Hallo liebes Forum!
Ich frage mich schon lange, wie in folgender Annahme die Rechtslage ist.
Donald hat sich ein Auto geleast und gibt es, natürlich fristgerecht, nach ein paar Jahren zurück. Die Checkliste bei der Rückgabe ergibt vielleicht ein paar kleinere Blessuren, aber nichts weltbewegendes und er hat seine Kilometerpauschale nicht aufgebraucht.
Was passiert, wenn Donald trotz zweimaliger schriftl. Nachfrage, auch nach Monaten keine Leasingabrechnung bekommt? Wie ist denn die Rechtslage?
Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
Moderator: FDR-Team
Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?
Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Dieses müßte erstmal geprüft werden.
Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Dieses müßte erstmal geprüft werden.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
Richtig, die Mängelkosten sind auch nur geschätzt worden.D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?
Die Minderkilometer liegen weit unter der Toleranzgrenze von 2.500 km. Also würde eine Nachvergütung zutreffen.Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
Jetzt gilt es natürlich abzuwägen, ob hier Druck gemacht werden sollte:voodoo78 hat geschrieben:Richtig, die Mängelkosten sind auch nur geschätzt worden.D.h. Donald erwartet eine Vergütung, für zu wenig gefahrene Kilometer und keine Nachbelastung für irgendwelche Mängel ?
Die Minderkilometer liegen weit unter der Toleranzgrenze von 2.500 km. Also würde eine Nachvergütung zutreffen.Meistens wird in den AGB eine Toleranzgrenze aufgeführt, innerhalb der es keine Nachbelastung, aber auch keine Nachvergütung gibt. Manchmal sind es z.b. 2.500 oder manchmal auch 5.000 KM.
Welche Kosten wg. einer ev. Mängelbeseitigung kämen hier zustande und wie hoch wäre eine Vergütung für Minderkilometer ?
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
Die Reparaturkosten, die im Übergabeprotokoll und im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, haben bereits zwei Versicherungen übernommen. Die Mängelbeseitigung sollte damit abgeschlossen sein. Man weigert sich auch, die Rechnungen an die Versicherungen Donald in Kopie auszuhändigen.
Re: Kfz-Leasingabrechnung wird nicht ausgestellt.
Wenn die Versicherungen die Reparaturkosten übernommen haben, kann es dem LN egal sein, wie hoch diese sind. Somit hat er auch keinen Anspruch auf Aushändigung der Rechnungen. Was anderes läge vor, wenn hieraus noch Forderungen gegen den LN erwachsen wären. Um diese dann zu prüfen, müßten die Rechnung ausgehändigt werden.voodoo78 hat geschrieben:Die Reparaturkosten, die im Übergabeprotokoll und im Kostenvoranschlag aufgeführt sind, haben bereits zwei Versicherungen übernommen. Die Mängelbeseitigung sollte damit abgeschlossen sein. Man weigert sich auch, die Rechnungen an die Versicherungen Donald in Kopie auszuhändigen.
Hinsichtlich der Minderkilometer läßt sich der Anspruch einfach ausrechnen, unter Berücksichtigung der Toleranzgrenze. Diese Forderung an die LG anzeigen und auffordern, einen entsprechenden Ausgleich vorzunehmen. Zum Schluß bliebe nur der Mahnbescheid.
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