[ KB ] Ärztekammern und Schlichtungsstellen
Moderator: FDR-Team
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Kategorie: Arzt-, Zahnarzt- und Medizinrecht
Typ: Text
Name des Artikels: Ärztekammern und Schlichtungsstellen
Autor: jaeckel
Beschreibung: Anschriften der Ärztekammern und Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
>>den ganzen Artikel lesen
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Name des Artikels: Ärztekammern und Schlichtungsstellen
Autor: jaeckel
Beschreibung: Anschriften der Ärztekammern und Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
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Herzlichen Gruss
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Ihr Achim Jäckel
www.recht.de
Hallo,
zu den hier genannten Agressen möchte ich meinen Senf auch dazu geben.
Ärztlicher Kreisverband Nürnberg:
Von diesem wurde mir mit Schreiben vom 15.07.94 mitgeteilt, diese sehe keine Möglichkeit mir Weiterzuhelfen.
Bundesärztekammer:
Mein Schreiben vom 13.05.98 wurde nicht beantwortet.
Deutscher Patienetenschutzbund:
Von diesem wurde mir mit Schreiben vom 09.09.93 mitgeteilt, ich müsse Mitglied werden, da sonst Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht angeboten werden dürfen. Mitgliedsbeiträge konnte ich als Sozialhilfeempfänger nicht aufbringen
In meiner Situation war es schon sehr schwierig überhaupt Adressen zu bekommen. Auf Grund dieser Sachlage habe ich dann in dieser Richtung wegen erwiesener Sinnlosigkeit meine Bemühungen eingestellt.
zu den hier genannten Agressen möchte ich meinen Senf auch dazu geben.
Ärztlicher Kreisverband Nürnberg:
Von diesem wurde mir mit Schreiben vom 15.07.94 mitgeteilt, diese sehe keine Möglichkeit mir Weiterzuhelfen.
Bundesärztekammer:
Mein Schreiben vom 13.05.98 wurde nicht beantwortet.
Deutscher Patienetenschutzbund:
Von diesem wurde mir mit Schreiben vom 09.09.93 mitgeteilt, ich müsse Mitglied werden, da sonst Leistungen aus rechtlichen Gründen nicht angeboten werden dürfen. Mitgliedsbeiträge konnte ich als Sozialhilfeempfänger nicht aufbringen
In meiner Situation war es schon sehr schwierig überhaupt Adressen zu bekommen. Auf Grund dieser Sachlage habe ich dann in dieser Richtung wegen erwiesener Sinnlosigkeit meine Bemühungen eingestellt.
Sehr geehrter Herr Jäckel,
zu Ihrer Adresse der Bayerischen Landesärztekammer, hätte ich eine eher schlechte Nachricht. Ich hatte da was im Hinterkopf, aber die Schreiben sind noch nicht erfaßt und da muß ich in meinen Unterlagen jede Seite anschauen. Kurz ich habs gefunden. An die Bayerische Landesärztekammer (allerdings Eisenheimerstraße 37, vermutlich sind die umgezogen) habe ich mich mit meinen Schreiben vom 04.06.1994 und vom 14.04.1994 gewandt, von denen habe ich aber noch nicht einmal Antwortet erhalten. Also doch auch wieder Sackgasse. Wenn sich da keine konkreteren Anhaltspunkte ergeben, werde ich an die nicht mehr schreiben.
Nochwas, ich habe Ihnen eine PN geschickt, ist die angekommen? Mir sind die Buttons noch nicht so geläufig.
zu Ihrer Adresse der Bayerischen Landesärztekammer, hätte ich eine eher schlechte Nachricht. Ich hatte da was im Hinterkopf, aber die Schreiben sind noch nicht erfaßt und da muß ich in meinen Unterlagen jede Seite anschauen. Kurz ich habs gefunden. An die Bayerische Landesärztekammer (allerdings Eisenheimerstraße 37, vermutlich sind die umgezogen) habe ich mich mit meinen Schreiben vom 04.06.1994 und vom 14.04.1994 gewandt, von denen habe ich aber noch nicht einmal Antwortet erhalten. Also doch auch wieder Sackgasse. Wenn sich da keine konkreteren Anhaltspunkte ergeben, werde ich an die nicht mehr schreiben.
Nochwas, ich habe Ihnen eine PN geschickt, ist die angekommen? Mir sind die Buttons noch nicht so geläufig.
Ärztekammern / Schlichtungsstellen
Hallo,
daß es die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gibt, dürfte bekannt sein.
Leider ist die "Krähentheorie" in Bezug auf diese medizinischen Gutachter sehr hoch. Mir selbst ist passiert, daß der beauftragte Gutachter seinen Sohn als AiP in der zu begutachtenden Abteilung der Klinik tätig hatte und sowohl der Leiter der Abteilung und der Gutachter zusammen als Prüfer dieser Fachrichtung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestellt waren. Hier dürften doch die Vorsitzenden dieser Kommissionen mit der Versicherung und den Ärzten zusammenarbeiten ??
Warum wurde ein Befangenheitsantrag sonst wohl abgelehnt??
MfG
daß es die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen gibt, dürfte bekannt sein.
Leider ist die "Krähentheorie" in Bezug auf diese medizinischen Gutachter sehr hoch. Mir selbst ist passiert, daß der beauftragte Gutachter seinen Sohn als AiP in der zu begutachtenden Abteilung der Klinik tätig hatte und sowohl der Leiter der Abteilung und der Gutachter zusammen als Prüfer dieser Fachrichtung von der Ärztekammer Westfalen-Lippe bestellt waren. Hier dürften doch die Vorsitzenden dieser Kommissionen mit der Versicherung und den Ärzten zusammenarbeiten ??
Warum wurde ein Befangenheitsantrag sonst wohl abgelehnt??
MfG
Ergänzung für Baden-Württemberg
Da ich die Schlilchtungsstellen der Landeszahnärztekammer in Ba-Wü für durchaus korrekt ansehe, empfehle ich diesen link für Interessierte:
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/se ... aerzte.pdf
Es gibt nämlich in Ba-Wü für alle vier Regierungspräsidienbezirke je eine Bezirksärztekammer mit angegliederter Schlichtungsstelle.
http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/se ... aerzte.pdf
Es gibt nämlich in Ba-Wü für alle vier Regierungspräsidienbezirke je eine Bezirksärztekammer mit angegliederter Schlichtungsstelle.
Beste Grüße
Hinner Schütze
www.rechtsanwalt-schütze.de
Hinner Schütze
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Ärztekammern- und Schlichtungsstellen
In der Tat führen die Verfahren bei den unterschiedlichen Einrichtung auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. So ist beispielsweise bekannt, dass statistisch gesehen in Bayern deutlich seltener den Patientenanträgen auf Feststellung eines Behandlungsfehlers stattgegeben wird als beispielsweise in Norddeutschland oder bei der Ärztelkammer Nordrhein -empfehlenswert-. Der Antragsteller ist jeweils an diejenige Ärztekammer- bzw. Schlichtungsstelle gebunden, in deren Bezirk die jeweilige Behandlung durchgeführt worden ist, so dass keine freie Wahl zwischen den Einrichtungen besteht. In sachlicher Hinsicht ist es mitunter schweirig die Kompentenzen abzugrenzen: Was ist beispielsweise mit Behandlungen der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, die sowohl als Zahnarzt wie als Arzt approbiert sind. Hier kommen grundsätzlich sowohl die zahnärztliche wie die ärztliche Schlichtungskommssion in Betracht, wobei jedenfalls auch bei einer originär kieferchirurgischen Behandlung die zahnärztliche Kommission angerufen werden sollte.
Die Verfahren bei den Ärztekammer- und Schlichtungsstellen empfehlen sich insbesondere,
---wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist oder eine gesetzliche Krankenversicherung über ihren medizinischen Dienst ein -ebenfalls kostenfreies- Gutachten nicht erstellen lassen will.
---wenn dem Behandler nicht auh Aufklärungsfehler vorgeworfen werden, weil diese bei den Schlichtungsstellen eben nicht geprüft werden.
---wenn ein etwaiges Verschulden einem einzelnen Arzt sicher zugeordnet werden kann und insbesondere eine Beteiligung mehrerer Ärte, ggfs. auch der Nachbehandler oder Vorbehandler, nicht wahrscheinlich ist
---wenn noch nicht zu viele Jahre vergangen sind seit dem fraglichen Behandlungsereignis.
----wenn nicht vorrangig eine Beweissicherung erfolgen sollte, etwa um die Folgebehandlung im Bereich der zahnärztlich-prothetischen zu ermöglichen (gerichtliches selbständiges Beweisverfahren)
Die Verfahren bei den Ärztekammer- und Schlichtungsstellen empfehlen sich insbesondere,
---wenn keine Rechtschutzversicherung vorhanden ist oder eine gesetzliche Krankenversicherung über ihren medizinischen Dienst ein -ebenfalls kostenfreies- Gutachten nicht erstellen lassen will.
---wenn dem Behandler nicht auh Aufklärungsfehler vorgeworfen werden, weil diese bei den Schlichtungsstellen eben nicht geprüft werden.
---wenn ein etwaiges Verschulden einem einzelnen Arzt sicher zugeordnet werden kann und insbesondere eine Beteiligung mehrerer Ärte, ggfs. auch der Nachbehandler oder Vorbehandler, nicht wahrscheinlich ist
---wenn noch nicht zu viele Jahre vergangen sind seit dem fraglichen Behandlungsereignis.
----wenn nicht vorrangig eine Beweissicherung erfolgen sollte, etwa um die Folgebehandlung im Bereich der zahnärztlich-prothetischen zu ermöglichen (gerichtliches selbständiges Beweisverfahren)
Man könnte vielleicht noch anmerken, dass die Schlichtungssprüche für beide Seiten nicht bindend sind und ein Zivilverfahren dadurch nicht ausgeschlossen wird. Ein Problem besteht aber evt. darin, wenn man ein für den Patienten ungünstiges Gutachten der Schlichtungsstelle bekommen hat, dass man sich damit im Zivilverfahren zumindest auseinandersetzen muss. Deshalb würde ich auch die Einschränkung des Kollegen Zach auf die Fälle, wo keine Rechtsschutzversicherung bzw. nicht genug finanzielle Mittel bereit stehen, für den Bereich der Humanmedizin in Baden-Württemberg unterstreichen.
In vielen Statuten ist vorgesehen, dass nur 3 Jahre zurückliegende Behandlungsfehler begutachtet werden.
In vielen Statuten ist vorgesehen, dass nur 3 Jahre zurückliegende Behandlungsfehler begutachtet werden.
Beste Grüße
Hinner Schütze
www.rechtsanwalt-schütze.de
Hinner Schütze
www.rechtsanwalt-schütze.de
@RA Zach
Ich muss sie bei einer Sache korrigieren.
Die Gutachterkommissionen prüfen sehr wohl auch Aufklärungsfehler.
in ihren Statuten wird das ebenfalls erwähnt. Als Behandlungsfehler werden dabei auch Aufklärungsfehler gezählt.
Selbstverständlich kann dies von Kommissionen zu Kommissionen anders sein, was ich mir aber kaum vorstellen kann.
Ich muss sie bei einer Sache korrigieren.
Die Gutachterkommissionen prüfen sehr wohl auch Aufklärungsfehler.
in ihren Statuten wird das ebenfalls erwähnt. Als Behandlungsfehler werden dabei auch Aufklärungsfehler gezählt.
Selbstverständlich kann dies von Kommissionen zu Kommissionen anders sein, was ich mir aber kaum vorstellen kann.
hat man bei Schlichtungsstellen überhaupt eine Chance ??
Hallo,
Ich bin neu hier und hätte wegen meines Falles einige Fragen:
Mein Arzt mich über die Verordnung eines Medikamentes nicht aufgeklärt habe deshalb einen beträchtlichen Schaden erlitten. Ich habe mir die Frechheit erlaubt und wollte deshalb Einsicht in meine Krankenakte nehmen und habe ihn nach mehrmaliger Aufforderung auf mein Recht nach §810 BGB hingewiesen. Dort müsste nämlich
Die Anamnese
Die Diagnose
Die Therapie
Ergebnisse und Befunde
Untersuchungen
Zeiten der Behandlung
Aufklärungsgespräch
Behandlungsalternativen
stehen. Aber wo nichts dokumentiert ist kann auch nichts stehen. Er hat mir und später auch einem Anwalt über seine Haftpflichtversicherung mitteilen lassen, dass er sich nichts vorzuwerfen hat und dass die Krankenakte bereits vernichtet worden ist. Ich war dort letztmals vor 2 Jahren. Laut Gesetz muss er doch die Akte 10 Jahre aufbewahren. Ich könnte nun auf Beweislastumkehr klagen bin aber wegen so vieler gegensätzlicher Informationen jetzt total verunsichert und werde das Gefühl nicht los dass dort Taktik dahinter steckt. Für die Klage hätte ich bereit Kostendeckung von meiner Rechtschutzversicherung aber wenn ich an einen Instanzen Krieg denke der sich bis zu 10 Jahren hinziehen könnte. Prost Mahlzeit.
1. Frage lautet: Ist es sinnvoll überhaupt eine Schlichtungsstelle zu beanspruchen. Nach dem ich dies hier gelesen habe bin ich mir da nämlich nicht mehr so sicher http://rpmed.de/php/aktuelles/stelzl_20020905.pdf (in den Gutachergremien sitzen pensionierte Richter und die Gutachten gehen zu 80% für den Arzt aus. Was kann ich dort also erwarten?
2. Wenn dieses Schlichtungsverfahren negativ ausgeht habe ich dann vor Gericht überhaupt noch eine Chance bzw. hat man überhaupt eine Chance wenn Medizin und Justiz so eng verbandelt sind.
3. Ist es üblich dass Staatsanwälte Anzeigen gegen Ärzte auf Grund des § 152 Abs. 2
StPO nicht weiter verfolgen? Ohne Begründung ist das normal??
4. Ist es richtig dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsbefugte Beamte und keine
eigenständigen Ermittler sind? Siehe folgenden Link dazu.
http://www.patienten-verband.de/staat_a ... smacht.htm
5. Stimmt es das die Justiz sich selber kontrolliert wenn ja dann wundert mich nicht
dass das Klientel Ärzte immer so verschont wird. Sie können sich praktisch alles
Erlauben und wenn mal was schief geht dann hat man noch seine Freunde in der
Kassenärztlichen Vereinigung die scheinbar sehr gute Kontakte zur Justiz zu haben
scheinen. Siehe dazu folgenden gefundenen Link den ich gar nicht lustig finde.
http://www.justizskandale.de/hilfe/index.html
Ich wäre dankbar wenn mich jemand darüber aufklären könnte, da ich doch sehr verunsichert bin was die weitere Vorgehensweise angeht.
Scalpell
Ich bin neu hier und hätte wegen meines Falles einige Fragen:
Mein Arzt mich über die Verordnung eines Medikamentes nicht aufgeklärt habe deshalb einen beträchtlichen Schaden erlitten. Ich habe mir die Frechheit erlaubt und wollte deshalb Einsicht in meine Krankenakte nehmen und habe ihn nach mehrmaliger Aufforderung auf mein Recht nach §810 BGB hingewiesen. Dort müsste nämlich
Die Anamnese
Die Diagnose
Die Therapie
Ergebnisse und Befunde
Untersuchungen
Zeiten der Behandlung
Aufklärungsgespräch
Behandlungsalternativen
stehen. Aber wo nichts dokumentiert ist kann auch nichts stehen. Er hat mir und später auch einem Anwalt über seine Haftpflichtversicherung mitteilen lassen, dass er sich nichts vorzuwerfen hat und dass die Krankenakte bereits vernichtet worden ist. Ich war dort letztmals vor 2 Jahren. Laut Gesetz muss er doch die Akte 10 Jahre aufbewahren. Ich könnte nun auf Beweislastumkehr klagen bin aber wegen so vieler gegensätzlicher Informationen jetzt total verunsichert und werde das Gefühl nicht los dass dort Taktik dahinter steckt. Für die Klage hätte ich bereit Kostendeckung von meiner Rechtschutzversicherung aber wenn ich an einen Instanzen Krieg denke der sich bis zu 10 Jahren hinziehen könnte. Prost Mahlzeit.
1. Frage lautet: Ist es sinnvoll überhaupt eine Schlichtungsstelle zu beanspruchen. Nach dem ich dies hier gelesen habe bin ich mir da nämlich nicht mehr so sicher http://rpmed.de/php/aktuelles/stelzl_20020905.pdf (in den Gutachergremien sitzen pensionierte Richter und die Gutachten gehen zu 80% für den Arzt aus. Was kann ich dort also erwarten?
2. Wenn dieses Schlichtungsverfahren negativ ausgeht habe ich dann vor Gericht überhaupt noch eine Chance bzw. hat man überhaupt eine Chance wenn Medizin und Justiz so eng verbandelt sind.
3. Ist es üblich dass Staatsanwälte Anzeigen gegen Ärzte auf Grund des § 152 Abs. 2
StPO nicht weiter verfolgen? Ohne Begründung ist das normal??
4. Ist es richtig dass Staatsanwälte in Deutschland weisungsbefugte Beamte und keine
eigenständigen Ermittler sind? Siehe folgenden Link dazu.
http://www.patienten-verband.de/staat_a ... smacht.htm
5. Stimmt es das die Justiz sich selber kontrolliert wenn ja dann wundert mich nicht
dass das Klientel Ärzte immer so verschont wird. Sie können sich praktisch alles
Erlauben und wenn mal was schief geht dann hat man noch seine Freunde in der
Kassenärztlichen Vereinigung die scheinbar sehr gute Kontakte zur Justiz zu haben
scheinen. Siehe dazu folgenden gefundenen Link den ich gar nicht lustig finde.
http://www.justizskandale.de/hilfe/index.html
Ich wäre dankbar wenn mich jemand darüber aufklären könnte, da ich doch sehr verunsichert bin was die weitere Vorgehensweise angeht.
Scalpell
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- Beiträge: 263
- Registriert: 19.06.05, 15:51
hallo,
ja, ärzte, gerichte und politik sind miteinander verbandelt.
lest doch mal hier: http://www.mittwochsdemo.de/index.php/deutschlands_lage
hat zwar nicht direkt mit dem fall hier zu tun, doch etwas licht ins bodenlose bringt es schon.
gruß
begosch
ja, ärzte, gerichte und politik sind miteinander verbandelt.
lest doch mal hier: http://www.mittwochsdemo.de/index.php/deutschlands_lage
hat zwar nicht direkt mit dem fall hier zu tun, doch etwas licht ins bodenlose bringt es schon.
gruß
begosch
ich hab von nix ne ahnung und davon viel.
Hallo scalpell,
das mit deiner Patientenakte stinkt doch zum Himmel! Also, wenn du bereits eine Deckungszusage deiner RV hast, würde ich auf jeden Fall den Klageweg gehen, alles andere schien mir (in ähnlicher Situation) zu vage und wischiwaschi. Wenn deine Akte vernichtet wurde oder bloß nicht rausgerückt wird, ist der Arzt m. E. doch schon auf der Verlierer-Seite (Beweislastumkehr). Für´s Gerichtsverfahren gibt´s zwar auch keine Garantie, aber da bleibt dir wenigstens der Rechtsweg offen.
das mit deiner Patientenakte stinkt doch zum Himmel! Also, wenn du bereits eine Deckungszusage deiner RV hast, würde ich auf jeden Fall den Klageweg gehen, alles andere schien mir (in ähnlicher Situation) zu vage und wischiwaschi. Wenn deine Akte vernichtet wurde oder bloß nicht rausgerückt wird, ist der Arzt m. E. doch schon auf der Verlierer-Seite (Beweislastumkehr). Für´s Gerichtsverfahren gibt´s zwar auch keine Garantie, aber da bleibt dir wenigstens der Rechtsweg offen.
Zählen denn zu diesen Schlichtungsstellen auch Psychotherapeutenkammern?
Ich habe einen ganz schwerwiegenden Fall der Psychotherapeutenkammer gemeldet. Nach 8 Wochen bekam ich dann bescheid, dass man den Fall dem Vorstand zur Überprüfung weitergeleitet hat.
Was könnte das heißen?
Was macht eigentlich so eine Schlichtungsstelle?
Für wen setzt die sich nun ein? Patient oder Arzt bzw. Therapeut?
Was bedeutet Schlichtung? Ist das "nur" ein klärendes Gespräch oder "bestrafen" die auch?
Ich hätte noch 1000 andere Fragen. gibt es da eine Seite, wo man alles genau, am besten mit Fallbeispielen, nachlesen kann?
Ich habe einen ganz schwerwiegenden Fall der Psychotherapeutenkammer gemeldet. Nach 8 Wochen bekam ich dann bescheid, dass man den Fall dem Vorstand zur Überprüfung weitergeleitet hat.
Was könnte das heißen?
Was macht eigentlich so eine Schlichtungsstelle?
Für wen setzt die sich nun ein? Patient oder Arzt bzw. Therapeut?
Was bedeutet Schlichtung? Ist das "nur" ein klärendes Gespräch oder "bestrafen" die auch?
Ich hätte noch 1000 andere Fragen. gibt es da eine Seite, wo man alles genau, am besten mit Fallbeispielen, nachlesen kann?
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens, durch Nachdenken, das ist der edelste,
zweitens, durch Nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens, durch Erfahrung, das ist der bitterste.
http://www.pseudo-memories.de/index.html
erstens, durch Nachdenken, das ist der edelste,
zweitens, durch Nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens, durch Erfahrung, das ist der bitterste.
http://www.pseudo-memories.de/index.html
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- FDR-Mitglied
- Beiträge: 20
- Registriert: 21.02.08, 13:05
- Wohnort: Hannover
Ihr wollt was über Schlichtungsstellen wissen?
Erfahrungen aus erster Hand:
Schlichtungsstellen sind Einrichtungen der Ärtzekammern, jedoch selbständig. Deren Aufgabe ist es einen Fall zu begutachten, Gutachten von Fachleuten erstellen zu lassen. Die suche nach einem Gutachter dauert bei denen schon mal locker 1 jahr. Die Gutachten die man dann erhält kann man in einem späteren Rechtsstreit verwenden. Die wichtigste Aufgabe ist es eine Schlichtung zu erreichen. Nur muss man dazu wissen, wenn sich eine Seite nicht schlichten lassen will, gibt es keinen Schlichtungsspruch. Das wird so lange getrieben bis die Fristen um sind, die Schlichtungsstelle stellt sich einfach Tot und antwortet auf kein Schreiben. In welchem Interesse arbeiten die? natürlich in dem der Ärzte. Habe ich selbst erlebt, musste abbrechen und vors Landgericht ziehen. Fall war in den Neuzigern Bundesweit in den Medien.
von daher finger weg von Schlichtungsstellen.
gruß vom Bautechniker
Erfahrungen aus erster Hand:
Schlichtungsstellen sind Einrichtungen der Ärtzekammern, jedoch selbständig. Deren Aufgabe ist es einen Fall zu begutachten, Gutachten von Fachleuten erstellen zu lassen. Die suche nach einem Gutachter dauert bei denen schon mal locker 1 jahr. Die Gutachten die man dann erhält kann man in einem späteren Rechtsstreit verwenden. Die wichtigste Aufgabe ist es eine Schlichtung zu erreichen. Nur muss man dazu wissen, wenn sich eine Seite nicht schlichten lassen will, gibt es keinen Schlichtungsspruch. Das wird so lange getrieben bis die Fristen um sind, die Schlichtungsstelle stellt sich einfach Tot und antwortet auf kein Schreiben. In welchem Interesse arbeiten die? natürlich in dem der Ärzte. Habe ich selbst erlebt, musste abbrechen und vors Landgericht ziehen. Fall war in den Neuzigern Bundesweit in den Medien.
von daher finger weg von Schlichtungsstellen.
gruß vom Bautechniker
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