Tod über den Wolken

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Huber
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Tod über den Wolken

Beitrag von Huber »

Hallo...

es gibt immer wieder Menschen - insbesondere aus den afrikanischen Staaten - die sich ohne Aufenthaltsberechtigung in Deutschland aufhalten. Die Ausländerbehörden kommen ihnen dann meistens auf die Spur, sie werden zu nachtschlafender Zeit verhaftet und an einem der großen deutschen Flughäfen in Abschiebehaft genommen, um von dort aus dann möglichst zeitnah mittels Flugzeug abgeschoben zu werden.

Die Beamten verbringen Nigerianer N, der sich gegen seine Abschiebung heftig zur Wehr setzt, zu einem Passagierflugzeug, welches kurze Zeit später nach Nigeria starten soll. Auf dem Weg dorthin wird er aufgrund seiner Gegenwehr an Händen und Füßen gefesselt. So wird er dann auch an Bord der betreffenden Maschine einer deutschen Fluggesellschaft gebracht. Der Kapitän kommt zu dem Platz, wo N während des Fluges sitzen soll und stellt fest, dass er sich nach wie vor heftig gegen seinen Transport nach Nigeria zur Wehr setzt und entscheidet, dass N transportiert wird, obwohl er nicht reisewillig ist. Ferner entscheidet der Kapitän, dass sowohl Hand- als auch Fußfesseln während des gesamten Fluges angelegt bleiben sollen, um mitreisende Passagiere nicht zu gefährden.

Während des Fluges beschwert sich Fluggast F, der First Class reist, über das ewige Geschrei von N und kündigt als HON-Circle-Member an, nie wieder mit dieser Airline zu reisen, wenn N nicht auf der Stelle ruhig gestellt wird. Daraufhin entscheidet der Kapitän, Flugbegleiter S, der auch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert hat, solle dem N eine ausreichende Menge Dormicum - ein starkes Beruhigungs- und Schlafmittel - injizieren, damit F und die übrigen Passagiere nicht länger durch das Geschrei von N belästigt werden. S tut dies auch. Leider weiß niemand, dass N an einer Allergie gegen die Inhaltsstoffe von Dormicum leidet. N verstirbt während des Fluges.

War das Verhalten des Kapitäns und von S korrekt oder darf der Kapitän erwarten, seine Lizenz alsbald abzugeben?
Adromir
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Beitrag von Adromir »

Ich wüsste nicht, daß ein Flugkapitän die notwendige Ausbildung und Berechtigung besitzt, die Gabe von Medikamenten anzuordnen. Bei einem solchen Verhalten würde ich erstmal erwarten, daß ein entsprechendes Strafverfahren auf den Kapitän und seinen Flugbegleiter zukommt.
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Huber
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Beitrag von Huber »

Auch der Flugkapitän ist nach § 12 Abs. 1 des Luftsicherheitsgesetzes Beliehener, soweit er "für die Sicherheit und Ordnung an Bord des im Flug befindlichen Luftfahrzeuges" sorgt...
Adromir
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Beitrag von Adromir »

Das beinhaltet meiner Meinung nicht die Anordnung von Medikamenten unter zwang. Weder Kapitän noch der Flugbegleiter (trotz seiner Rettsanausbildung) besitzen die Notwendigen medizinische Qualifikation eine solche Verordnung zu tätigen. Man sollte sich bewusst sein, daß wir uns hier im Bereich einer fahrlässigen Tötung befinden..
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Huber
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Beitrag von Huber »

Und wie verhält es sich mit dem restlichen Sachverhalt, namentlich dem zwangsweisen Transport, obwohl der Passagier nicht transportwillig ist? Es gibt doch eine Vorschrift, nach der sich der verantwortliche Flugzeugführer im Zweifel von der Reisewilligkeit des Passagiers überzeugen muss und niemanden gegen seinen Willen transportieren darf...
Adromir
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Beitrag von Adromir »

Der Transport wurde ja durch den Staat angeordnet. Von daher ürde ich da kein Problem sehen
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Mark Herzog
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Mark Herzog »

Adromir hat geschrieben:Der Transport wurde ja durch den Staat angeordnet. Von daher ürde ich da kein Problem sehen
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Es gab da schon einmal eine gar nicht so lange zurückliegende Zeit in unserem Staat, wo staatlich angeordnet wurde, das rd. 6 Mio. Menschen zu vernichten seien. Ich bin wirklich davon ausgegangen, dass im Jahr 65 nach Kriegsende KEINER in der Bundesrepublik-Deutschland mehr auf die Idee kommt, dass alles was "vom Staat" angeordnet wird (es wäre zu prüfen, ob dies überhaupt legal erfolgt ist) auch legitim ist.

Oder bleiben wir, wenn das Kind (wie hier) in den Brunnen gefallen ist dabei, uns vor den Menschen und unseren Gerichten damit zu verteidigen "Ich habe nur auf Befehl gehandelt"?
Roni
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Roni »

Es gibt doch eine Vorschrift, nach der sich der verantwortliche Flugzeugführer im Zweifel von der Reisewilligkeit des Passagiers überzeugen muss und niemanden gegen seinen Willen transportieren darf...
ja und der Gefängnisdirektor muss sich auch davon überzeugen ob der Häftling haftwillig ist ???
ICH GLAUB MICH TRITT EIN PFERD!
hat aber lange gedauert bis du das gemerkt hast :shock:
Adromir
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Adromir »

Nicht jede vom Staat angewiesene Maßnahme ist auch im Umkehrschluss und aus den Erfahrungen 1933-45 per se widerrechtlich. Wie soll man sonst Einreise und Aufenthaltsbestimmungen durchsetzen, wenn man den Ausreiseunwilligen Deliquenten dann nicht auch per Zwang ausweisen darf..
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Mark Herzog
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Mark Herzog »

Adromir hat geschrieben:Nicht jede vom Staat angewiesene Maßnahme ist auch im Umkehrschluss und aus den Erfahrungen 1933-45 per se widerrechtlich. Wie soll man sonst Einreise und Aufenthaltsbestimmungen durchsetzen, wenn man den Ausreiseunwilligen Deliquenten dann nicht auch per Zwang ausweisen darf..
Es gibt noch immer einen Unterschied zwiscen "legal" und "legitim". Ob die Ausweisung ok ist oder nicht, stelle ich nicht in Frage - zumindest nicht in erster Linie. Ich stelle in Frage ob damit, dass man zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Gewalt wurde, dies zugleich Maßnahmen rechtfertigt, die in die Kompetenz eines Arztes fallen und inkompetent ausgeführt zum Tode eines Mensche führen können. Wer DAS damit rechtfertigt, es sei ja ein "Befehl der Staatsorgane" gewesen, hat aus der deutschen Geschichte nichts gelernt.
Adromir
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Adromir »

Haben sie überhaupt gelesen, was ich geschrieben habe, nachdem sie schon so empört darauf reagieren? Ich bin eben nicht der Meinung, daß es legitim/legal war, eine ärztliche Tätigkeit (Anordnen und Verabreichen eines medikamentes) durch nicht ausreichend qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
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Roni
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Roni »

War das Verhalten des Kapitäns und von S korrekt oder darf der Kapitän erwarten, seine Lizenz alsbald abzugeben?

das Verhalten war nicht korrekt, das wurde aber schon geschrieben
Wer DAS damit rechtfertigt, es sei ja ein "Befehl der Staatsorgane"
[/quote]
das hat doch hier niemand geschrieben, dass es korrekt ist die Medikamente zu geben.

Es wurde lediglich geschrieben, dass es korrekt ist jemanden auch gegen seinen Willen mit dem Flugzeug abzuschieben.
Hafish
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Hafish »

Mark Herzog hat geschrieben:Ich stelle in Frage ob damit, dass man zum Erfüllungsgehilfen staatlicher Gewalt wurde, dies zugleich Maßnahmen rechtfertigt, die in die Kompetenz eines Arztes fallen und inkompetent ausgeführt zum Tode eines Mensche führen können.
Die Maßnahme wurde nicht inkompetent ausgeführt, sondern vollkommen richtig. N ist gestorben, weil er eine Allergie gegen das Beruhigungsmittel hatte. Niemand, nicht einmal N selbst, wusste davon.

Und nein, ich sage ausdrücklich nichts dazu, ob der Kapitän die Ruhigstellung anordnen sollte. Sie können also Ihre etwas locker sitzende Nazikeule stecken lassen.

Offtopic: Man ey, erst reist der N illegal ein, dann wird er abgeschoben und wehrt sich dann noch gegen die Leute um ihr herum. Und als die weg sind, belästigt er wenigstens noch alle anderen die in Reichweite sind. Die hätten den wie in den guten alten Zeiten mit einem Knebel oder hilfweise mit einem Knüppel ruhig stellen sollen...
Kritik kann subjektiv als verletzend empfunden werden und ist daher generell zu unterlassen. - jaeckel
;)
Mark Herzog
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Mark Herzog »

Hafish hat geschrieben:Die Maßnahme wurde nicht inkompetent ausgeführt, sondern vollkommen richtig. N ist gestorben, weil er eine Allergie gegen das Beruhigungsmittel hatte. Niemand, nicht einmal N selbst, wusste davon.
Und genau deshalb ist sie INKOMPETENT ausgeführt worden! Ein Arzt weiß, dass bei jeder gaben von Medikamenten eine anaphylaktische Reaktion erfolgen kann. Jeder Rettungssanitäter (Rettungsassistent) steht wegen seines niedrigeren Ausbildungsniveaus schon bei der harmlosen Verabreichung von NaCl - Lösung zur Schockprophylaxe,- ja schon bei der Präparation eines venösen Zugangs mit einem Bein im Knast und ignoriert das nur, weil er seine eigene strafrechtliche Unversehrtheit gegen die Gefahr das Leben seines Patienten zu verlieren, abwägt.
Hafish hat geschrieben:Und nein, ich sage ausdrücklich nichts dazu, ob der Kapitän die Ruhigstellung anordnen sollte. Sie können also Ihre etwas locker sitzende Nazikeule stecken lassen.
Meine "Nazikeule" ist absolut auch auf Unrechtsstaaten anderer Färbung wie z.B. die DDR, die UDSSR in der jüngeren Geschichte und auf Vorfälle der Gegenwart wie in Abu Graib anwendbar.
Hafish hat geschrieben:Offtopic: Man ey, erst reist der N .......
Der "N"??? Ich unterstelle mal, dass hier Bequemlichkeit dazu geführt hat das Wort "Nigerianer" nicht ausgeschrieben zu haben und dass "N" nicht etwa für ein Schimpfwort auf Farbige steht...
Hafish hat geschrieben:.......illegal ein, dann wird er abgeschoben und wehrt sich dann noch gegen die Leute um ihr herum. Und als die weg sind, belästigt er wenigstens noch alle anderen die in Reichweite sind. Die hätten den wie in den guten alten Zeiten mit einem Knebel oder hilfweise mit einem Knüppel ruhig stellen sollen...
Zu dieser Auffassung passt bezüglich der Abkürzung "N" allerdings besser eine andere Interpretation.
Wächter
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Re: Tod über den Wolken

Beitrag von Wächter »

der auch eine Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert hat, solle dem N eine ausreichende Menge Dormicum - ein starkes Beruhigungs- und Schlafmittel - injizieren,
Müsste das nicht von einem Arzt verabreicht werden?


Ich würde ein Verfahren gegen

- den Captain
- den Rettungssanitäter
- die Polizisten

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