Eine Frage an einen Polizisten = Beleidigung?
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Eine Frage an einen Polizisten = Beleidigung?
Hallo,
jeder weiss dass man Beamte bzw. Polizisten nicht beleidigen darf. z.B. "Sie Wegelagerer!" könnte einige hundert Euro kosten.
Was aber, wenn ich höflich frage "Ist es erlaubt, Sie einen Wegelagerer zu nennen?" oder "Was für eine Strafe habe ich zu erwarten, wenn ich Sie als einen schwachsinnigen Depperlespolizisten bezeichnen würde?"
(ist nur fiktiv)
P.S. entschuldigt wenn ich diesen Beitrag in ein falsches Forum gestellt habe, ich wusste nicht genau wohin.
Grüße
jeder weiss dass man Beamte bzw. Polizisten nicht beleidigen darf. z.B. "Sie Wegelagerer!" könnte einige hundert Euro kosten.
Was aber, wenn ich höflich frage "Ist es erlaubt, Sie einen Wegelagerer zu nennen?" oder "Was für eine Strafe habe ich zu erwarten, wenn ich Sie als einen schwachsinnigen Depperlespolizisten bezeichnen würde?"
(ist nur fiktiv)
P.S. entschuldigt wenn ich diesen Beitrag in ein falsches Forum gestellt habe, ich wusste nicht genau wohin.
Grüße
Franz
Es würde wohl besser ins Strafrecht passen!
Man darf niemanden beleidigen! Das bezieht sich nicht nur auf Polizisten oder Beamten!
Den Straftatbestand der Beamtenbeleidung gibt es in Deutschland nicht.
Ihre Fragen beinhalten meines Erachtens keinen Straftatbestand, wenn sie so gestellt werden. Ob man allerdings eine fundierte Antwort erhält, glaube ich nicht.
Meine Meinung: Wer einen Polizisten einen Wegelagerer nennt, der zeigt damit nur, dass er sich selbt auf dem (Intelligenz-)Niveau eines Wegelagerers befindet.
Gesetze und Verordnungen sind einzhalten. Der Job eines Polizisten ist es, etwaige Verstöße zu ahnden.
Genauso wie es der Job des Bäckers ist, Brot zu backen.
Der Polizist erledigt den Job, für den er von unseren Steuern bezahlt wird!

Man darf niemanden beleidigen! Das bezieht sich nicht nur auf Polizisten oder Beamten!
Den Straftatbestand der Beamtenbeleidung gibt es in Deutschland nicht.
Ihre Fragen beinhalten meines Erachtens keinen Straftatbestand, wenn sie so gestellt werden. Ob man allerdings eine fundierte Antwort erhält, glaube ich nicht.

Meine Meinung: Wer einen Polizisten einen Wegelagerer nennt, der zeigt damit nur, dass er sich selbt auf dem (Intelligenz-)Niveau eines Wegelagerers befindet.
Gesetze und Verordnungen sind einzhalten. Der Job eines Polizisten ist es, etwaige Verstöße zu ahnden.
Genauso wie es der Job des Bäckers ist, Brot zu backen.
Der Polizist erledigt den Job, für den er von unseren Steuern bezahlt wird!
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Danke für die Antwort.
Stimmt, man darf niemanden beleidigen, das bezieht sich nicht nur auf Plozisten, wobei eine Beleidugung von Polizisten viel häufiger zur anzeige kommt, bzw. sogar automatisch als eine Beleidigung einer "normalen" Person.
Habe gerade auch gelesen, dass man nicht direkt beleidigen muss. z.B. reicht es aus wenn die Formulierung eine Beleidungung durchblicken lässt.
Insofern ist eine Frage wie oben genannt grenzwertig, meine ich. ich wäre also vorsichtig.
Grüße
Stimmt, man darf niemanden beleidigen, das bezieht sich nicht nur auf Plozisten, wobei eine Beleidugung von Polizisten viel häufiger zur anzeige kommt, bzw. sogar automatisch als eine Beleidigung einer "normalen" Person.
Habe gerade auch gelesen, dass man nicht direkt beleidigen muss. z.B. reicht es aus wenn die Formulierung eine Beleidungung durchblicken lässt.
Insofern ist eine Frage wie oben genannt grenzwertig, meine ich. ich wäre also vorsichtig.
Grüße
Franz
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Im Grunde können sehr viele Aussagen eine Beleidigung darstellen, die auf den ersten Blick nicht danach aussehen. Es kommt dabei darauf an, wie man etwas sagt.
Im Zweifel entscheidet das ein Richter. Die Tatsache, dass "Beamtenbeleidigung" eher verfolgt wird, als die Beleidigung eines "normalen" Bürgers, entspringt der Tatsache, dass Beamte normalerweise Respektspersonen sein sollten. Wenn man auf Gedeih und Verderb z.b. Polizeibeamte beleidigen könnte, würde der Respekt auf Dauer flöten gehn.
Im Zweifel entscheidet das ein Richter. Die Tatsache, dass "Beamtenbeleidigung" eher verfolgt wird, als die Beleidigung eines "normalen" Bürgers, entspringt der Tatsache, dass Beamte normalerweise Respektspersonen sein sollten. Wenn man auf Gedeih und Verderb z.b. Polizeibeamte beleidigen könnte, würde der Respekt auf Dauer flöten gehn.
Darf man sich von Polizisten eigentlich noch mit
verabschieden oder ist das mitlerweile auch eine Beleidigung?nen schönen Abend noch
Wenn man vielen Artikeln aus der Presse glauben kann besteht die Gefahr nicht mehr. Der Respekt ist bereits schon flöten gegangen...Wenn man auf Gedeih und Verderb z.b. Polizeibeamte beleidigen könnte, würde der Respekt auf Dauer flöten gehn.
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Ist Deine Frage ernst gemeint?windalf hat geschrieben:Darf man sich von Polizisten eigentlich noch mitverabschieden oder ist das mitlerweile auch eine Beleidigung?nen schönen Abend noch

Was man auch hier im Polizeirechtforum erkennen kann!windalf hat geschrieben: Wenn man vielen Artikeln aus der Presse glauben kann besteht die Gefahr nicht mehr. Der Respekt ist bereits schon flöten gegangen...
Ja, für die Strafverfolgung, denn jemand, der sich nicht beleidigt fühlt, wird dies auch nicht verfolgen (lasssen) wollen.Ivanhoe hat geschrieben:Es kommt vielmehr darauf an, ob sich der Gegenüber auch beleidigt fühlt.
Ansonsten richtet sich der Inhalt der Äußerung und der ehrverletzende Charakter danach, wie ein unbefangener verständiger Dritter in der Person des Erklärungsempfängers diese verstehen durfte. ( Zöller, Strafrecht besonderer Teil II, 2008 , S. 208 )
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Das kommt auf die Umstände an. An einen Anfänger gerichtet eher nicht, an einen sehr Erfahrenen gerichtet: durchaus möglich.franzmitfahrer hat geschrieben:nachmal die Frage
Ist "Anfänger!" eine Beleidigung?
Nein, siehe mein Posting von soeben.franzmitfahrer hat geschrieben:Wenn ich einen Strafzettel bekomme, und ich deswegen beleidigt bin, dann ist der Strafzettel eine Beleidigung, richtig?![]()
Nochmal die Antwort: Das kommt auf den Gegenüber an und auf die Auffassung des Richters!franzmitfahrer hat geschrieben:nachmal die Frage
Ist "Anfänger!" eine Beleidigung?
und noch eine Frage:
Genau! Ab sofort zeige ich den Polizisten oder die Politesse, die mir einen Strafzettel ausstellen, wegen Beleidigung an!franzmitfahrer hat geschrieben:Wenn ich einen Strafzettel bekomme, und ich deswegen beleidigt bin, dann ist der Strafzettel eine Beleidigung, richtig?![]()
Edit: Redfox war schneller...

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