Hallo,
ich beziehe im Wechsel Grundsicherung oder Hartz IV. Sowohl Jobcenter als auch Sozialamt zahlen regelmäßig nur einen Teil meiner Krankenversicherung.
Meine Versicherung schränkt dann die Leistungen immer wieder ein. Mir scheint aber als ob dies willkürlich passiert. Mal werden die Leistungen für Zahnarztbehandlungen gestrichen, mal sind es die Vorsorgeuntersuchungen und mal die Übernahme von Medikamenten.
Meine Frage: Darf die Versicherung die Leistungen so willkürlich einschränken? Was könnte mir im schlimmsten Fall drohen? Wenn ich das richtig sehe darf ich als Bezieher von Sozialleistungen nicht in den Notlagentarif oder? Aber wenn ich nun krank werde und die Versicherung keine Medikamente übernimmt, ist das nicht unter Umständen schlimmer als eine Notlage?
MfG
Krankenversicherung: Einschränkung der Leistungen
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Krankenversicherung: Einschränkung der Leistungen
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Krankenversicherung: Einschränkung der Leistungen
Hier ist die Vorgeschichte dazu:
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=273640
und
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=273956
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=273640
und
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=273956
Grüße, Susanne
Re: Krankenversicherung: Einschränkung der Leistungen
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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