Hallo,
folgende Frage:
Darf bzw. muss die Polizei im Falles eines Unfalls mit einem Dienstkraftwagen der Firma mitteilen, wer am Steuer des Fahrzeugs saß?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen.
Schweigepflicht der Polizei
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Re: Schweigepflicht der Polizei
Wenn die Firma Halter des Fahrzeuges ist, hat sie ein berechtigtes Interesse an den Angaben.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Schweigepflicht der Polizei
Ok, danke.
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