Hallo zusammen,
angenommen folgender Fall würde eintreten:
Ein Arbeitnehmer (im Folgenden AN genannt) möchte über seinen Arbeitgeber (im Folgenden AG genannt) - bzw. über eine Leasingfirma, die mit dem AG zusammenarbeitet - ein Fahrrad leasen um einen Steuervorteil zu erhalten.
Der AN sucht sich ein Rad aus, teilt es der Leasingfirma mit und diese bestellt das Rad beim Händler.
Der AN holt sich das Rad beim Händler ab und unterschreibt ein Übergabeprotokoll, dass nebst Rechnung vom Händler
an die Leasingfirma geschickt werden muss damit die Leasingfirma schlussendlich beim AN monatlich abrechnen kann.
Monate vergehen und das Übergabeprotokoll geht dem Händler verloren. Der Händler bittet den AN das Übergabeprotokoll erneut auszufüllen und zu unterschreiben (auch die Identität des AN würde damit nochmal bestätigt).
Ist der AN verpflichtet ein zweites Übergabeprotokoll auszufüllen?
Was würde passieren wenn der AN das Ausfüllen und Unterschreiben des Übergabeprotokolls verweigert?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß,
penor
Händler hat Übergabeprotokoll verloren
Moderator: FDR-Team
Re: Händler hat Übergabeprotokoll verloren
Warum sollte der AN kein zweites Protokoll ausfüllen? Warum hat er vom ersten Protokoll keine Lopie erhalten?
Wenn der Leasingvertrag nicht zu Stande kommt, weil der Fahrradhändler das Protokoll nicht übersenden kann, dann hat die Leasinggesellschaft ein Fahrrad gekauft, das zur Zeit von einem möglicherweise unberechtigen Dritten gefahren wird. Die Leasinggesellschaft wird vermutlich Herausgabe des Fahrzeugs uns eventuell Schadenersatz verlangen.
Das zeiht möglicherweise weitere Ansprüche des AN ggü. dem Fahrradhändler nach ich.
Aber warum will man es soweit kommen lassen?
Wenn der Leasingvertrag nicht zu Stande kommt, weil der Fahrradhändler das Protokoll nicht übersenden kann, dann hat die Leasinggesellschaft ein Fahrrad gekauft, das zur Zeit von einem möglicherweise unberechtigen Dritten gefahren wird. Die Leasinggesellschaft wird vermutlich Herausgabe des Fahrzeugs uns eventuell Schadenersatz verlangen.
Das zeiht möglicherweise weitere Ansprüche des AN ggü. dem Fahrradhändler nach ich.
Aber warum will man es soweit kommen lassen?
Dies ist nur meine Meinung. :-)
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