Verfahrensweg
Moderator: FDR-Team
Verfahrensweg
Hallo,
es geht um dieses Thema: http://www.sozialleistungen.info/news/1 ... gerechnet/
Hintergrund ist, dass ein junger Mann, dessen rechtlicher Betreuer ich bin, Insolvenzgeld erhalten hat und aufgrund eines Aufhebungsbescheides des Jobcenters (er erhält ergänzend ALG II) einen erheblichen finanziellen Nachteil hat.
Wie wäre der richtige Weg, um gegen das Urteil des Bundessozialgerichtes vorzugehen ?
Muss jetzt auf die Ochsentour das gesamte Verahren über alle Instanzen durchgezogen werden, um ggfls. vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu können ? Oder kann unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG direkt Klage beim EuGH eingereicht werden ?
Gruß
Andreas
es geht um dieses Thema: http://www.sozialleistungen.info/news/1 ... gerechnet/
Hintergrund ist, dass ein junger Mann, dessen rechtlicher Betreuer ich bin, Insolvenzgeld erhalten hat und aufgrund eines Aufhebungsbescheides des Jobcenters (er erhält ergänzend ALG II) einen erheblichen finanziellen Nachteil hat.
Wie wäre der richtige Weg, um gegen das Urteil des Bundessozialgerichtes vorzugehen ?
Muss jetzt auf die Ochsentour das gesamte Verahren über alle Instanzen durchgezogen werden, um ggfls. vor dem Europäischen Gerichtshof klagen zu können ? Oder kann unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG direkt Klage beim EuGH eingereicht werden ?
Gruß
Andreas
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Re: Verfahrensweg
hallo,
sie können evtl.
revision bei bsg: http://dejure.org/gesetze/SGG/39.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/160a.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/161.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/164.html
oder verfassungsbeschwerde http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... blatt.html
einlegen.
http://www.landessozialgericht.niedersa ... psmand=100
volker
sie können evtl.
revision bei bsg: http://dejure.org/gesetze/SGG/39.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/160a.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/161.html, http://dejure.org/gesetze/SGG/164.html
oder verfassungsbeschwerde http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... blatt.html
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http://www.landessozialgericht.niedersa ... psmand=100
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Re: Verfahrensweg
Was ist denn mit Ochsentour bei einem Urteil eines Bundesgerichtes gemeint?
Auf nationaler Basis bleibt hier nur die Verfassungsbeschwerde und als nicht mit dem Sozialrecht Vertrauter behaupte ich jetzt einfach mal, dass es für eine Klage vor dem Gerichtshof der EU an einem grenzüberschreitenden unionsrechtlichen Sachverhalt fehlt, da es sich bei den Anspruchsfragen des deutschen Sozialrechtes um rein national geprägtes Recht handelt.
Auf nationaler Basis bleibt hier nur die Verfassungsbeschwerde und als nicht mit dem Sozialrecht Vertrauter behaupte ich jetzt einfach mal, dass es für eine Klage vor dem Gerichtshof der EU an einem grenzüberschreitenden unionsrechtlichen Sachverhalt fehlt, da es sich bei den Anspruchsfragen des deutschen Sozialrechtes um rein national geprägtes Recht handelt.
Re: Verfahrensweg
Hallo,
so, wie ich es verstehe, gibt es nur die Möglichkeit, durch alle Instanzen zu gehen. Für eine direkte Verfassungsbeschwerde sind m. E. die Voraussetzungen nicht gegeben.
Gruß
Andreas
so, wie ich es verstehe, gibt es nur die Möglichkeit, durch alle Instanzen zu gehen. Für eine direkte Verfassungsbeschwerde sind m. E. die Voraussetzungen nicht gegeben.
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Andreas
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Re: Verfahrensweg
Wenn man nicht selbst Partei des vom BSG entschiedenen Verfahren ist, dann muss selbstverständlich zunächst vor den Fachgerichten gestritten werden.
Mag sein, dass sie als Betreuer einen rechlichen Sachverhalt als ungerecht beurteilen, aber die Beurteilung, ob eine Entscheidung eines Bundesgerichtes gegen das Grundgesetz verstößt, sollten sie einem Fachmann überlassen, der wegen des Anwaltszwanges ohnehin auf dem Weg erforderlich wird.
Mag sein, dass sie als Betreuer einen rechlichen Sachverhalt als ungerecht beurteilen, aber die Beurteilung, ob eine Entscheidung eines Bundesgerichtes gegen das Grundgesetz verstößt, sollten sie einem Fachmann überlassen, der wegen des Anwaltszwanges ohnehin auf dem Weg erforderlich wird.
Re: Verfahrensweg
Hallo,
natürlich werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Nichts nervt mehr als dieses "ich denke" oder "ich meine", mit dem so viele Mitbürger vermeintliche Ansprüche begründen.
Gruß
Andreas
natürlich werde ich mich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
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Andreas
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Re: Verfahrensweg
Dennoch könnte im Einzelfall die EMRK berührt und damit der EGMR zuständig sein.spraadhans hat geschrieben:als nicht mit dem Sozialrecht Vertrauter behaupte ich jetzt einfach mal, dass es für eine Klage vor dem Gerichtshof der EU an einem grenzüberschreitenden unionsrechtlichen Sachverhalt fehlt, da es sich bei den Anspruchsfragen des deutschen Sozialrechtes um rein national geprägtes Recht handelt.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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Re: Verfahrensweg
EGMR != Gerichtshof der EU.
Die Voraussetzungen einer Individualbeschwerde zum EGMR sind mir jetzt nicht so geläufig, vermutlich wird da aber auch der nationale Rechtsweg erschöpft sein müssen...
Die Voraussetzungen einer Individualbeschwerde zum EGMR sind mir jetzt nicht so geläufig, vermutlich wird da aber auch der nationale Rechtsweg erschöpft sein müssen...
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Re: Verfahrensweg
Habe ich auch nicht anders behauptet.spraadhans hat geschrieben:EGMR != Gerichtshof der EU.

Ist es doch lt. Aussage des TE. Der nationale (ordentliche) Rechtsweg endet am BSG, das BVerfG gehört nicht dazu und ist (daher) AFAIK auch nicht Voraussetzung für eine Klage vor dem EGMR.spraadhans hat geschrieben:Die Voraussetzungen einer Individualbeschwerde zum EGMR sind mir jetzt nicht so geläufig, vermutlich wird da aber auch der nationale Rechtsweg erschöpft sein müssen...
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