Hallo,
Person A möchte gerne ab und zu Reiseangebote anbieten, kann die Nachfrage allerdings nicht so gut abschätzen und möchte die Angebote also bewerben, ohne dass bisher ein Gewerbe dafür angemeldet wurde. Erst wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist, würde A das Gewerbe, Versicherungen usw anmelden und die Beiträge einkassieren.
Ist das rechtens?
Viele Grüße!
Angebot bewerben - und erst bei Nachfrage Unternehmen anmeld
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Re: Angebot bewerben - und erst bei Nachfrage Unternehmen an
Hallo,
wenn die Bewerbung in der Absicht getätigt wird, damit auf lange Sicht erfolgreich tätig zu sein und Gewinne zu erzielen, wird mE bereits die Anmeldepflicht begründet.
Werbung ohne die erforderliche gewerbliche Anmeldung könnte als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG angesehen werden, da der Werbende aufgrund fehlender Overhead-Kosten günstiger kalkulieren und sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten verschaffen verschaffen könnte.
Die ANtwort auf die Frage lautet also Nein.
wenn die Bewerbung in der Absicht getätigt wird, damit auf lange Sicht erfolgreich tätig zu sein und Gewinne zu erzielen, wird mE bereits die Anmeldepflicht begründet.
Werbung ohne die erforderliche gewerbliche Anmeldung könnte als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 3 UWG angesehen werden, da der Werbende aufgrund fehlender Overhead-Kosten günstiger kalkulieren und sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten verschaffen verschaffen könnte.
Die ANtwort auf die Frage lautet also Nein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Angebot bewerben - und erst bei Nachfrage Unternehmen an
Aus dem Bauch heraus hätte ich auch "nein" gesagt, aber:
Hm, die einzigen "Oberhead-Kosten", die der Nochnicht-Reiseveranstalter hier einspart, sind die Anmeldekosten für das Gewerbe. Alles andere muss er so oder so nachholen, wenn er wirkich aktiv wird. Das kann nicht wirklich ein kalkulatorischer Vorteil sein. Eher ein Nachteil würde sein, wenn er nicht alle Kosten, die sich aus seinem Start ergeben, als Ausgaben geltend machen kann.Ronny1958 hat geschrieben:... da der Werbende aufgrund fehlender Overhead-Kosten günstiger kalkulieren und sich somit einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitkonkurrenten verschaffen verschaffen könnte.
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Re: Angebot bewerben - und erst bei Nachfrage Unternehmen an
Und: Wenn was schiefgeht ist man in der Konstellation ohne Versicherung unterwegs. Kosten für Gewerbeanmeldung sind nmE. auch nachzuholen, wenn es anläuft.
Overheadkosten.
Sind das die Kosten die entstehen, wenn man sich kopfüber in eine Unternehmung stürzt? 
Overheadkosten.


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