Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.

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Magnum0815
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Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.

Beitrag von Magnum0815 »

Guten Tag,

ich hoffe mal, das Thema Leasingrad XY oder YY ist für jeden ein Begriff.

Im Jahr 2016 habe ich mir ein Rad mit dem Anbieter „Leasingrad XY“ angeschafft. D.h. ich zahle jetzt noch weitere 1,5 Jahre für das Rad, bis ich dann letztlich den Restbetrag zahlen kann.
Da ich nun umziehen, ich aber kein Platz mehr für das Rad habe, auch nicht mehr sonderlich viel damit gefahren bin, ist es möglich dieses Rad vorzeitig zu verkaufen? Also Privat an Privat?
Ich zahle ja sowieso monatlich dafür und am Ende der Vertragslaufzeit zahle ich dann eben den Restbetrag.


Danke vorab.


Beste Grüße
Zuletzt geändert von ktown am 11.05.18, 17:51, insgesamt 1-mal geändert.
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Jutta
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Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.

Beitrag von Jutta »

Nein, diese Begriffe sind mir noch nie begegnet.

Ist das wie ein Ratenkauf zu verstehen, wobei der Besitz am Anfang schon übergeht ? -> dann würde ich sagen, man kann verkaufen.

Oder ist es wie ein Leasing-Vertrag beim Auto ? -> dann unbedingt in die Vertragsbedingungen schauen, denke, dann ist ein Verkauf eher nicht möglich.

Es würde sich auch anbieten, mal mit dem Vertragspartner zu sprechen.
Gruß
Jutta
ktown
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Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

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khmlev
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Re: Vorzeitiger Verkauf eines Leasingrades.

Beitrag von khmlev »

Beim Leasing wird der Leasingnehmer regelmäßig nicht Eigentümer des Leasingobjektes, so dass ein Weiterverkauf durch den Leasingnehmer grundsätzlich nicht möglich ist.
Gruß
khmlev
- out of order -
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