Hallo,
eine Einzelfirma, also keine GmbH, least von Verkäufer SB einen gebrauchten Drucker. Da das Geld knapp ist, bietet der Verkäufer an, einen Kredit zu organisieren, den er gegen Rechnung (Maßnahmen zum Drucksystemwechsel) inkl. MWST per Überweisung auszahlt und dem Preis gegenüber der LG aufschlägt.
Das Geld wird vom Leasingnehmer inkl. MWST als Einnahme versteuert und die erhöhten Leasingraten als Ausgabe abgesetzt.
Die Leasinggesellschaft holt wohl eine allgemeine Bonitätsauskunft ein, fragt den LN aber weder nach einer Selbstauskunft noch nach irgendwelchen Umsätzen. Sie legt dem LN auch keinen Zins- und Tilgungsplan vor.
Leasingsumme ca 50.000 EUR.
Nach 2 JAhren wird der Drucker erneuert und wieder ein solcher KRedit ausgezahlt.
Insgesamt 5 Leasingverträge, monatliche Rate brutto 4500 Euro, vier LG, keine holte weitere Infos ein, Gesamtsumme 300.000 euro. In vier Verträgen versteckte Kredite, 100.000 Euro.
Dann können die Raten nicht mehr aufgebracht werden, Insolvenzantrag droht.
Zur Rechtslage. welche Sorgfaltspflichten hat eine LG gegenüber einem LN. Begeht ein Verkäufer eine Straftat gegenüber der LG mit Berechnung solcher Zusatzleistungen?
Druckerleasing
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Re: Druckerleasing
Hallo!
"Zur Rechtslage. welche Sorgfaltspflichten hat eine LG gegenüber einem LN."
Nach dem wir hier ja von B2B reden: Ohnehin gar keine.
"Begeht ein Verkäufer eine Straftat gegenüber der LG mit Berechnung solcher Zusatzleistungen?"
Eine Straftat kann ich nicht erkennen. Möglicherweise verletzt der LG seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Leasinggesellschaft.
"Zur Rechtslage. welche Sorgfaltspflichten hat eine LG gegenüber einem LN."
Nach dem wir hier ja von B2B reden: Ohnehin gar keine.
"Begeht ein Verkäufer eine Straftat gegenüber der LG mit Berechnung solcher Zusatzleistungen?"
Eine Straftat kann ich nicht erkennen. Möglicherweise verletzt der LG seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Leasinggesellschaft.
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