Hallo,
mein letzter Beitrag hier im Forum setzt sich fort. Er könnte auch ins Erbrecht passen, ich vermute ihn aber fachlich eher im Versicherungsrecht.
Angenommen, KFZ-Versicherungsnehmer A verstirbt, Person B wäre nahe mit A verwandt, auch Halter und Fahrer des versicherten Fahrzeugs, ferner auch Zahler der Versicherungsprämien.
B schlägt die Erbschaft für A aus, wegen vermuteter Überschuldung. Die KFZ-Versicherung für das Fahrzeug besteht fort, so weit so klar. B fährt ja schließlich auch noch das versicherte Fahrzeug.
Kann B die vorhandenen SF-Rabatte auf sich selbst übertragen lassen, obwohl er das Erbe von A ausgeschlagen hat?
KFZ: SF-Rabatte im Todesfall - Übertragung oder Erbschaft?
Moderator: FDR-Team
Re: KFZ: SF-Rabatte im Todesfall - Übertragung oder Erbschaf
Meiner Meinung nach, ja. Er erfüllt die Voraussetzungen für die Übertragung und die Versicherung fragt nicht nach einem Erbschein.vikingz hat geschrieben:Kann B die vorhandenen SF-Rabatte auf sich selbst übertragen lassen, obwohl er das Erbe von A ausgeschlagen hat?
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