Für welche Schäden hafte ich als Leasingnehmer nach Rückgabe

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madZ
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Für welche Schäden hafte ich als Leasingnehmer nach Rückgabe

Beitrag von madZ »

Hallo,

Ich hab da mal die ein oder andere Frage.
Ich habe gestern mein geleastes Fahrzeug zurückgegeben und habe heute Bescheid bekommen, dass ich für Schäden am Fahrzeug aufkommen soll.
Zum einen handelt sich dabei um einen Kratzer an der hinteren Stoßstange und einen Kratzer am Spiegel. Zum anderen ist die Wischwasseranlage am hinteren Scheibenwischer defekt.
Nun habe ich auf diversen Internetseiten gelesen, dass bestimmte Beschädigungen als normale Gebrauchsspuren einzuordnen und dem Leasingnehmer nicht in Rechnung zu stellen sind. Leider sind die von mir dort gefundenen Sachverhalte nur sehr schwammig beschrieben.

Daher möchte ich mich mit der Frage an Euch wenden, wie die Rechtslage in diesem Fall ist.



ps.: Ich weiß nicht, inwiefern das relevant ist, aber als ich das Fahrzeug zurückbrachte gab es keine Abnahme. Ich habe lediglich das Fahrzeug draußen vor dem Autohaus geparkt und drinnen die Schlüssel und Papiere abgegeben.
SV Hoppe
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Re: Für welche Schäden hafte ich als Leasingnehmer nach Rück

Beitrag von SV Hoppe »

Grundsätzlich zu den Schäden:

Ohne Angabe von Laufleistung, Art und Umfang der Schäden sowie etwaigen Vereinbarungen (spezielle Leasingbedingungen, faire Leasingbedingungen, keine Vereinbarung) zu akzeptiertem und nicht akzeptiertem Zustand sowie der Art des Leasings kann eine sinnvolle Aussage nicht getroffen werden.

Zur Frage nach der Abnahmepflicht müssen sich Juristen äußern.
Dies ist nur meine Meinung. :-)
Sharkeys
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Re: Für welche Schäden hafte ich als Leasingnehmer nach Rück

Beitrag von Sharkeys »

Bei Automarke XY z.B. bekommt man ein Handbuch, in dem genau beschrieben wird welche Schäden "gebrauchsüblich" sind und welche nicht. Leichte Kratzer stellen normalerweise kein Problem dar. Wenn aber die Schicht unter dem Lack beschädigt ist, muss der Leasingnehmer zahlen.
Zuletzt geändert von ktown am 20.01.17, 12:59, insgesamt 1-mal geändert.
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