Hallo liebe Forum-Leute,
hoffe, im richtigen Forum zu sein, sonst bitte verschieben, danke!
Es geht um Werbung an parkenden Autos. Autobesitzer A lebt in einer mittelgroßen Stadt in Mitte, hat einen Anwohnerparkausweis und hat regelmäßig Werbeflyer diverser Anbieter an der Frontscheibe hinterm Scheibenwischer klemmen. Normalerweise wirft er diese einfach weg. Wenn es jedoch geregnet hat, kleben die Flyer derart pappig an der Autoscheibe fest, dass nicht mal eine normale Autowaschanlage in der Lage ist, die Flyer-Reste zu beseitigen. Man muss da schon sehr kräftig mit einem Schaber ran. Autobesitzer A hat mal bei der Polizei nachgefragt, ob das nicht Sachbeschädigung wäre. Antwort: Nein! Und da könne man gar nichts gegen tun!!!
Wohin gegen es schon Sachbeschädigung wäre, wenn A zum Verursacher gehen würde, und dem mit dem Pinsel und Farbe die Scheibe anstreichen würde, obwohl das Endergebnis das Gleiche wäre: Beide müssten ihre Scheibe abkratzen. Ist das fair? Ist ein Auto ein Briefkasten? Muss A an sein Auto schreiben: Keine Werbung!? Und wenn er das täte, was wäre dann, wenn trotzdem Werbung dran hängt?
Bin gespannt auf Eure Meinungen!
Liebe Grüße
Falschparker
Werbung am parkenden Auto
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Re: Werbung am parkenden Auto
Hallo,
als Privatmann keine Chance, ausser man ertappt den Verursacher (meist Kinder oder Rentner auf frischer Tat.
Wir haben derzeit (seit ein paar Jahren) Probleme mit den "Ischkauffedeineauto"-Karten.
Dem Kärtchenverteilerunwesen kann man nur Herr werden, wenn man sein Ordnungsamt und die Politik davon überzeugt, dass solche Werbung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums darstellt.
Dass es geht haben einige Kommunen (u..a. Winterberg) schon bewiesen, die kassieren jetzt immerhin Kohle von diesen Schmarotzern und bezahlen mit den Einnahmen die Kosten der Strassenreinigung.
Wir haben diese unverlangte Werbung bereits unserer IHK zur Ahnung nach dem UWG angezeigt aber die scheuen das Kostenrisiko eienr Unterlassungsklage.
Ich will hier jetzt nicht zur Selbstjustiz aufrufen....
Grüße
Ronny
als Privatmann keine Chance, ausser man ertappt den Verursacher (meist Kinder oder Rentner auf frischer Tat.
Wir haben derzeit (seit ein paar Jahren) Probleme mit den "Ischkauffedeineauto"-Karten.
Dem Kärtchenverteilerunwesen kann man nur Herr werden, wenn man sein Ordnungsamt und die Politik davon überzeugt, dass solche Werbung eine genehmigungspflichtige Sondernutzung des öffentlichen Verkehrsraums darstellt.
Dass es geht haben einige Kommunen (u..a. Winterberg) schon bewiesen, die kassieren jetzt immerhin Kohle von diesen Schmarotzern und bezahlen mit den Einnahmen die Kosten der Strassenreinigung.
Wir haben diese unverlangte Werbung bereits unserer IHK zur Ahnung nach dem UWG angezeigt aber die scheuen das Kostenrisiko eienr Unterlassungsklage.
Ich will hier jetzt nicht zur Selbstjustiz aufrufen....
Grüße
Ronny

Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Aktuell dazu:Ronny1958 hat geschrieben:Wir haben derzeit (seit ein paar Jahren) Probleme mit den "Ischkauffedeineauto"-Karten.
OLG Düsseldorf, Entscheidung v. 01.07.2010; Az. IV-4Ws 57/10 Owi
Die Justiz setzt der „wilden Werbung“ von Aufkäufern gebrauchter Autos jetzt Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, stelle eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ dar. Händler müssen sich eine Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür zahlen
(Pressemitteilung des Gerichtes)
Re: Werbung am parkenden Auto
Die Problematik, die sich dabei stellt, ist natürlich, dass es mir als betroffenem Autobesitzer ziemlich egal ist, ob hier eine Behörde eine Genehmigung zur Sondernutzung erteilt hat oder nicht.
Ich habe keine Genehmigung erteilt, derartigen Mist an meinem Auto zu befestigen und mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, aufgrund der eine Behörde einem Dritten einen Eingriff in mein Eigentum (zu Werbezwecken) gestatten kann.
Ein Scheibenwischer ist ein Scheibenwischer und kein Werbezettelhalter. Durch das Darunterklemmen von Gegenständen wird die Gummilippe desselben möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen, erfüllt dann ihren Zweck nicht mehr und der Scheibenwischer muss ersetzt werden.
Da ist eine Sachbeschädigung m.E. gar nicht abwegig.
Und wenn der Dreck auf dem Wege einer Reinigung vom Auto beseitigt werden muss, besteht, auch wenn keine Sachbeschädigung vorliegt, m.E. durchaus ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher.
Ebenso, wie m.E auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen diesen besteht.
Ob es sich nun lohnt, hier tätig zu werden, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
Ich habe keine Genehmigung erteilt, derartigen Mist an meinem Auto zu befestigen und mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, aufgrund der eine Behörde einem Dritten einen Eingriff in mein Eigentum (zu Werbezwecken) gestatten kann.
Ein Scheibenwischer ist ein Scheibenwischer und kein Werbezettelhalter. Durch das Darunterklemmen von Gegenständen wird die Gummilippe desselben möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen, erfüllt dann ihren Zweck nicht mehr und der Scheibenwischer muss ersetzt werden.
Da ist eine Sachbeschädigung m.E. gar nicht abwegig.
Und wenn der Dreck auf dem Wege einer Reinigung vom Auto beseitigt werden muss, besteht, auch wenn keine Sachbeschädigung vorliegt, m.E. durchaus ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch gegen den Verursacher.
Ebenso, wie m.E auch ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen diesen besteht.
Ob es sich nun lohnt, hier tätig zu werden, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt.
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- Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.
Re: Werbung am parkenden Auto
Für diese Antwort würde es von mir einen dicken fetten Grünen geben. Punkt natürlich.
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze-
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Re:
Danke JensL.Jens L hat geschrieben:Aktuell dazu:Ronny1958 hat geschrieben:Wir haben derzeit (seit ein paar Jahren) Probleme mit den "Ischkauffedeineauto"-Karten.
OLG Düsseldorf, Entscheidung v. 01.07.2010; Az. IV-4Ws 57/10 Owi
Die Justiz setzt der „wilden Werbung“ von Aufkäufern gebrauchter Autos jetzt Grenzen. Visitenkarten an Autos zu klemmen, die auf öffentlichen Parkplätzen abgestellt sind, stelle eine „genehmigungspflichtige Sondernutzung“ dar. Händler müssen sich eine Erlaubnis bei der jeweiligen Straßenbaubehörde holen und dafür zahlen
(Pressemitteilung des Gerichtes)
Hilft leider dann nichts, wenn die IHK keine "cojones" hat.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Werbung am parkenden Auto
Werbefuzzis sind natürlich eine unangenehme Untergattung der grundgesetzlich legitimierten Meinungsäußernden - aber sie dürfen es tun bis an die Grenzen von ditt unn datt.
Hätte der Grundgesetzgeber gewollt, dass wir nur gemeinnützige Meinungen öffentlich äußern dürfen ("Spendet für die Armen!"), nicht aber gewinnorientierte ("Unser Waschmittel wäscht wirklich super!"), dann hätte er das in Artikel 5 GG sicherlich sondiert.
Also müssen wir den Rowdies unter den Meinungsäußerern (hieß das nicht mal "Guerilla-Marketing" in unseren frühen Lektionen?) eben so erdnahe Sachen vorhalten wie ...
... in Berlin war es recht banal, als im Berzirk Mitte ein Autokonzern nicht so groß werben durfte wie er wollte. Andererseits verhindern "volksnahe" Bürokraten auch lukrative Verhüllungen von Objekten - obwohl das nach Christo schon etwas gähn ist.
Gruß aus Berlin, Gerd
Hätte der Grundgesetzgeber gewollt, dass wir nur gemeinnützige Meinungen öffentlich äußern dürfen ("Spendet für die Armen!"), nicht aber gewinnorientierte ("Unser Waschmittel wäscht wirklich super!"), dann hätte er das in Artikel 5 GG sicherlich sondiert.
Also müssen wir den Rowdies unter den Meinungsäußerern (hieß das nicht mal "Guerilla-Marketing" in unseren frühen Lektionen?) eben so erdnahe Sachen vorhalten wie ...
... in Berlin war es recht banal, als im Berzirk Mitte ein Autokonzern nicht so groß werben durfte wie er wollte. Andererseits verhindern "volksnahe" Bürokraten auch lukrative Verhüllungen von Objekten - obwohl das nach Christo schon etwas gähn ist.
Gruß aus Berlin, Gerd
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