Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

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flightinstructor
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Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von flightinstructor »

Ich habe ein Frage, die am Ende eher darauf zielt, welches Recht / welche Rechtsvorschrift höher zu bewerten ist.

Ein Beispiel:

Ein Vereinsmitglied( In dem Fall der Vorsitzende ) fliegt mit einem Vereinsflugzeug.

Es kommt zu einer Anzeige wegen angeblicher Verletzung luftrechtlicher Vorschriften.

Nun ermittelt die Behörde in einem OWI Verfahren, und schreibt den Vorsitzenden als Vertreter des Vereines an und bittet um Auskuft, wer zu einer
bestimmten Zeit verantwortlicher Luftfahrzeugführer war, nebst einem Bordbuchauszug. ( Die Aufforderung erfolgt mit zweifelhafter "Fristsetzung" ) und ohne jede Rechtsbelhelfsbelehrung.

Jetzt stellt sich mir folgende Frage:

Einerseits muss der Verein( der Vorsitzende im Zweifel ) diese Auskunft erteilen. ( Ist das eigentlich so? Ich finde hier keine Rechtsvorschrift )

Andererseits muss sich niemand selbst beschuldigen.

Würde der Vorsitzende nun aber der Behörde mitteilen, er sei selbst zum fraglichen Zeitpunkt geflogen, also verantwortlicher Luftfahrzeuführer sein,
würde er sich damit selbst der Verfolgung im OWI-Verfahren aussetzen, mit mindestens dem Nachteil der eventuel eintretenden Verjährungsunterbrechung und der Beschuldigung, gegen eine Vorschrift verstossen zu haben.



Wie hoch darf hier das Recht auf Verweigerung von Auskuft, zum Zweck, sich nicht selbst beschuldigen zu müssen, angesetzt werden.

Oder wiegt doch die Auskunftspflicht höher?

Wie stellt sich die Rechtslage hier dar?
DerKoch
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von DerKoch »

Wenn ich das richtig verstanden habe soll hier der "Täter" als Zeuge befragt werden.

Ich denke man sollte von seinem Ausageverweigerungsrecht gebrauch machen das einem im beschriebenen Fall sicher zusteht.

Ich habe keine Ahnung wie das bei Flugzeugen läuft aber vorstellen könnte ich mir dass alle Flugbewegungen protokolliert weren müssen, ähnlich einem Fahrtenbuch für´s Auto.

Wenn ich recht habe wird die Verfolgungsbehörde einen Gerichtsbeschluß erwirken der die Einsicht der Aufzeichnungen erlaubt.

Ohne nachgesehen zu haben behaupte ich mal dass die Verjährung hier 6 Monate beträgt und dass der "Flieger" innerhalb dieser Zeit ermittelt wird wenn er nicht...
ExDevil67
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von ExDevil67 »

flightinstructor hat geschrieben: Ein Vereinsmitglied( In dem Fall der Vorsitzende ) fliegt mit einem Vereinsflugzeug.

Es kommt zu einer Anzeige wegen angeblicher Verletzung luftrechtlicher Vorschriften.

Nun ermittelt die Behörde in einem OWI Verfahren, und schreibt den Vorsitzenden als Vertreter des Vereines an und bittet um Auskuft, wer zu einer
bestimmten Zeit verantwortlicher Luftfahrzeugführer war, nebst einem Bordbuchauszug.
Wie sieht das eigentlich hier mit irgendwelchen Genehmigungen aus?
Zumindest für Piloten gibt es da ja tlw recht rigorose Vorgaben. Nicht das am Ende der Verein mangels Zuverlässigkeit eine nötige Genehmigung verliert und zu machen muss bzw so einen Schritt nur durch Abwahl seines Vorsitzenden verhindern kann.
Leon6
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von Leon6 »

Die Behörde verlangt in soclhen Fällen regelmäßig einen Auszug des Bordbuches des betreffenden Luftfahrzeugs. Darin sind alle relevanten Daten wie Datum und Start- und Landezeit des Fluges, Start und Zielort, Name des Luftfahrzeugführers und andere Daten enthalten. Der Vereinsvorsitzende ist grundsätzlich verpflichtet, luftfahrtbehördliche Anweisungen zu befolgen, er muss sich aber nicht selbst belasten. Er kann also unter Hinweis, sich selbst nicht belasten zu müssen, die Mithilfe verweigern. Allerdings nützt ihm das nichts, denn die Behörde wird notfalls einen Vertreter der (mobilen) Luftaufsicht derselben Behörde beauftragen oder einen eigenen Amtswalter vorbei schicken und sich das Flugbuch aushändigen lassen. Zur Aushändigung ist auch jedes andere Vorstandsmitglied als der Vorsitzende verpflichtet. Die §§ der Rechtsgrundlagen hierfür kann ich Ihnen nicht nennen, müsste ich erst nachsehen. Dürfte neben dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG, irgendwo so um die §§ 20 bis 30 rum) noch weitere Regelwerke geben. Ansonsten einfach einen kurzen Brief mit der Bitte um Nennung der Rechtsgrundlagen.

Auf den Verein kann das keine Auswirkungen haben, da der Vorsitzende nur ein ihm zustehendes Recht in Anspruch nimmt. Anders sähe es aus, wenn weitere Vorstandsmitglieder sich ebenso verhalten würden, denn denen steht das Recht im vorliegenden Fall nicht zu.
flightinstructor
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von flightinstructor »

Ist ja schon makaber, das die Ermittlungen dann so einfach gemacht werden durch Vorschriften, die ihrerseits andere Rechte untergraben.
Im vorliegenden Fall wird eine OWI vorgeworfen und der Luftfahrzeugführer erhielt einen Anhörunsbogen. Dies nach mehr als 6 Monaten, also m.E. bereits nach der Verjährungsfrist, aber auch das ist noch in Klärung. Selbige sind ja ebenfalls sehr variabel von Fall zu Fall. Da müssen sich jetzt die Anwälte drum kümmern. Ich werde gespannt verfolgen, wie sich am Ende die Rechtslage darstellt.
Leon6
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von Leon6 »

tja, im Straßenverkehr ist das einfacher der Verfolgung zu entkommen, dort werden nicht regelmäßig Betriebsnachweise (hier: Fahrtenbücher) geführt. Die werden schlimmstenfalls erst nach einem nicht aufklärbarem Vergehen behördlich und letztinstanzlich verwaltungsgerichtlich auferlegt. In der sensiblen Fliegerei sind wir bereits recht gläsern durch die erheblich weitergehenden Regelungen mit den entsprechenden "Nachteilen" im Vergehensfall.

Bei 6 Monaten ist m.E. die Sache verjährt. Verjährungsfrist dürfte bei 3 Monaten liegen wie im Straßenberkehr, kann mich aber irren. Ermittlungen unterbrechen die Verjährung nicht.
flightinstructor
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von flightinstructor »

Ne, ich musste mich da auch schon eines Besseren belehren lassen. Die 3 Monate sind eine Ausnahme im zivilen Strassenverkehr.
Ansonsten ist die Verjährungsfrist nachlesbar variabel und wird größer, je höher das zu erwartende Bußgeld ist. Bei sehr hohen Bußgeldern kann das auch 1 Jahr und sogar deutlich mehr sein. Ursprünglich hatte ich auch die 3 Monate im Kopf, aber das hatte sich nach etwas "Einlesen" schnell erledigt.
ExDevil67
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von ExDevil67 »

flightinstructor hat geschrieben:Ist ja schon makaber, das die Ermittlungen dann so einfach gemacht werden durch Vorschriften, die ihrerseits andere Rechte untergraben.
Was heißt andere Rechte untergraben.
Zum einen wäre schon die Auskunft das man als Vorstand des Vereins die Auskunft verweigert weil man ein entsprechendes Verweigerungsrecht hat ein Anhaltspunkt wer gefolgen ist, zum anderen würde man doch als Vorstand bei jedem anderen Mitglied keine andere Wahl haben als die gewünschten Infos rausrücken zu müssen.
Wobei sowas einem doch klar sein sollte wenn man schon die nötigen Lizenzen erwirbt, das eben entsprechende Nachweise geführt werden wer wann wie wo geflogen ist.
flightinstructor
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von flightinstructor »

Kurz gedacht ist das so. Wenn man das aber juristisch auseinanderklamüsert, dann ergibt sich da u.U. etwas anz anderes. Verschiedene Rechte wiegen verschieden hoch. Diese Wertung hat durchaus Interpretationsspielraum. Wenn man Persönlichkeitsrechte nun hoch ansiedelt, z.B. höher, als eine Ordnungswidrigkeit, kommt man ggf. zu anderen Schlüssen.Allein die Tatsache, das zu jedem Flug der Name des Flugzeugführers aufgezeichnet werden muss, aber nicht zu jeder Fahrt der Name des Fahrzeugführers, ist doch wohl mindestens mal aus dem Blickwinkel des Datenschutzes mehr als bedenklich.
Aus Sicht der Persönlichkeitsrecht-Wertung wird hier m. E. u. U. mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wär mal ne schöne Sache für ne Dipl. Arbeit.
ExDevil67
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Re: Auskunft über Luftfahrzeugführer /Selbstbeschuldigung

Beitrag von ExDevil67 »

flightinstructor hat geschrieben:Allein die Tatsache, das zu jedem Flug der Name des Flugzeugführers aufgezeichnet werden muss, aber nicht zu jeder Fahrt der Name des Fahrzeugführers, ist doch wohl mindestens mal aus dem Blickwinkel des Datenschutzes mehr als bedenklich.
So ist aber mal die aktuelle Rechtslage. Zumal ich das Datenschutzproblem aktuell nicht sehe. Die entsprechenden Aufzeichnungen sind doch nicht öffentlich, oder? Zugriff dürfte doch nur der Eigentümer des Flugzeuges haben.
flightinstructor hat geschrieben: Aus Sicht der Persönlichkeitsrecht-Wertung wird hier m. E. u. U. mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Wär mal ne schöne Sache für ne Dipl. Arbeit.
Oder man geht in die Politik und ändert eine der entsprechenden Rechtsgrundlagen.
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