[ KB ] recht.de-Knigge, die Juriquette
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Knigge vernachlässigt
Sehr geehrter Herr Jäckel,
Asche auf mein Haupt
- auch ich habe hier vorher nicht genug gelesen
Ausgerechnet mir muss das passieren,
wo ich doch gewöhnlich die Theorie vor die Praxis stelle.
(Und mir Ihre etwaigen Antworten auch sehr wichtig sind )
Sollte ich jetzt das Anliegen dieser Nachbarin im Bereich
Verwaltungsrecht umformulieren und erneut hineinstellen?
(Bei der Gelegenheit könnte ich mich noch
einmal mehr bemühen, mich kurz zu fassen (':roll:').
Oder ist es besser, den korrigierten Text
im gleichen thread weiter unten einzufügen?
Danke für Ihre Nachsicht,
ich gelobe Besserung.
Asche auf mein Haupt
- auch ich habe hier vorher nicht genug gelesen
Ausgerechnet mir muss das passieren,
wo ich doch gewöhnlich die Theorie vor die Praxis stelle.
(Und mir Ihre etwaigen Antworten auch sehr wichtig sind )
Sollte ich jetzt das Anliegen dieser Nachbarin im Bereich
Verwaltungsrecht umformulieren und erneut hineinstellen?
(Bei der Gelegenheit könnte ich mich noch
einmal mehr bemühen, mich kurz zu fassen (':roll:').
Oder ist es besser, den korrigierten Text
im gleichen thread weiter unten einzufügen?
Danke für Ihre Nachsicht,
ich gelobe Besserung.
Gruß: wenigwissend
Du sollst die Welt nehmen wie sie ist.
Aber nicht so lassen ;^)
Du sollst die Welt nehmen wie sie ist.
Aber nicht so lassen ;^)
Jou.Snowflake hat geschrieben:In den meisten sollte ein Beitrag "Bitte vor dem Posten lesen" o.ä. zu finden sein - fehlt er irgendwo ?
Gruß
Snowflake
- Apothekenrecht
- Arztrecht
- Ausland/Steuer
- Ausländerrecht
- Beamtenrecht
- Betreungsr...
- Europar...
- Franchiser..
- Gefahrgut- u. ...
- Gemeinnützigkeits...
...und dann bin ich zu faul noch weiter zu guggen.
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Weiterer Thread zur Überarbeitung der Juriquette
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=14688
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=14688
Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ihr Achim Jäckel
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Vielleicht sollte man einen link auf die "juriquette" in der Kopfzeile (neben FAQ, KB usw.) platzieren. Sie wäre dann für Neulinge einfacher zu finden. Oder man nimmt sie in die FAQ auf.
Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Vormundschaftsrichter
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Hierzu noch ein Zitat aus einem Unterforum:
sdhp hat geschrieben:Danke für den Hinweis auf die Regeln, ich denke, es wäre hilfreich, wenn es für die noch einen Extralink gäbe, z.B. unten - denn ich hatte das tatsächlich übersehen, und auf die freundlichen Hinweise, die Regeln zu lesen umsonst gesucht.
Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Vormundschaftsrichter
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Guten Abend,
ich möchte mich den guten Vorschlägen meiner Vorschreiber mit einem Eigenen anschließen.
Ich denke, neue Mitglieder schneiden des Öfteren den Hinweis, sodass ich es als möglicherweise sinnvoll Befinde, vor dem ersten Beitrag eines neuen Users, die Regeln einmalig einzublenden und ansonsten bei den aktuellen Hinweisen auf die Grundsätze festzuhalten.
MfG
ich möchte mich den guten Vorschlägen meiner Vorschreiber mit einem Eigenen anschließen.
Ich denke, neue Mitglieder schneiden des Öfteren den Hinweis, sodass ich es als möglicherweise sinnvoll Befinde, vor dem ersten Beitrag eines neuen Users, die Regeln einmalig einzublenden und ansonsten bei den aktuellen Hinweisen auf die Grundsätze festzuhalten.
MfG
Silent leges inter arma
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Wäre es nicht sinnvoll, das Forum auf einen niederländischen Server zu legen und jeden Nutzer auf die ausschließliche Anwendung niederländischen Rechts hinzuweisen?
Das seit Jahren und Jahrzehnten in erheblcher Kritik stehende Rechtsberatungsgesetz wäre dann nicht mehr anzuwenden.
Ich weiß aus anderen Quellen, dass es mittlerweile Selbsthilfe-Vereine in den Niederlanden gibt, in denen fast ausschließlich Deutsche organisiert sind, die sich gegenseitig auch rechtlich beraten. Dies schließt Fundstellensuche, Formulierungshilfen, Rechtsansichten, etc., mit ein. Der Fokus liegt hier auf Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht.
Dazu kämen natürlich auch noch andere Länder in Frage.
[Für diejenigen, die es nicht (mehr) genau wissen: Das Rechtsberatungsgesetz wurde mit großem Nachdruck von Adolf Hitler 1935 eingeführt und verfolgte im wesentlichen nur den einen (Haupt-) Zweck, durch die - für die Berufsausübung - erforderliche Zwangsmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und dem Vergütungszwang die jüdischen Rechtsanwälte gerichtlich wie außergerichtlich von allen Tätigkeitsbereichen auszuschließen, was einem Berufsverbot gleich kam. Für das "warum" es auch heute noch gilt, erspare ich mir jeden Kommentar.)
Das seit Jahren und Jahrzehnten in erheblcher Kritik stehende Rechtsberatungsgesetz wäre dann nicht mehr anzuwenden.
Ich weiß aus anderen Quellen, dass es mittlerweile Selbsthilfe-Vereine in den Niederlanden gibt, in denen fast ausschließlich Deutsche organisiert sind, die sich gegenseitig auch rechtlich beraten. Dies schließt Fundstellensuche, Formulierungshilfen, Rechtsansichten, etc., mit ein. Der Fokus liegt hier auf Verfahren, in denen kein Anwaltszwang herrscht.
Dazu kämen natürlich auch noch andere Länder in Frage.
[Für diejenigen, die es nicht (mehr) genau wissen: Das Rechtsberatungsgesetz wurde mit großem Nachdruck von Adolf Hitler 1935 eingeführt und verfolgte im wesentlichen nur den einen (Haupt-) Zweck, durch die - für die Berufsausübung - erforderliche Zwangsmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und dem Vergütungszwang die jüdischen Rechtsanwälte gerichtlich wie außergerichtlich von allen Tätigkeitsbereichen auszuschließen, was einem Berufsverbot gleich kam. Für das "warum" es auch heute noch gilt, erspare ich mir jeden Kommentar.)
Das ist natürlich nur meine Meinung.
Wer eine Rechtsberatung wünscht, erhält diese bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.
Wer eine Rechtsberatung wünscht, erhält diese bei einem zugelassenen Rechtsanwalt.
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Nein, weil es nichts bringt. Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist nicht disponibel. Ebensowenig Standesrecht.ReinhardtMuenchen hat geschrieben: Wäre es nicht sinnvoll, das Forum auf einen niederländischen Server zu legen und jeden Nutzer auf die ausschließliche Anwendung niederländischen Rechts hinzuweisen?.
Aussagen wie diese beweisen allenfalls, warum das RBerG nützlich ist. Es reduziert die Verbreitung von rechtlichen Falschinformationen in der Öffentlichkeit zumindest etwas.ReinhardtMuenchen hat geschrieben: Das seit Jahren und Jahrzehnten in erheblcher Kritik stehende Rechtsberatungsgesetz wäre dann nicht mehr anzuwenden.
Für alle, die es vergessen haben: Adolf Hitler setzte sich mit großem Nachdruck für den Bau der Autobahnen in Dt. ein und verfolgte im Wesentlichen nur den einen (Haupt-)Zweck, den Weltkrieg vorzubereiten.ReinhardtMuenchen hat geschrieben: [Für diejenigen, die es nicht (mehr) genau wissen: Das Rechtsberatungsgesetz wurde mit großem Nachdruck von Adolf Hitler 1935 eingeführt und verfolgte im wesentlichen nur den einen (Haupt-) Zweck, durch die - für die Berufsausübung - erforderliche Zwangsmitgliedschaft in einer Rechtsanwaltskammer und dem Vergütungszwang die jüdischen Rechtsanwälte gerichtlich wie außergerichtlich von allen Tätigkeitsbereichen auszuschließen, was einem Berufsverbot gleich kam. .
Erstaunlicherweise wurden die Autobahnen nach dem Krieg nicht niedergerissen, und selbst Mitglieder des Zentralreates der Juden in Deutschland nutzen heute dieses Werk regelmäßig und erachten es als nützlich.
Falls jemand das nicht verstanden hat: Wenn jemand zu faul ist zum Denken dann zückt er in Dt. die "Nazikarte". Denn es gibt auch eine Menge anderer Menschen in Dt., die zwar gedankenlos einen "Xyz" besteigen würden oder auf den ehemaligen "Reichsautobahnen" fahren, aber trotzdem drauf hereinfallen und selbst aufhören mitzudenken.
Nur ist GENAU DAS der EINZIG relevante Punkt insoweit.ReinhardtMuenchen hat geschrieben: Für das "warum" es auch heute noch gilt, erspare ich mir jeden Kommentar.)
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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