Leasingrückgabe auf Restwertbasis - wie wird abgerechnet

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Lucy Lustig
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Leasingrückgabe auf Restwertbasis - wie wird abgerechnet

Beitrag von Lucy Lustig »

Hey,

die A hat bei der B-Leasing GmBh ein Restwertleasing abgeschlossen.
Das Kfz wird fristgemäß zurückgegeben.
Der Autohändler X holt im Namen der B ein Gutachten ein.

Es ergeben sich folgende Daten:

Garantierter Restwert lt. Vertrag: 10000€
Gutachten Händler-EK: 8000€
Gutachten Händler-VK: 9000€
Abrechnung zu Lasten der A: 1000€ (Differenz: Garantiewert - Händler-VK)

(Zahlen alle fiktiv!)

das Gutachten hat aber nicht alle Einbauten des Kfz berücksichtigt, sodass A Veto einlegt; X gibt den Vorgang an B ab.

X läßt ein neues Gutachten erstellen, welches nun NUR den Händler-EK ausweist - dieser liegt über dem ursprünglich begutachten Händler - EK.

ABER: die Abrechnung soll nun dergestalt vorgenommen werden, dass vom Garantiewert NUR der Händler-EK abgezogen werden soll.

Im Vertrag lautet der entsprechende Passus: "Eine Nachbelastung ist nur dann zu zahlen, wenn der Veräußerungserlös unter dem garantierten Restwert liegt."

A ist der Meinung, dass das erste Gutachten und die erste Abrechnung vom System her richtig sind. B hat nun an einen eigenen Händler verkauft und als Verkaufserlös den Händler-EK angesetzt; was ist richtig??
Christoph
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Re: Leasingrückgabe auf Restwertbasis - wie wird abgerechnet

Beitrag von Christoph »

Es kommt darauf an, was in den AGB des Leasingvertrages hierzu steht.

Normalerweise wird dem garantierten Restwert der Marktwert gegenüber gestellt, und nicht irgendwelche Händler-EK´s.

Dem A steht es aber frei, ein eigenes Gebrauchtwertgutachten z.b. bei der D E K R A oder anderen Organisationen zu beauftragen und damit den LG zu konfrontieren.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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