Wenn es damals eine Verfassung gegeben hätte, die die Menschenwürde in der gleichen Weise betont hätte wie das GG und wenn es damals auch ein unabhängiges Verfassungsgericht gegeben hätte und wenn sich dieses Gericht mit der Frage auseinander zu setzen gehabt hätte, ob die Massenmorde mit der Menschenwürde vereinbar seien oder nicht, wie hätte es entschieden?Redfox hat geschrieben:Warum soll das jetzt falsch sein?Cicero hat geschrieben:Das ist aber gerade falsch.
[/quote]Weil sich die Sitten geändert haben. Richtig.Cicero hat geschrieben:Auch bei § 138 BGB haben wir einen im höchsten Maße auslegungsbedürftigen Rechtsbegriff. Auch dieser wird heute anders verstanden als 1895, als das BGB formuliert wurde.
Aber ändert sich auch der Inhalt der Menschenwürde?
Dann nehmen wir halt § 242, Treu und Glauben. Treu und Glauben ändert sich nicht. Oder wir sagen einfach, ich wäre jetzt widerlegt. Können wir dann die Diskussion beenden und festhalten, dass Konrad Adenauer dann halt doch ein Verfassungsfeind war?
Egal - wenn es die Formulierung nunmal nicht gibt, dann brauchen die Gerichte auch nicht so zu verfahren.Hier fehlt der Zusatz, "weil wir aus den und den Gründen festgestellt haben, dass diese Wertvorstellungen absolut deckungsgleich mit der Menschenwürde sind."
Dann wäre die Formulierung richtig.