[ KB ] Was tun bei einer Kontopfändung.
Moderator: FDR-Team
[ KB ] Was tun bei einer Kontopfändung.
Kategorie: Mahnwesen
Typ: Text
Name des Artikels: Was tun bei einer Kontopfändung.
Autor: lljk
Beschreibung: Kontopfändung aus Schuldnersicht.
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Autor: lljk
Beschreibung: Kontopfändung aus Schuldnersicht.
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ihr Achim Jäckel
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- Registriert: 04.01.05, 15:18
- Wohnort: Thüringen
Gute Zusammenfassung, bezüglich der Sozialleistungen gibt es eine Änderung:
Kindergeld ist nur noch in Sonderfällen eine Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Regelfall wird Kindergeld als Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommensteuergesetz gezahlt.
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
- Ausländer haben grundsätzlich nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Besitz einer
Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.
Das Bundeskindergeldgesetz kommt nur noch in Sonderfällen zur Anwendung
(z.B. bei ins Ausland entsandten Entwicklungshelfern oder Vollwaisen)
Das nach § 31 EStG gezahlte Kindergeld ist als Familienleistungsausgleich keine Sozialleistung nach dem SGB und somit nach Gutschrift auf dem Girokonto nicht geschützt!!
Mehrere Geldinstitute haben ihre Praxis geändert und zahlen Kindergeld nach
§ 31 EStG nicht mehr binnen sieben Tagen an die Schuldner aus.
Die Auszahlung wird mit Hinweis auf die geänderte Rechtslage verweigert, der Schuldner kann/muss einen Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO stellen, um so das Kindergeld von der Pfändung auszunehmen.
Pettersson
Kindergeld ist nur noch in Sonderfällen eine Sozialleistung nach dem Bundeskindergeldgesetz. Im Regelfall wird Kindergeld als Familienleistungsausgleich nach § 31 Einkommensteuergesetz gezahlt.
Nach dem Einkommensteuergesetz erhält Kindergeld, wer
- in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder
- im Ausland wohnt, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder entsprechend behandelt wird.
- Ausländer haben grundsätzlich nur Anspruch auf Kindergeld, wenn sie im Besitz einer
Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis sind.
Das Bundeskindergeldgesetz kommt nur noch in Sonderfällen zur Anwendung
(z.B. bei ins Ausland entsandten Entwicklungshelfern oder Vollwaisen)
Das nach § 31 EStG gezahlte Kindergeld ist als Familienleistungsausgleich keine Sozialleistung nach dem SGB und somit nach Gutschrift auf dem Girokonto nicht geschützt!!
Mehrere Geldinstitute haben ihre Praxis geändert und zahlen Kindergeld nach
§ 31 EStG nicht mehr binnen sieben Tagen an die Schuldner aus.
Die Auszahlung wird mit Hinweis auf die geänderte Rechtslage verweigert, der Schuldner kann/muss einen Antrag auf Pfändungsschutz nach § 850 k ZPO stellen, um so das Kindergeld von der Pfändung auszunehmen.
Pettersson
War es bei Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz zwischenzeiltich umstritten ob es als Sozialleistungen dem Schutz des § 55 SGB I unterliegt (trotz entsprechender gerichtlicher Entscheidungen) herrscht ab 1.1.2007 wieder Klarheit. Zum 1.1.2007 wird § 79a Einkommenssteuergesetz hinzugefügt der inhaltlich den Regelungen des § 55 SGB I entspricht.
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- Interessierter
- Beiträge: 6
- Registriert: 10.09.07, 13:45
Zusätzlich einige Merkblätter, die in Berlin ausgehändigt werden:
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... kommen.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... _07_ed.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... uldner.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... kommen.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... _07_ed.pdf
http://www.berlin.de/imperia/md/content ... uldner.pdf
Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn man alles, was man in der Schule gelernt hat, vergißt.
(Albert Einstein)
(Albert Einstein)
Re: [ KB ] Was tun bei einer Kontopfändung.
Der Artikel ist aufgrund von Gesetzesänderungen komplett überholt.
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