Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Moderator: FDR-Team

Casion
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 32
Registriert: 23.03.06, 18:08

Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von Casion »

Hallo Zusammen!

Kunde hat über einen Zeitraum von 4 Jahren (48 Monate) ein KFZ geleast. Nach 20 Monaten Laufzeit wird Kunde arbeitslos, versucht aber den Vertrag zu erfüllen und das KFZ zu behalten, aber ab ca. dem 28 Monat kann er die Rate nicht mehr bezahlen.

Wie soll Kunde gegenüber dem Autohaus (der Leasinggesellschaft) vorgehen?
Kann eine (finanzielle) "Strafe" (durch das Autohaus/die Leasing drohen, auch vor dem Hintergund, dass diese nicht bezahlt werden kann? (wegen der Arbeitslosigkeit)
Ist der Verkauf der Vertrages an einen anderen Kunden, der die Raten bis zum Ende übernimmt, ohne weiteres möglich?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4365
Registriert: 19.03.07, 16:39

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von Big Guro »

Hallo,

das schlimmste was dem Kunden passieren kann ist, das der Leasinggeber den Vertrag fristlos kündigt, der Kunde das Auto abgeben muss und ggf. die Restraten als Schadenersatz zahlen muss.

Wenn er Glück hat, findet er mit Zustimmung der Leasinggebers einen "Nachmieter".
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von CDS »

Auch wenn der Tipp mit der Übernahme des Leasingvertrages stimmt frage ich mich bei solchen Vorschlägen immer wieder ob das jemals eintreten wird:

Der Leasingbetrag berechnet sich ja aus der Wertminderung des Fahrzeuges über die gesamte Leasingdauer. Naturgemäß ist die Wertminderung pro Zeiteinheit am Anfang sehr hoch und nimmt dann ab.

Wer also übernimmt einen "alten" Leasingwagen zu Konditionen zu denen er auch einen "neuen" bekommt ?
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2726
Registriert: 15.09.04, 11:32
Wohnort: Lüpiland

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von Christoph »

Das wird aber die lineare Rate ausgeglichen. Denn sonst müßte es einen degressiven Ratenverlauf analog zum Wertverlust geben, was aber unüblich ist.

Die LG kann einem LN-Wechsel zustimmen, muß sie aber nicht.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von CDS »

Genau meine Rede. Der Leasingnehmer zahlt zu Anfang eigentlich zu wenig, dann zum Ende hin eigentlich zuviel.
In der Gesamtsumme passt es dann.
Wie sollte sich also jemand finden der nur den "zahlt zuviel" Teil übernimmt ?
Big Guro
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4365
Registriert: 19.03.07, 16:39

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von Big Guro »

CDS hat geschrieben: Wie sollte sich also jemand finden der nur den "zahlt zuviel" Teil übernimmt ?
Es soll ja noch Familienangehörige geben, die einem helfen.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
utamehler
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 25.07.13, 15:17

Re: Vertragsende wegen Arbeitslosigkeit

Beitrag von utamehler »

Die Übernahme eines Vertrages ist immer möglich, man muss nur jemand finden. Ich würde es nicht tun.
Die Kulanz des Autohauses ist maßgebend....
Lebe jeden Tag, als wäre es dein Letzter....
http://www.baumhaekel.de
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen