Angenommen, ein Lehrer in NRW annulliert eine Klassenarbeit (12. Klasse, NRW), weil sie schlecht ausgefallen ist und lässt zwei Wochen später eine neue Klassenarbeit schreiben.
Ist eine Annulierung zulässig, der Drittelerlass ist ja nicht mehr gültig?
Welche Note zählt für das Zeugnis, wenn sich Schüler bei der Wiederholungsarbeit verschlechtern?
Klassenarbeit annullieren und wiederholen
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Re: Klassenarbeit annullieren und wiederholen
Was ist "Drittelerlass"?
Welche Schulform?
Welche Schulform?
Grüße, Susanne
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Re: Klassenarbeit annullieren und wiederholen
Ja.misti hat geschrieben:Ist eine Annulierung zulässig?
Oder was wäre für Sie die angemessene Konsequenz, wenn einem Lehrer auffällt, dass er in einer Klasse eine Arbeit mit eindeutig zu hohen Anforderungen hat schreiben lassen?
Ja, nicht mehr gültig seit 2006: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittelerlassder Drittelerlass ist ja nicht mehr gültig?
Die von der nicht annulierten Klassenarbeit.Welche Note zählt für das Zeugnis, wenn sich Schüler bei der Wiederholungsarbeit verschlechtern?
Die Angst vor einer Verschlechterung ist viel größer als die Wahrscheinlichkeit, dass eine Verschlechterung eintritt. Unmöglich ist es natürlich auch nicht, jeder kann mal einen schlechten Tag erwischen und keiner leistet jeden Tag exakt dasselbe.
Wenn tatsächlich mal eine Verschlechterung eintreten sollte, kann man immer noch mit dem Lehrer reden. Notengebung soll sich nicht nach Mathematik, sondern nach Pädagogik richten.
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
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Re: Klassenarbeit annullieren und wiederholen
Ach so! Und ich dachte an § 57 StGBJa, nicht mehr gültig seit 2006: https://de.wikipedia.org/wiki/Drittelerlass
Grüße, Susanne
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