Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Kohlenschaufler
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Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von Kohlenschaufler »

Hallo, 

ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage an euch. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. 

Habe mir einen neues Auto.gekauft. Hab ihm beim Händler abgeholt. Er ist jetzt ca. 4 Wochen alt und hat knapp 1000km gelaufen. Kaufpreis ca. 30000 Euro. 

Es war von Anfang an eine Rotznase am rechten Kotflügel an der Spitze zu sehen. Mein Händler (von dem ich das Auto habe), wollte es nicht richten. Deswegen bin ich zu einem andren Vertragshändler der mir das beilackiert hat. Er machte Fotos und schickte sie an die Herstellerfirma des Wagens. Gleichzeitig fand eine Lackdickemessung vor Ort statt, die ergab, an der betroffenen Stelle eine Dicke von 220 und am Rest des Kotflügels eine Dicke von 120. Der Händler vermutete das ab Werk nachlackiert wurde. Die Freigabe zum lackieren gab das Herstellerwerk am Folgetag. Die Rotznase ist weg aber man sieht trotzdem wo beilackiert wurde. 

meine Frage ist nun, ob ich nach dem 2ten Reparaturverusch, dem ich dem sehr guten Händler gerne gebe, trotzdem noch die Lieferung einer mängelfreien Sache verlangen kann oder ob ich nur die Option habe vom Kaufvertrag zurück zu treten? 

Zu beachten ist noch das der Reparaturversuch und auch der Folgende, nicht bei dem Händler waren wo ich das Auto gekauft habe, sonder in einer anderen Vertragswerkstatt (wie oben beschrieben). Weiss nicht ob das irgendwie relevant ist. 

Das Auto wird über Schwerbehindertenrabbat finanziert. Sodass der Händler wo ich dieses Auto geordert habe nur als Vermittler dient. 

Ich habe mich ein wenig in die Schuldenrechtreform eingelesen. Weiss jetzt eben nicht ob ich trotz Reparaturversuch noch das Recht auf Lieferung einer mängelfreien Sache habe. 

Wie ist die Rechtslage?


Mit freundlichen Grüßen 
Big Guro
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Re: Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von Big Guro »

Hallo, bei Leasingverträgen liegt grundsätzlich ein Dreiecksverhältnis vor. Käufer (und damit Rechtsinhaber aus der Sachmängelhaftung) ist der Leasinggeber. Der Leasingnehmer ist nur "Mieter" und hat grundsätzlich nur Ansprüche ggü. seinem "Vermieter" dem Leasinggeber. Daher wäre zuerst zu prüfen, ob der Leasinggeber seine Rechte aus der Mängelhaftung an der Leasingnehmer abgetreten hat.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
noch nie von etwas abgehalten.
Elektrikör
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Re: Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

außerdem würde ich nicht sagen, daß der beschriebene Lackfehler SO ein Mangel ist, daß das Auto getauscht werden kann


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Kormoran
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Re: Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von Kormoran »

Eine Frage zum Verständnis:
Kohlenschaufler hat geschrieben:Habe mir einen neues Auto.gekauft. ... Kaufpreis ca. 30000 Euro.
...
Das Auto wird über Schwerbehindertenrabbat finanziert. Sodass der Händler wo ich dieses Auto geordert habe nur als Vermittler dient.
Big Guro hat geschrieben:Hallo, bei Leasingverträgen liegt grundsätzlich ein Dreiecksverhältnis vor.
Ist das Erstzitierte mit einem Leasingvertrag gleichzusetzen?
Big Guro
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Re: Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von Big Guro »

Kormoran hat geschrieben:Eine Frage zum Verständnis:
Kohlenschaufler hat geschrieben:Habe mir einen neues Auto.gekauft. ... Kaufpreis ca. 30000 Euro.
...
Das Auto wird über Schwerbehindertenrabbat finanziert. Sodass der Händler wo ich dieses Auto geordert habe nur als Vermittler dient.
Big Guro hat geschrieben:Hallo, bei Leasingverträgen liegt grundsätzlich ein Dreiecksverhältnis vor.
Ist das Erstzitierte mit einem Leasingvertrag gleichzusetzen?

Guter Einwand. :mrgreen:

Das Ganze trifft natürlich nur zu, wenn das Eigentum nicht auf den "Käufer" übertragen wurde.
Ich habe keine Ahnung, was ich hier tue...

...aber Inkompetenz hat mich auch
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webelch
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Re: Recht auf Lieferungen einer mängelfreien Sache?

Beitrag von webelch »

Ich sehe bei Behindertenrabatt auch nur einen schlichten Kaufvertrag zwischen Kunden und Autohaus.

-> http://www.bbab.de/
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