Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

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voodoo78
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Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von voodoo78 »

Hallo liebes Forum!

Ich frage mich schon lange, wie in folgender Annahme die Rechtslage ist.
Donald hat sich ein Auto geleast und gibt es, natürlich fristgerecht, nach ein paar Jahren zurück. Die Checkliste bei der Rückgabe ergibt vielleicht ein paar kleinere Blessuren, aber nichts weltbewegendes und er hat seine Kilometerpauschale nicht aufgebraucht.
Was passiert, wenn Donald trotz zweimaliger schriftl. Nachfrage, auch nach Monaten keine Leasingabrechnung bekommt? Wie ist denn die Rechtslage?
Christoph
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Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von Christoph »

D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?

Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.

Dieses müßte erstmal geprüft werden.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
voodoo78
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Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von voodoo78 »

D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?
Richtig, die Mängelkosten sind auch nur geschätzt worden.
Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Die Minderkilometer liegen weit unter der Toleranzgrenze von 2.500 km. Also würde eine Nachvergütung zutreffen.
Christoph
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Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von Christoph »

voodoo78 hat geschrieben:
D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?
Richtig, die Mängelkosten sind auch nur geschätzt worden.
Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Die Minderkilometer liegen weit unter der Toleranzgrenze von 2.500 km. Also würde eine Nachvergütung zutreffen.
Jetzt gilt es natürlich abzuwägen, ob hier Druck gemacht werden sollte:

Welche Kosten wg. einer ev. Mängelbeseitigung kämen hier zustande und wie hoch wäre eine Vergütung für Minderkilometer ?
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voodoo78
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Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von voodoo78 »

Die Reparaturkosten, die im Übergabeprotokoll und im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, haben bereits zwei Versicherungen übernommen. Die Mängelbeseitigung sollte damit abgeschlossen sein. Man weigert sich auch, die Rechnungen an die Versicherungen Donald in Kopie auszuhändigen.
Christoph
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Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.

Beitrag von Christoph »

voodoo78 hat geschrieben:Die Reparaturkosten, die im Übergabeprotokoll und im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, haben bereits zwei Versicherungen übernommen. Die Mängelbeseitigung sollte damit abgeschlossen sein. Man weigert sich auch, die Rechnungen an die Versicherungen Donald in Kopie auszuhändigen.
Wenn die Versicherungen die Reparaturkosten übernommen haben, kann es dem LN egal sein, wie hoch diese sind. Somit hat er auch keinen Anspruch auf Aushändigung der Rechnungen. Was anderes läge vor, wenn hieraus noch Forderungen gegen den LN erwachsen wären. Um diese dann zu prüfen, müßten die Rechnung ausgehändigt werden.

Hinsichtlich der Minderkilometer läßt sich der Anspruch einfach ausrechnen, unter Berücksichtigung der Toleranzgrenze. Diese Forderung an die LG anzeigen und auffordern, einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen. Zum Schluß bliebe nur der Mahnbescheid.
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