Leasingvertrag vorzeitig Ablösen

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Lala25
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Leasingvertrag vorzeitig Ablösen

Beitrag von Lala25 »

Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Leasingvertrag.
Person A hat einen Leasingvertrag auf 4 Jahre laufen,
und nach ca. 2 Jahren möchte dieser das Auto von der Leasinggesellschaft ablösen.
Person A fragt nach dem Ablösebetrag bei der Leasinggesellschaft nach und diese nennt ihm einen um einiges höheren Betrag als dieser in den nächsten 2 Jahren Raten inkl. der Restzahlung geleistet hätte.
Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Denn im Grunde verliert die Leasinggesellschaft doch nichts an Geld, wenn Person A dieser die kompletten Raten der
nächsten 2 Jahre + die Restzahlung zahlt??

Vielen Dank im Voraus
Big Guro
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Re: Leasingvertrag vorzeitig Ablösen

Beitrag von Big Guro »

Lala25 hat geschrieben: Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Ja.

Das ist zwar paradox aber bei Leasingverträgen die vorzeit abgelöst werden ist dies durchaus möglich.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Christoph
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Re: Leasingvertrag vorzeitig Ablösen

Beitrag von Christoph »

Lala25 hat geschrieben:Hallo Zusammen,

ich hätte mal eine Frage zum Leasingvertrag.
Person A hat einen Leasingvertrag auf 4 Jahre laufen,
und nach ca. 2 Jahren möchte dieser das Auto von der Leasinggesellschaft ablösen.
Person A fragt nach dem Ablösebetrag bei der Leasinggesellschaft nach und diese nennt ihm einen um einiges höheren Betrag als dieser in den nächsten 2 Jahren Raten inkl. der Restzahlung geleistet hätte.
Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Denn im Grunde verliert die Leasinggesellschaft doch nichts an Geld, wenn Person A dieser die kompletten Raten der
nächsten 2 Jahre + die Restzahlung zahlt??

Vielen Dank im Voraus
Die Ablöseforderung beinhaltet nicht zwangsläufig nur die noch zu zahlenden Raten und einen etwaigen Restwert, sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wobei der Kunde keinen Anspruch auf Annahme der Kündigung hat, denn Leasingverträge sind im Normalfall nicht kündbar bzw. nur unter bestimmten Bedingungen.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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