Privates "Auto-Leasing" kündbar?

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moonlight04
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Privates "Auto-Leasing" kündbar?

Beitrag von moonlight04 »

Es geht um folgendes:
Meine Mutter hatte für ihren Partner einen Gebrauchtwagen gekauft (weil dieser sich im Trennungsjahr befindet und er befürchtet hat, dass das Auto seiner Noch-Frau zur Hälfte bekommen würde), d.h. den Kaufvertrag unterschrieben, den Kaufbetrag vollständig bezahlt und das Auto wurde auf ihren Namen angemeldet, lediglich die Autoversicherung läuft auf den damaligen Partner. Die beiden haben (privat)einen Vertrag aufgesetzt, in dem vereinbart wurde, dass er das Auto nutzen kann, er monatlich 200€ an meine Mutter überweist und dass das Auto sein Eigentum wird, wenn der Kaufpreis vollständig abgestottert wurde. Den genauen Wortlaut im Vertrag kenne ich nicht. Dort steht auf jeden Fall nichts zum Punkt Kündigung drin.

Jetzt hat sich meine Mutter von dem Kerl getrennt (aus wirklich verständlichen Gründen) und möchte nicht mehr, dass ihr Ex "ihr" Auto fährt. Der Vertrag wurde erst vor ca. 2 Monaten abgeschlossen, so dass auch erst eine Rate bezahlt wurde. Ihr Ex will aber an dem Vertrag festhalten. Im übrigen kennen sich die beiden auch erst seit 3 Monaten (ja, auch Eltern können durch die rosarote Brille Dummheiten machen).

Wie sieht die Rechtslage aus? Kommt meine Mutter aus dem Vertrag raus. Es kann doch nicht sein, dass ihr Ex (den sie ja nur ein paar Wochen kennt) noch über 1 Jahr mit dem auf ihren Namen gekauften und gemeldeten Auto durch die Gegend fährt oder? Ist so ein Vertrag überhaupt zulässig? Was ist, wenn das Auto einen Totalschaden erleidet oder was, wenn er damit Murks baut, z.b. Strafzettel muss doch derjenige zahlen, auf den das Auto gemeldet ist oder?

Wäre lieb, wenn ihr uns weiterhelfen könnt.
pOtH
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Re: Privates "Auto-Leasing" kündbar?

Beitrag von pOtH »

Zunächst gilt "Verträge sind einzuhalten" u. dann kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an. Leasing ist etwas anderes als Ratenzahlung u. so wie ich den Text verstehe wurde Ratenzahlung vereinbart - Bedeutet das er die Raten zahlt (bis der Kaufpreis getilgt ist) u. er dann der Eigentümer des Autos wird.

Das sich die Mutter von dem Mann (wieso auch immer) getrennt hat ist unerheblich!
moonlight04
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Re: Privates "Auto-Leasing" kündbar?

Beitrag von moonlight04 »

Im Vertrag steht, dass sie ihm das Auto zur Nutzung überlässt. Bedeutet das, dass er das Auto bis zur vollständigen Tilgung uneingeschränkt nutzen darf, obwohl es bis dahin ja noch ihr Eigentum ist?
pOtH
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Re: Privates "Auto-Leasing" kündbar?

Beitrag von pOtH »

Wie bereits geschrieben müsste man den gesamten Vertragstext kennen. Dies würde aber in einer Rechtsberatung münden u. wäre hier im Forum nicht zulässig - Außerdem sind hier viele Laien unterwegs (darunter auch ich ^^).

Zunächst müssen sich beide Vertragspartner an den Vertrag halten - A zahl das Geld u. B überlässt das KFZ zur Nutzung. Es könnte jedoch gut sein das man den Darlehensvertrag kündigen kann z.B. Nach BGB §490 Abs. 1 wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Darlehensnehmers verschlechtern od. (sofern es sich um ein sog. Dauerschuldverhältnis handelt) nach BGB §314 aus wichtigem Grund... Beurteilen kann dies aber nur ein Anwalt - Sollte der was verbocken "dann hält er nämlich dafür den Po hin".

Die Frage wäre halt was man will u. wie man dies durchsetzen kann - Was möchte A mit einem Auto das sie vermutlich nur noch mit Verlust verkaufen kann. Da wäre es doch sinnvoller das B die Karre behält u. der Restbetrag sofort fällig wird.
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