Hallo Susanne, ja das ist mir klar.
Aber damit wird doch genauso die nachbarschützende Vorschrift auf Abstandsflächen verletzt, oder nicht?
Irgendwie macht das sonst ja keinen Sinn.
Ich lasse die Grenze jetzt wohl noch einmal neu einmessen, vielleicht steht der Sichtschutz im hinteren Bereich ja gar nicht zu nah an der Grenze.
Das sind ja alles noch ungelegte Eier, wollte mich nur vorab mal informieren ob das Bauamt mir die Wahrheit sagt...das kommt mir alles nämlich schon etwas komisch vor.
Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?
Moderator: FDR-Team
Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?
Danke vielmals für die vielen Antworten!
Jetzt habe ich zumindest einmal grob einen Überblick bekommen.
Jetzt habe ich zumindest einmal grob einen Überblick bekommen.
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Re: Grenzmarkierung unkenntlich gemacht, baul. Anlage?
Nein...Aber damit wird doch genauso die nachbarschützende Vorschrift auf Abstandsflächen verletzt, oder nicht?
Überbau ist, wenn Nachbar B über die Grenze hinweg auf dem Grund von Nachbar A baut. Das hat nichts mit Abstandsflächen zu tun.
Abstandsflächen liegen auf dem eigenen Grund, so muß Nachbar B auf SEINEM Grund i.d.R. 3m Abstand zur Grenze halten, wenn er ein Haus baut.
Bs Garagen z.B. dürfen bis zu einer bestimmten Größe i.d.R. auf die Grenze gebaut werden, ohne Abstandsflächen. Aber nicht auf das Grundstück des Nachbarn A übergreifend.
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