Leasingnehmer verstirbt

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beanie70
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Leasingnehmer verstirbt

Beitrag von beanie70 »

Hallo zusammen,

ich kenne mich rechtlich nicht aus und hoffe, dass mir hier ein wenig weitergeholfen werden kann.

Sachlage:

Ein selbständiger Unternehmer (Firma besteht nur aus seiner Person) least ein Auto für seine Firma. Plötzlich und unerwartet verstirbt er. Der Leasingvertrag läuft aber noch 2 Jahre.
Die Firma besteht seit dem Tode nicht mehr.
Haben die Hinterbliebenen eine Chance aus dem Leasingvertrag vorzeitig herauszukommen?
Das Auto wird nicht mehr benötigt, war nur ein Geschäftswagen gewesen.

Wenn nicht, ist es rechtens, dass die Hinterbliebenen eine Übernahme des Leasingvertrags an eine dritte Person machen? Worauf müssen sie dabei achten?

Ich hoffe, ich habe nicht zu dumm gefragt, aber ich selber kenne mich mit Leasing überhaupt nicht aus.
LG Beanie70
Tastenspitz
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Re: Leasingnehmer verstirbt

Beitrag von Tastenspitz »

Den Leasingvertrag lesen. Dort steht fas immer etwas darüber unter "Kündigung". Man sollte auch mit dem Leasinggeber sprechen. Möglicherweise ergibt sich die Möglichkeit, dass der Vertrag durch einen Dritten übernommen wird. Hier hat der Leasinggeber sicher mehr Möglichkeiten als der Leasingnehmer.
Wenn das alles nichts fruchtet werfe ich mal die Störung der Geschäftsgrundlage in den Ring BGB 313
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
beanie70
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Re: Leasingnehmer verstirbt

Beitrag von beanie70 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Laut Leasinggeber wäre es möglich gegen Bezahlung einer hohen Summe aus dem Vertrag heraus zu kommen, was finanziell für die Hinterbliebenen derzeit nicht möglich ist.

Den anderen Tipp werde ich weitergeben. Eventuell lässt sich ja durch den Leassinggeber eine Übernahme des Vertrags erreichen. Da die monatlichen Raten recht hoch sind stehen da die Chancen aber wohl auch nicht zum Besten.

Danke für die Hilfe!
LG Beanie70
Christoph
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Re: Leasingnehmer verstirbt

Beitrag von Christoph »

beanie70 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich kenne mich rechtlich nicht aus und hoffe, dass mir hier ein wenig weitergeholfen werden kann.

Sachlage:

Ein selbständiger Unternehmer (Firma besteht nur aus seiner Person) least ein Auto für seine Firma. Plötzlich und unerwartet verstirbt er. Der Leasingvertrag läuft aber noch 2 Jahre.
Die Firma besteht seit dem Tode nicht mehr.
Haben die Hinterbliebenen eine Chance aus dem Leasingvertrag vorzeitig herauszukommen?
Das Auto wird nicht mehr benötigt, war nur ein Geschäftswagen gewesen.

Wenn nicht, ist es rechtens, dass die Hinterbliebenen eine Übernahme des Leasingvertrags an eine dritte Person machen? Worauf müssen sie dabei achten?

Ich hoffe, ich habe nicht zu dumm gefragt, aber ich selber kenne mich mit Leasing überhaupt nicht aus.
Ein Blick in die AGB des Leasingvertrages würde weiterhelfen. Normalerweise steht dort auch, was mit dem Vertrag passiert, wenn der LN verstirbt. Meistens geht der Vertrag dann auf die Erben über. Und dann müßte geprüft werden, ob es hier ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt. Und auch das steht in den AGB.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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