Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Leasingvertrag.
Person A hat einen Leasingvertrag auf 4 Jahre laufen,
und nach ca. 2 Jahren möchte dieser das Auto von der Leasinggesellschaft ablösen.
Person A fragt nach dem Ablösebetrag bei der Leasinggesellschaft nach und diese nennt ihm einen um einiges höheren Betrag als dieser in den nächsten 2 Jahren Raten inkl. der Restzahlung geleistet hätte.
Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Denn im Grunde verliert die Leasinggesellschaft doch nichts an Geld, wenn Person A dieser die kompletten Raten der
nächsten 2 Jahre + die Restzahlung zahlt??
Vielen Dank im Voraus
Leasingvertrag vorzeitig Ablösen
Moderator: FDR-Team
Re: Leasingvertrag vorzeitig Ablösen
Ja.Lala25 hat geschrieben: Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Das ist zwar paradox aber bei Leasingverträgen die vorzeit abgelöst werden ist dies durchaus möglich.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Re: Leasingvertrag vorzeitig Ablösen
Die Ablöseforderung beinhaltet nicht zwangsläufig nur die noch zu zahlenden Raten und einen etwaigen Restwert, sondern auch eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wobei der Kunde keinen Anspruch auf Annahme der Kündigung hat, denn Leasingverträge sind im Normalfall nicht kündbar bzw. nur unter bestimmten Bedingungen.Lala25 hat geschrieben:Hallo Zusammen,
ich hätte mal eine Frage zum Leasingvertrag.
Person A hat einen Leasingvertrag auf 4 Jahre laufen,
und nach ca. 2 Jahren möchte dieser das Auto von der Leasinggesellschaft ablösen.
Person A fragt nach dem Ablösebetrag bei der Leasinggesellschaft nach und diese nennt ihm einen um einiges höheren Betrag als dieser in den nächsten 2 Jahren Raten inkl. der Restzahlung geleistet hätte.
Darf die Leasinggesellschaft mehr verlangen nur weil der Vertrag vorzeitig Abgelöst (bezahlt) wird?
Denn im Grunde verliert die Leasinggesellschaft doch nichts an Geld, wenn Person A dieser die kompletten Raten der
nächsten 2 Jahre + die Restzahlung zahlt??
Vielen Dank im Voraus
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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