Angenommen: eine verstorbene Person (bislang im Pflegeheim in Baden-Württemberg) stand unter Betreuung und hinterlässt kein Testament.
Es ist nur Barvermögen vorhanden, keine Immobilien etc.
die rechtliche Erbfolge: zwei Töchter, sonst niemand.
1. Frage: Muss ein Erbschein beantragt werden, damit die Erben über die Spar- bzw. Bankkonten verfügen können bzw. das Erbe überhaupt "antreten" können?
Wie ist hier in etwa eine Bearbeitungszeit der Gerichte und müssen alle Ausgaben (also z.B. auch die letzte Miete des Pflegeheims, das letzte Geld für den Betreuer, die Beerdigung) von den Töchtern vorabfinanziert werden?
2. Frage: Betreuuer (war amtlich bestellt) will Unterlagen nicht sofort herausgeben. Er möchte die Unterlagen behalten bis zur Erledigung und Genehmigung eines Abschlussberichtes. Gibt es Rückgabefristen? Er hat doch eigentlich ab dem Versterben des Betreuten keine Rechte mehr - also auch nicht auf die Unterlagen?
Vielen Dank für eine Unterstützung.
Kein Testament - Erbschein? - Rückgabe Unterlagen v. Betreue
Moderator: FDR-Team
Re: Kein Testament - Erbschein? - Rückgabe Unterlagen v. Bet
Erbe ist man "automatisch", wenn man nicht ausgeschlagen hat. Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis z.B. gegenüber Banken etc.Muss ein Erbschein beantragt werden, damit die Erben über die Spar- bzw. Bankkonten verfügen können bzw. das Erbe überhaupt "antreten" können?
Die Erben haften auch für die Schulden des Erblasser. Woher dieses Geld kommt, spielt keine Rolle.Wie ist hier in etwa eine Bearbeitungszeit der Gerichte und müssen alle Ausgaben (also z.B. auch die letzte Miete des Pflegeheims, das letzte Geld für den Betreuer, die Beerdigung) von den Töchtern vorabfinanziert werden?
Jeder Erbe kann einen Erbscheinsantrag stellen. Bis der Erbschein vom Nachlassgericht erteilt wird, dauert es schon mal mehrere Wochen.
Die Unterlagen benötigt er für den Schlussbericht. Ggf. könnte man beim Betreuungsgericht nachfragen, wie das gehandhabt wird.Betreuuer (war amtlich bestellt) will Unterlagen nicht sofort herausgeben. Er möchte die Unterlagen behalten bis zur Erledigung und Genehmigung eines Abschlussberichtes. Gibt es Rückgabefristen? Er hat doch eigentlich ab dem Versterben des Betreuten keine Rechte mehr - also auch nicht auf die Unterlagen?
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Re: Kein Testament - Erbschein? - Rückgabe Unterlagen v. Bet
Hallo,
Ob das Pflegeheim, der Betreuer, der Bestatter sich darauf einlassen, das Geld erst in einigen Monaten zu erhalten wenn man Zugriff auf das Nachlasskonto hat, frage man die Betreffenden. Man liest öfters, dass die Banken die Zahlung der Beerdigung vom Nachlasskonto zulassen auch wenn noch kein Erbschein vorliegt. Ob die betreffende Bank das zulässt, frage man die Bank.Wie ist hier in etwa eine Bearbeitungszeit der Gerichte und müssen alle Ausgaben (also z.B. auch die letzte Miete des Pflegeheims, das letzte Geld für den Betreuer, die Beerdigung) von den Töchtern vorabfinanziert werden?
Grüße, Susanne
Re: Kein Testament - Erbschein? - Rückgabe Unterlagen v. Bet
Ich würde erst mal mit der Bank sprechen, ob die auf einen Erbschein bestehen. Gegebenenfalls kann man sich die Kosten sparen.
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