Pfefferspray
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Pfefferspray
Ein minderjähriger z.B. 17-jähriger findet auf einer Party Pfefferspray und probiert es aus Neugier heraus aus.
Anschließend muss das gesamte Gebäude evakuiert werden. Wie hoch fällt das Strafmaß aus?
Anschließend muss das gesamte Gebäude evakuiert werden. Wie hoch fällt das Strafmaß aus?
Re: Pfefferspray
das kann für den Sprayer sehr unangenehme Folgen haben :
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland
http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray#Deutschland
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Re: Pfefferspray
Neben den strafrechtlichen Folgen dürften zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Pfefferspray
Irgendwie hört sich das nur wie die Hälfte der Geschichte an. Ein handelsübliches Pfefferspray hat nicht ansatzweise eine so verheerende Wirkung, dass bei dessen Benutzung ein ganzes Gebäude (sofern es sich nicht um ein Schuppen handelt) „evakuiert“ werden muss. Es sei denn es handelte sich um ein Pferspray-Kanister!F24 hat geschrieben:Ein minderjähriger z.B. 17-jähriger findet auf einer Party Pfefferspray und probiert es aus Neugier heraus aus.
Anschließend muss das gesamte Gebäude evakuiert werden. Wie hoch fällt das Strafmaß aus?
Überhaupt was bedeutet denn der Fakt, dass der Minderjährige das Spray ausprobiert hat? an wen oder was hat er das denn getan? Am Mensch? Am Hund? An der Mauer? An sich selbst?
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Re: Pfefferspray
Tja, in Betracht käme wohl:
- ein Strafverfahren wegen fahrlässiger (oder gar vorsätzlicher Körperverletzung) in x Fällen,
- ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch eines etwaigen Veranstalters,
- eine öffentlich-rechtliche Kostenforderung für etwaige an der "Evakuierung" beteiligten Einsatzkräfte, Fahrzeuge, etc.,
- zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen der Personen, die mit dem Pfefferspray in Berührung kamen.
- ein Strafverfahren wegen fahrlässiger (oder gar vorsätzlicher Körperverletzung) in x Fällen,
- ein zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch eines etwaigen Veranstalters,
- eine öffentlich-rechtliche Kostenforderung für etwaige an der "Evakuierung" beteiligten Einsatzkräfte, Fahrzeuge, etc.,
- zivilrechtliche Schmerzensgeldforderungen der Personen, die mit dem Pfefferspray in Berührung kamen.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Re: Pfefferspray
Das ist ja schon krass. Aber wie sagt man immer so schön "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"!
Vielleicht wusste es der Junge nicht, ob es wirklich legal ist?
Aber das zählt eben vor Gericht nicht und so muss er bzw. seine Eltern dafür haften!
Vielleicht wusste es der Junge nicht, ob es wirklich legal ist?
Aber das zählt eben vor Gericht nicht und so muss er bzw. seine Eltern dafür haften!
Re: Pfefferspray
wieso die Elternso muss er bzw. seine Eltern dafür haften!


Re: Pfefferspray
Weil die durch Selbstbeschau hätten erkennen müssen, dass da so ein Döddelkopp bei raus kommt. 

Re: Pfefferspray
da würde bei uns die Geburtenzahl noch mehr ruter gehenKarsten hat geschrieben:Weil die durch Selbstbeschau hätten erkennen müssen, dass da so ein Döddelkopp bei raus kommt.


Re: Pfefferspray
... und der durchschnittliche IQ der Bevölkerung steigenRoni hat geschrieben:da würde bei uns die Geburtenzahl noch mehr ruter gehenKarsten hat geschrieben:Weil die durch Selbstbeschau hätten erkennen müssen, dass da so ein Döddelkopp bei raus kommt.![]()
