Hallo,
ich habe zusammen mit meiner besten Freundin ein Auto gekauft (Leasingvertrag). Das Leasing wurde über sie abgewickelt und ich habe dafür bis dato die Versicherung gezahlt. Die Rate selbst, in Höhe von € 242 haben wir uns geteilt. Abbuchung von ihrem Konto, ich ihr ab und zu in Bar gegeben oder überwiesen. Das Auto wurde von uns beide, mit Zeitenvereinbarung, genutzt.
Damals, als sie ihren jetztigen Mann traf, war abgesprochen, dass wenn sie wegziehen sollte, ich die Raten ganz übernehme aber der Leasingvertrag weiter auf sie läuft... um Papierarbeit etc. zu sparen (ich möchte dazu anmerken, dass wir seit fast 15 Jahren unzertrennlich waren!)
Jetzt hat sie geheiratet und sie zieht nicht nur in eine andere Stadt sondern will es nicht mehr so, wie abgesprochen handhaben, d.h. ich kann das Auto ab sofort nicht mehr nutzen. Sie hat zwar jetzt das Auto mit auf ihrem Ehemann versichert, aber ich habe bis dato die Hälfte der Raten bezahlt.
Meine Frage: Kann ich hierfür eine Entschädigung von ihr verlangen bzw. steht mir eine Rückzahlung der bereits geleisteten Raten zu?
Ich dachte nun, da ich in den vergangen 12 Monaten insgesamt an die € 1500 gezahlt habe, an einen Betrag in Höhe von ca. € 1000.
Frage: Wie ist hier die Rechtslage???
Für eine schnelle Rückmeldung wäre ich dankbar.
2 Freundinnen kaufen Auto und teilen sich die Rate...
Moderator: FDR-Team
Re: 2 Freundinnen kaufen Auto und teilen sich die Rate...
Wurde das Auto in den vergangenen Monaten auch hälftig genutzt?
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Re: 2 Freundinnen kaufen Auto und teilen sich die Rate...
flokon hat geschrieben:Wurde das Auto in den vergangenen Monaten auch hälftig genutzt?
ja, seit dem kauf oktober 2010 bis jetzt oktober 2011
JQ
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Re: 2 Freundinnen kaufen Auto und teilen sich die Rate...
Hallo,
Das Einzige woran sich die frühere Freundin nachträglich wohl noch beteiligen müßte, wäre die anteilige Versicherungsprämie, soweit nachweisbar vereinbart wurde, dass beide die Versicherung tragen.
Ansonsten scheint es Missverständnisse über den Charakter des Leasings zu geben.
Frau kauft eben kein Auto über Leasing, soondern nutzt es für einen vereinbarten Zeitraum und zahlt dafür Nutzungsentschädigung in Form der Leasingrate.
Wofür? Sie haben das bekommen (zeitliches Nutzungsrecht) wofür Sie anteilig gezahlt haben.Meine Frage: Kann ich hierfür eine Entschädigung von ihr verlangen bzw. steht mir eine Rückzahlung der bereits geleisteten Raten zu?
Das Einzige woran sich die frühere Freundin nachträglich wohl noch beteiligen müßte, wäre die anteilige Versicherungsprämie, soweit nachweisbar vereinbart wurde, dass beide die Versicherung tragen.
Ansonsten scheint es Missverständnisse über den Charakter des Leasings zu geben.
Frau kauft eben kein Auto über Leasing, soondern nutzt es für einen vereinbarten Zeitraum und zahlt dafür Nutzungsentschädigung in Form der Leasingrate.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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