamten zur Anordnung der Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug. Ein gerichtlich nicht überprüfbarer Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum für die Behörden besteht bei der Durchsuchungsanordnung wegen Gefahr im Verzug nicht (vgl. BVerfGE 103, 142 <156 ff.>). Nur eine uneingeschränkte gerichtliche Kontrolle des Merkmals der Gefahr im Verzug wird der Bedeutung des Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG für den Schutz der persönlichen Lebenssphäre des Einzelnen und der grundrechtssichernden Funktion von Art. 13 Abs. 2 GG gerecht (vgl. BVerfGE 103, 142 <158>).
Diese Anforderungen kann man auf den Begriff der "Ordnung und Würde des Bundestags" übertragen. Da die betroffene MdB ein Rechtsschutzinteresse hat und ein verfassungsmäßig verankerter, für die Demokratie essenzieller Grundsatz, nämlich die freie Mandatsausübung, berührt ist, wird das Gericht entsprechend die Entscheidung von Grund auf durchprüfen müssen.

Und nochmals hervorgehoben: Ein gerichtlich nicht überprüfbarer Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum besteht nicht! Das ist ja auch logisch, denn das Recht auf gerichtliche Überprüfung steht dem Betroffenen zu. Dass der Betroffene nicht unterschiedlich behandelt werden kann, je nachdem, wer gerade sitzungsleitender Präsident ist und was dieser subjektiv als Provokation empfindet, dürfte doch wohl klar sein (mir jedenfalls, ihr dagegen scheint es anders zu sehen). Heißt im Ergebnis: In gleichartigen Fällen muss jedes Verhalten eines MdB gleichartig behandelt werden.
Old Piper hat geschrieben: 21.11.23, 09:28
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es ist nicht zwingend notwendig, alle denkbaren Fälle vorab zu definieren. Jedoch muss es eine einheitliche Auslegung geben.
Nein, muss es nicht - zumindest nicht zwingend.
Wir sind hier nicht im Bereich des Verwaltungsrechts, wo eine oberste Dienstbehörde per Dienstanweisung oder z.B. bei selbstverwalteten Behörden die Vertreterversammlung per "verbindliche Entscheidung" solche Rechtsauslegungen der Sachbearbeitung vorgibt.
Andererseits wird sich jemand, der Ordnungsrufe erteilen kann und darf, sinnvollerweise an entsprechenden Auslegungen früherer einschlägiger Gerichtsentscheidungen orientieren. Er muss es aber nicht zwingend und riskiert dann ggf. die Aufhebung seiner Entscheidung.
Aha, dann siehst du also selbst hier die Gefahr, dass die Entscheidung gerichtlich aufgehoben wird. Wozu dann die ganze Aufregung?
Old Piper hat geschrieben: 21.11.23, 09:28
Nordland hat geschrieben: 20.11.23, 20:36Es wird behauptet, dadurch, dass MdB Ganserer mit seinem männlichen Vornamen und als Mann angesprochen worden sei, sei eine solche Verletzung gegeben.
Auch das hat niemand behauptet. Es haben aber auch schon andere erfolglos versucht, Ihnen das zu erklären, deshalb lasse ich es hier dabei.
Doch, selbstverständlich ist es so. Aus dem Plenarprotokoll:
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 136. Sitzung. Berlin, Mittwoch, den 15. November 2023 hat geschrieben:
Vizepräsidentin Petra Pau:

[...]

Sie haben nicht nur diesen Respekt vermissen lassen,
sondern Sie haben gegenüber der Abgeordneten Ganserer
gegen die Würde nicht nur dieses Hauses verstoßen. Ich
erteile Ihnen einen Ordnungsruf
Old Piper hat geschrieben: 21.11.23, 09:28Nur soviel: Ich selbst stehe dem Ordnungsruf etwas zwiespältig gegenüber.
Zum einen bin ich der Meinung, dem blaubraunen Gesocks sollte man über den Nuschel fahren wo immer sich eine legale Gelegenheit dazu bietet. Und wenn ein Gericht das später anders sieht - so what!?!
Das ist übelste Verfassungsfeindlichkeit, die aus dir spricht. Das ist nämlich das Fordern oder zumindest die Billigung des bewussten Vorenthaltens von Grundrechten für Menschen mit anderer Meinung. Letztendlich würdest du auf diese Weise auch Wahlfälschungen und anderes gutheißen.
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Registriert: 20.08.05, 13:30

Re: Ordnungsruf im Bundestag und Ordnungsgeld

Beitrag von Nordland »

Evariste hat geschrieben: 21.11.23, 12:48 Dabei übersieht Nordland zum einen, dass sich Wertvorstellungen und Bedeutungen von Wörtern im Laufe der Zeit nun mal ändern, und zum anderen, dass selbst das BVerfG schon längst auf diesen "Wokeness-Zug" aufgesprungen ist:
Leitsatz zum Beschluss des Ersten Senats vom 11. Januar 2011
- 1 BvR 3295/07 -
Es verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 und Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, dass ein Transsexueller, der die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 Transsexuellengesetz erfüllt, zur rechtlichen Absicherung seiner gleichgeschlechtlichen Partnerschaft nur dann eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen kann, wenn er sich zuvor gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Transsexuellengesetzes einem seine äußeren Geschlechtsmerkmale verändernden operativen Eingriff unterzogen hat sowie dauernd fortpflanzungsunfähig ist und aufgrund dessen personenstandsrechtlich im empfundenen und gelebten Geschlecht Anerkennung gefunden hat.
Wovon in Gottes Namen sprichst du? Solche Urteile beziehen sich auf das Rechtsverhältnis zwischen Transsexuellen und dem Staat. Hier geht es um etwas vollkommen anderes. Der Staat hat nämlich keine Meinungsfreiheit. Privatpersonen, die einem Transsexuellen entgegentreten, genießen dagegen Meinungs- und Handlungsfreiheit. MdB haben darüber hinaus sogar ein freies Rederecht.

Beispiel: Wenn Person E. sagt, er würde in seine Wohnung niemals Personen mit weißer Hautfarbe oder mit bayerischem Akzent reinlassen, dann betrifft das weder das Verhältnis zwischen den Ausgesperrten und dem Staat, noch könnten die Ausgesperrten vom Staat verlangen, dafür zu sorgen, dass E. sie hineinlässt.

In der Tat gibt es ein Recht darauf, nicht woke zu sein. Willst du das ernsthaft bestreiten? Willst du ernsthaft eine Pflicht einführen, dass jeder das gefühlte Geschlecht eines anderen bedingungslos akzeptiert? Wenn ja, haben wir hier nicht nur einen Verfassungsfeind.

Es geht auch nicht darum, die Gefühle dieses armen Menschen zu achten, der sich im falschen Körper geboren fühlt. Es geht in der Tat um Unterordnung. Jeder hat eine bestimmte Sichtweise zu akzeptieren. Das hat schon pseudo-religiöse Züge. Abweichler werden wie Ketzer der Neuzeit behandelt. Wenn einer nicht an den menschengemachten Klimawandel glaubt oder er an die Existenz von nur zwei Geschlechtern glaubt, wird er als Abweichler stigmatisiert. Das ist auch der Hintergrund der Ordnungsrufe: Hier hält sich eine MdB nicht daran, was eine selbsternannte moralische (früher: theologische) Elite als richtig ausgemacht hat.

Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden. Und wenn sich deiner Meinung nach Sprache ja weiterentwickle, ist das sogar Ausdruck dieser Freiheit, denn irgendjemand wird mit einem anderen Ausdruck vorgeprescht sein. Wenn eine Elite immer alles haarklein vorgibt, wird sich auch nichts weiterentwickeln. Beim ersten CSD sind Schwule in New York brutal zusammengeprügelt worden. Da hat man sich die Freiheit genommen, gegen gesellschaftliche Konventionen vorzugehen. Heute wird jede Abweichung von woke übel verfolgt. Sind das nicht ähnliche Muster?
From the river to the sea - „Palästina“ gab es nie.
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