AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückgabe

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Fürst
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AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückgabe

Beitrag von Fürst »

Hallo zusammen,

folgender, angenommener Fall:

Eine Leasinggesellschaft enthält in ihren AGB die Klausel, dass bei Fahrzeugrückgabe die Hauptuntersuchung noch mindestens 3 Monate gültig sein muss.

Ferner müssen die Reifen eine Mindestprofiltiefe von 6 mm aufweisen.

Hier stellt sich mir nun die Frage, ob diese Klausel unwirksam sein könnte, da die Hauptuntersuchung zum Zeitpunkt der Rückgabe noch nicht fällig wäre und die gesetzliche Reifen-Mindestprofiltiefe bei 1,6 mm liegt.

Vielen Dank im Voraus für eine kurze Einschätzung und Gruß
webelch
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Re: AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückga

Beitrag von webelch »

Worauf würden Sie die Unwirksamkeit stützen wollen bei einer solchen vertraglichen Vereinbarung?
Fürst
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Re: AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückga

Beitrag von Fürst »

Ggf. "Überraschungsklausel"? Es steht im "Kleingedruckten" der AGB und wird nicht explizit hervorgehoben.

Ansonsten könnte in den AGB ja auch aussagen, dass grundsätzlich nur neue Reifen / neue Bremsen bei der Fahrzeugrückgabe akzeptiert werden... oder ein neuer Motor etc... :ironie:
Tastenspitz
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Re: AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückga

Beitrag von Tastenspitz »

Ist es Privates Leasing oder B2B?
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Fürst
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Re: AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückga

Beitrag von Fürst »

B2B!
Tastenspitz
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Re: AGB und Hauptuntersuchung / Reifenprofiltiefe bei Rückga

Beitrag von Tastenspitz »

Dann fallen sämtliche Verbraucherschutzparagrafen schon mal weg.
Überraschende Klausel? Schwierig. Das kann man von einem B2B Verhältnis schon erwarten, dass er die AGB liest, versteht und bei Klauseln die ihm nicht passen entweder verhandelt oder eben nicht unterschreibt.
Das ein gewisser Zustand vereinbart sein muß dürfte klar sein. Wer mag kann ja um mm und Monate feilschen. Das allerdings sollte man vor Vertragsschluß machen.
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