Hallo Leute,
Person X, hatte vor zwei Wochen für 24h ein Mietwagen ausgeliehen und ist zum Flughafen frühs gefahren. Jedoch hat um diese Uhrzeit dort noch niemand gearbeitet. Somit war die Person gezwungen, dass Auto ohne Sichtkontrolle einer 3. Person von der Autovermietung, den Schlüssel in lediglich in den Briefkasten zu werfen.
Das Schreiben, wo eventuelle Schäden, die vor dem Tag waren schon notiert waren, ist nach zwei Wochen natürlich nicht mehr vorhanden^^
Jetzt kommt ein Schreiben, wo knapp 600€ gezahlt werden soll, weil ein Schaden vorliegt. Mehr steht nicht drin..Nur eine Rechnung, ohne Fotos ohne alles.
Der Schaden kann doch genauso gut auch am Flughafen von jemand anderen entstanden sein? Gibt es hier eine Möglichkeit der Sache zu widersprechen?
Zudem ist der angebliche Schade in der Arbeitszeit passiert, mit einem Auto was von der Firma angemietet wurde. Wie verhält es sich da?
VG
angeblicher Schaden an Mietwagen
Moderator: FDR-Team
Re: angeblicher Schaden an Mietwagen
Grundsätzlich muss der Vermieter erst einmal nachweisen, dass der Schaden innerhalb der Mietzeit von X entstanden ist.
Hat X keine Sichtkontrolle durchgeführt?
Hat X keine Sichtkontrolle durchgeführt?
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Re: angeblicher Schaden an Mietwagen
Frühs um 4 und bei zusätzlich düsterer Beleuchtung war so keine richtige Sichtkontrolle möglich..
Im Nachhin weiß "er", dass er bei der Abnahme des Autos, mit einer Person der Vermietung das Auto hätte anschauen müssen. Das war nicht der Fall, da die Vermietungen auch "schludrig" sind, was das angeht.
Nagut, dann soll er das nachweißen. Was ist für den Fall er kann es? Wobei X dann immer noch unerklärlich sein soll, wie das passiert sein soll (zwecks frühs der einzige auf Straße etc).
Wäre es sinnvoll über die Rechtschutzversicherung/ KFZ die Sache zu klären?
Im Nachhin weiß "er", dass er bei der Abnahme des Autos, mit einer Person der Vermietung das Auto hätte anschauen müssen. Das war nicht der Fall, da die Vermietungen auch "schludrig" sind, was das angeht.
Nagut, dann soll er das nachweißen. Was ist für den Fall er kann es? Wobei X dann immer noch unerklärlich sein soll, wie das passiert sein soll (zwecks frühs der einzige auf Straße etc).
Wäre es sinnvoll über die Rechtschutzversicherung/ KFZ die Sache zu klären?
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