Referendariat mit über 60...
Moderator: FDR-Team
Referendariat mit über 60...
Angenommen der A hat sein erstes Staatsexamen abgeschlossen (und ist dann ja Diplom-Jurist) und fängt direkt zu arbeiten ohne Volljurist zu werden.
Wie lange darf er sich das Referendariat aufsparen?...
Angenommen er wird mit über 60 arbeitslos und soll frühverrentet werden. Kann er dann z.B. mal 2 jahre (plus 1 mal durchfallen) zum Überbrücken nutzen?
Wie lange darf er sich das Referendariat aufsparen?...
Angenommen er wird mit über 60 arbeitslos und soll frühverrentet werden. Kann er dann z.B. mal 2 jahre (plus 1 mal durchfallen) zum Überbrücken nutzen?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Referendariat mit über 60...
Diplom-Jurist ist was anderes, als derjenige, der sein 1. Staatsexamen an der Uni abgelegt hat. Für das Referendariat gibt es Altersgrenzen, bei uns war (ist) es der 34. Geburtstag. Allerdings muss dieser Mensch ein normales Jurastudium absolviert haben, um überhaupt als Referendar akzeptiert zu werden, abgesehen vom Alter.
Chavah
Chavah
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 11239
- Registriert: 26.11.05, 23:24
Re: Referendariat mit über 60...
Wirklich? Ich dachte bisher, das man diese Diplomierung in Ermangelung eines "handfesten" akademischen Grades für die armen Juristen eingeführt hat. Zumindest in der Form des Diplom-Juristen (Univ.). Die FH-Absolventen haben m.W. imer noch einen Zusatz z.B. Wirtschaftsjurist (FH).Diplom-Jurist ist was anderes, als derjenige, der sein 1. Staatsexamen an der Uni abgelegt hat
Zur eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen, denn weder bin ich Referendar, noch habe ich vor, das Referendariat erst mit 60 zu absolvieren...
Re: Referendariat mit über 60...
So ist es. (Zumindest ist es in Berlin so)...Wirklich? Ich dachte bisher, das man diese Diplomierung in Ermangelung eines "handfesten" akademischen Grades für die armen Juristen eingeführt hat.
Für Berlin scheint das nicht zu gelten, denn ich kenne jemanden der über 34 ist und demnächst sein Referendariat anfängt...Für das Referendariat gibt es Altersgrenzen, bei uns war (ist) es der 34. Geburtstag
Habe ich auch nicht vor. Ich finde die Frage (und vor allen die richtige Antwort darauf) trotzdem interessantZur eigentlichen Frage kann ich leider nichts beitragen, denn weder bin ich Referendar, noch habe ich vor, das Referendariat erst mit 60 zu absolvieren...

...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 11239
- Registriert: 26.11.05, 23:24
Re: Referendariat mit über 60...
Ich kann dir in 2 Jahren bescheid geben
.

Re: Referendariat mit über 60...
Sach blos du studierst "diese brotlose Kunst"?spraadhans hat geschrieben:Ich kann dir in 2 Jahren bescheid geben.

...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 11239
- Registriert: 26.11.05, 23:24
Re: Referendariat mit über 60...
So ganz brotlos wird es hoffentlich nicht bleiben...
Re: Referendariat mit über 60...
Wo kann man das nachlesen?Chavah hat geschrieben:Für das Referendariat gibt es Altersgrenzen, bei uns war (ist) es der 34. Geburtstag.
M.E. wäre dies ein unzulässiges Berufsverbot.
Re: Referendariat mit über 60...
nein, ist kein unzulässiges Berufsverbot. Ausserdem ist Referendar nun mal kein Beruf. Ansonsten ist die Ausbildung Landesrecht. Mag in Berlin anders sein als woanders. Ich weiss nur, wie es in meinem Land funktioniert. Natürlich gibt es auch ausnahmen, die es gestatten, nach dem 34. Geburtstag mit dem Referendariat anzufangen.
Beispiel: Eine Polizistin studiert "so nebenbei" Jura. Sehr gutes 1. Staatsexamen. Sie beginnt mit 35 die Referendarausbildung, ist mit knapp 38 fertig. 1. Sondergenehmigung also für die Referendarsausbildung. 2. Sondergenehmigung dann für die Aufnahme in den Staatsanwaltsdienst. Allerdings nicht in "Ihrem" Land NRW, sondern in Meklenburg-Vorpommern. Ist jetzt dort seit einem Jahr tätig.
Der Titel von jemandem, welcher das 1. Staatsexamen bestanden hat, ist schlicht und ergreifend "Jurist." Zumindest hier bei uns.
Chavah
Beispiel: Eine Polizistin studiert "so nebenbei" Jura. Sehr gutes 1. Staatsexamen. Sie beginnt mit 35 die Referendarausbildung, ist mit knapp 38 fertig. 1. Sondergenehmigung also für die Referendarsausbildung. 2. Sondergenehmigung dann für die Aufnahme in den Staatsanwaltsdienst. Allerdings nicht in "Ihrem" Land NRW, sondern in Meklenburg-Vorpommern. Ist jetzt dort seit einem Jahr tätig.
Der Titel von jemandem, welcher das 1. Staatsexamen bestanden hat, ist schlicht und ergreifend "Jurist." Zumindest hier bei uns.
Chavah
Re: Referendariat mit über 60...
http://de.wikipedia.org/wiki/Diplom-JuristDer Titel von jemandem, welcher das 1. Staatsexamen bestanden hat, ist schlicht und ergreifend "Jurist." Zumindest hier bei uns.
In Berlin ist das ein schönes Geschäftsmodell. Da holt sich fast jeder Jurist mit erstem Staatsexamen noch sein Diplom ab und latzt dafür knapp 100 EURO zusätzlichDer akademische Grad Diplom-Jurist/in (Dipl.-Jur.) wird heute in Deutschland von vielen Juristischen Fakultäten bzw. Fachbereichen der Hochschulen nach bestandenem 1. Juristischen Staatsexamen bzw. bestandener Hochschulprüfung auf Antrag der Absolventen oder automatisch verliehen. Grund dafür ist die ansonsten im Vergleich zu Absolventen anderer Staaten, die mit Abschluss des Studiums einen akademischen Grad erwerben, bestehende Chancenungleichheit. Die meisten dieser Fakultäten verleihen den Grad auch noch nachträglich für frühere Absolventen des Ersten Staatsexamens.

...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Referendariat mit über 60...
Das ist mir klar, es ist Teil einer Ausbildung.Chavah hat geschrieben:nein, ist kein unzulässiges Berufsverbot. Ausserdem ist Referendar nun mal kein Beruf.
Schade, dass meine Frage, wo man das nachlesen kann, nicht beantwortet wurde. Auich Landesrecht müsste schriftlich niedergelegt sein.
So, liebe Chavah, ist Deine Antwort völlig unbrauchbar.
Re: Referendariat mit über 60...
Ja, dann lies doch im Landesrecht nach, was hindert Dich daran?
Chavah
Chavah
Re: Referendariat mit über 60...
Nichts.Chavah hat geschrieben:Ja, dann lies doch im Landesrecht nach, was hindert Dich daran?
Und darum habe ich es als erstes gemacht.
Und keine Altersgrenze gefunden.
Da Du aber behauptest, dass es sie gibt, gib' bitte die Fundstelle an, ansonsten sehe ich keinen Sinn in Deinen Beiträgen.
Re: Referendariat mit über 60...
Zur Ausgangsfrage: Eine Rechtsgrundlage für eine absolute Altersgrenze für die Zulassung zum Rechtsreferendariat ist mir nicht bekannt, wohl aber eine für eine relative Grenze, nämlich bezogen auf den Zeitpunkt des ersten Staatsexamens.
§ 37 der baden-württembergischen JAPrO zum Beispiel legt (als Sollvorschrift) eine vierjährige Grenze fest:
http://amtsgericht-tauberbischofsheim.d ... 0-2008.pdf
Gruß,
moro
§ 37 der baden-württembergischen JAPrO zum Beispiel legt (als Sollvorschrift) eine vierjährige Grenze fest:
http://amtsgericht-tauberbischofsheim.d ... 0-2008.pdf
Gruß,
moro
Re: Referendariat mit über 60...
In vielen Ländern gibt es eine spezielle Ausbildungsordnung, die dann wieder auf die Landesgesetze für Beamte verweisen. Und dort findet man dann auch die Einstellungsgrenze, altersmässig.
Chavah
Chavah
-
- Letzte Themen