Ausfuhr in die Schweiz, was muss beachtet werden.
Moderator: FDR-Team
Ausfuhr in die Schweiz, was muss beachtet werden.
Angenommen Person A ist selbstständig und sendet einmalig Waren an eine Firma aus der Schweiz. Die Ware ist knapp 200 € wert. Er verschickt diese als Postpaket. Kann er diese einfach so abgegeben oder muss er Formulare o.ä. ausfüllen?
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Das geht bei diesem Wert one irgendwelche gesonderte Formulare is 1.000 €.
D.h., Rechnung mit Adresse und Lieferort in der Schweiz. Ohne Umsatzsteuer berechnen, da ins nichteuropäische Ausland geliefert wird, § 4 Nr. 1 a) i. V. m. § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Einlieferungsbeleg der Post zu Vorgang nehmen, da sonst ein Ausfuhrnachweis nicht geführt werden kann.
D.h., Rechnung mit Adresse und Lieferort in der Schweiz. Ohne Umsatzsteuer berechnen, da ins nichteuropäische Ausland geliefert wird, § 4 Nr. 1 a) i. V. m. § 6 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Einlieferungsbeleg der Post zu Vorgang nehmen, da sonst ein Ausfuhrnachweis nicht geführt werden kann.
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