Vorschaden Leasing

Moderator: FDR-Team

suzukiswift
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 18.09.13, 16:14

Vorschaden Leasing

Beitrag von suzukiswift »

Hallo,

ich habe da ein kleines Problem und würde gerne eine Meinung dazu hören.

Ich habe ein Fahrzeug geleast(Auto ist vom Autohaus),(Leasing über die Leasing Gesellschaft) und möchte nun aus dem Leasing Vertrag raus. Was auch einfach und unkompliziert möglich ist.
Nachdem es aber bei uns vor ein paar Wochen gehagelt hatte entdeckten wir Schäden am Auto und meldeten das der Versicherung.
Der Sachverständige entdeckte in seiner Datenbank, dass das Auto bereits einen Hagelschaden hatte bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Also hat das Autohaus, das ja Vorbesitzer war diesen Schaden schon einmal der Versicherung gemeldet und dafür Geld bekommen das zu richten.
Nun hat unsere Versicherung dieses Gutachten von damals von der anderen Versicherung angefordert.
Es stellte sich heraus das die Schäden ziemlich genau übereinstimmen. Im Leasingvertrag ist kein Vorschaden angegeben.
Und es wurde auch keine Preisminderung oder ähnliches festgehalten.
Es sieht also so aus, das das Autohaus Geld für diesen Schaden bekommen hat, es nicht repariert hat und mir als "unfallfrei" verkauft hat.
Nun ist die Frage ob ich damit eventuell vom Vertrag zurücktreten kann oder wie ich weiter verfahren könnte.

Bei dem Schaden handelt es sich lediglich um ca. 900Euro falls das relevant sein könnte.

Ich freue mich schon auf die Antworten.

Wenn ich nun das Auto privat weiterverkaufe muss ich diesen Schaden angeben?

Wie ist die Rechtslage?
Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2726
Registriert: 15.09.04, 11:32
Wohnort: Lüpiland

Re: Vorschaden Leasing

Beitrag von Christoph »

suzukiswift hat geschrieben:
Es sieht also so aus, das das Autohaus Geld für diesen Schaden bekommen hat, es nicht repariert hat und mir als "unfallfrei" verkauft hat.
Wenn dem wirklich so ist, hätte Dir der angeblich nicht reparierte Hagelschaden bei der Übernahme des Fahrzeuges auffallen müssen. Und ein nicht reparierter Hagelschaden ist im deutlich erkennbar.
Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen