Guten Tag,
ich hoffe mal, das Thema Leasingrad XY oder YY ist für jeden ein Begriff.
Im Jahr 2016 habe ich mir ein Rad mit dem Anbieter „Leasingrad XY“ angeschafft. D.h. ich zahle jetzt noch weitere 1,5 Jahre für das Rad, bis ich dann letztlich den Restbetrag zahlen kann.
Da ich nun umziehen, ich aber kein Platz mehr für das Rad habe, auch nicht mehr sonderlich viel damit gefahren bin, ist es möglich dieses Rad vorzeitig zu verkaufen? Also Privat an Privat?
Ich zahle ja sowieso monatlich dafür und am Ende der Vertragslaufzeit zahle ich dann eben den Restbetrag.
Danke vorab.
Beste Grüße
Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.
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Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.18, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.
Nein, diese Begriffe sind mir noch nie begegnet.
Ist das wie ein Ratenkauf zu verstehen, wobei der Besitz am Anfang schon übergeht ? -> dann würde ich sagen, man kann verkaufen.
Oder ist es wie ein Leasing-Vertrag beim Auto ? -> dann unbedingt in die Vertragsbedingungen schauen, denke, dann ist ein Verkauf eher nicht möglich.
Es würde sich auch anbieten, mal mit dem Vertragspartner zu sprechen.
Ist das wie ein Ratenkauf zu verstehen, wobei der Besitz am Anfang schon übergeht ? -> dann würde ich sagen, man kann verkaufen.
Oder ist es wie ein Leasing-Vertrag beim Auto ? -> dann unbedingt in die Vertragsbedingungen schauen, denke, dann ist ein Verkauf eher nicht möglich.
Es würde sich auch anbieten, mal mit dem Vertragspartner zu sprechen.
Gruß
Jutta
Jutta
Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.
Liebes FDR-Mitglied,
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Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
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Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.
Beim Leasing wird der Leasingnehmer regelmäßig nicht Eigentümer des Leasingobjektes, so dass ein Weiterverkauf durch den Leasingnehmer grundsätzlich nicht möglich ist.
Gruß
khmlev
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