Mh, könnte man tatsächlich auch so interpretieren.
Dann würde die GKV sich in med. begründeten Fällen lt. vorgenanntem Link an den Kosten beteiligen.
Allerdings verstehe ich dann nicht, warum der Vater den Zusatztarif nachträglich nochmals angefragt hat und warum die Leistung "Zahnspange" überhaupt zusatzversichert werden soll, wenn die GKV zur Kostenbeteilugung sowieso herangezogen werden könnte.
Vielleicht, weil die Zahnspange med. nicht notwendig ist, jedoch über einen Zusatztarif trotzdem abgedeckt wäre? Jetzt geraten.
Beratung durch Versicherungsvermittler
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Re: Beratung durch Versicherungsvermittler
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