Firma A hat einen Wagen über die Leasingfirma XB der Automarke X geleast. Der Mitarbeiter der den Wagen fährt baut einen Unfall. Der Wagen wird in die nächstgelegene Vertragswerkstatt der Automarke X abgeschleppt. Der Gutachter stellt einen wirtschaftlichen Totalschaden fest. Es geht alles seinen Lauf (Regelungen mit Versicherung und Firma A). Die Firma A bestellt gleich über die Leasingfirma XB einen neuen Wagen. Zum 30.06 kündigt die Leasingfirma den Leasingvertrag mit Firma A über den verunfallten Wagen. Der Unfallwagen bleibt jedoch bis 08.07. auf dem Gelände der Vertragswerkstatt der Automarke X stehen und wird erst dann zur Verwertung abgeholt.
Nun stellt die Vertragswerkstatt der Firma A Standgebühren bis einschließlich 08.07 in Rechnung.
1. Ist die Forderung gegenüber der Firma A grundsätzlich berechtigt oder hätte sich die Werkstatt nicht an die Leasingfirma wenden müssen?
2. Wenn ja. Bis wann hat Firma A zu bezahlen? Bis zum 30.06 oder bis zum 08.07?
Wer übernimmt die Standkosten
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Re: Wer übernimmt die Standkosten
Was sagt der Vertrag zum Thema Rückgabe? Wer muss wann wie wo für die Rückgabe sorgen?
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Re: Wer übernimmt die Standkosten
Da das Fahrzeug ab dem 01.07. weder im BEsitz noch im Eigentum der Firma A steht, frage ich mich auch weshalb hier Rechnung gestellt wurde....
Wann wurde der Wagen bei der Behörde abgemeldet?
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Re: Wer übernimmt die Standkosten
Ab dem Tag des Unfalls hat die Leasingfirma alles geregelt.
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Re: Wer übernimmt die Standkosten
Korrektur:
Die Firma A hat selbst den Wagen vom Unfallort zur Vertragswerkstatt verbringen lassen. Die Firma A hat die Vertragswerkstatt beauftragt den Schaden zu begutachten. Nachdem feststand, dass eine Reparatur sinnlos ist, wurde (für die KFZ-Versicherung) per Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Nach Vorlage des Gutachten hat die Leasingfirma den Vertrag gekündigt (zum 30.06). Firma A hat nun selbst die Vertragswerkstatt mit der Abmeldung des Fahrzeuges beauftragt. Seitdem stand der Wagen abgemeldet dort bis einschließlich 08.07.
Die Firma A hat selbst den Wagen vom Unfallort zur Vertragswerkstatt verbringen lassen. Die Firma A hat die Vertragswerkstatt beauftragt den Schaden zu begutachten. Nachdem feststand, dass eine Reparatur sinnlos ist, wurde (für die KFZ-Versicherung) per Sachverständigen ein Gutachten erstellt. Nach Vorlage des Gutachten hat die Leasingfirma den Vertrag gekündigt (zum 30.06). Firma A hat nun selbst die Vertragswerkstatt mit der Abmeldung des Fahrzeuges beauftragt. Seitdem stand der Wagen abgemeldet dort bis einschließlich 08.07.
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