Inspektionsrechnung nach Übergabe des Leasingfahrzeugs

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tettenborn
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Inspektionsrechnung nach Übergabe des Leasingfahrzeugs

Beitrag von tettenborn »

Darf der Leasinggeber dem Leasingnehmer folgende Inspektionskosten noch in Rechnung stellen.
Inspektion 1x mal im Jahr nach Anzeige im Display.
Letzte Inspektion 14.1.2010
Übergabe des Autos am 2.1.2011, Anzeige im Display. Inspektion in 13 Tagen.
Klausel im Leasingvertrag: "vom Händler vorgeschriebene und emfohlenen Wartungsdienste sind pünktlich durchzuführen"
Leasinggeber hat nun Leasingnehmer Rechnung über Inspektion nach Übergabe zugeschickt, mit Aufforderung zur Übernahme.

Wie ist die Rechtslage?
Tastenspitz
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Re: Inspektionsrechnung nach Übergabe des Leasingfahrzeugs

Beitrag von Tastenspitz »

NmE eindeutig zugunsten des Leasingnehmers da die Frist noch nicht erreicht war. Dürfte vergleichbar mit TÜV Terminen sein. Zu prüfen wäre hier wohl noch der Beginn des Leasingsvertrages. Wenn der Beginn vor dem 02.01. eines Jahres lag und jährliche Wartung vorgeschrieben war, könnte der Leasingeber sich darauf berufen. Ist das so?
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
tettenborn
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Re: Inspektionsrechnung nach Übergabe des Leasingfahrzeugs

Beitrag von tettenborn »

Leasingübernahme war am 2.01.2007
Jährliche Inspektion nicht vorgeschrieben, sondern laut Agb die notwendigen und die richten sich beim Fahrzeug nach der Anzeige im Display.
Christoph
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Re: Inspektionsrechnung nach Übergabe des Leasingfahrzeugs

Beitrag von Christoph »

In den AGB ist geregelt, daß der LN die Wartungen und Inspektionen durchzuführen hat. Und die sind widerrum vom Fahrzeughersteller vorgeschrieben und nicht von irgendwelchen Displayanzeigen. Die Bedingungen stehen meistens in den Checkheften drin. Und im übrigen bezieht sich eine Wartung naturgemäß auf den Verschleiß der Vergangenheit und nicht der Zukunft.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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