Hallo,
Steuerpflichtiger A fragt beim Steuerberater B an, was die Erstellung seiner Einkommensteuer kosten würde. B teilt mit: "wird nach mittlerer Gebühr Steuerberatervergütungsverordnung abgerechnet".
Kann A hinterher die Rechnung kürzen, da B nicht die Mehrwertsteuer mitgeteilt hatte?
Danke!
Kostenauskunft beim Steuerberater
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Re: Kostenauskunft beim Steuerberater
B hat doch mitgeteilt, dass er nach der StBVV abrechnet und in dieser steht
Was soll er A denn noch mehr mitteilen?$ 15 StbVV hat geschrieben:Der Vergütung ist die Umsatzsteuer hinzuzurechnen, die nach § 12 des Umsatzsteuergesetzes auf die Tätigkeit entfällt. Dies gilt nicht, wenn die Umsatzsteuer nach § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes unerhoben bleibt.
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Re: Kostenauskunft beim Steuerberater
Nach Preisangabenverordnung sind nur Preise inkl. Mwst zulässig
Wenn vergessen wurde oder "zzgl. Mwst" muss man das ja nicht bezahlen.

Re: Kostenauskunft beim Steuerberater
Na dann weiss A doch Bescheid 

Re: Kostenauskunft beim Steuerberater
Wo hat der Steuerberater Preise genannt?biersäufer hat geschrieben:Nach Preisangabenverordnung sind nur Preise inkl. Mwst zulässigWenn vergessen wurde oder "zzgl. Mwst" muss man das ja nicht bezahlen.
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Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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