Versorgungsausgleich Mütterrente II / Geringfügigkeitsgrenze

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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broadway
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Versorgungsausgleich Mütterrente II / Geringfügigkeitsgrenze

Beitrag von broadway »

Hallo,

Die Rentenreform 2019 (Mütterrente II) sieht vor, dass Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, einen halben Rentenpunkt mehr erhalten – ab März also 2,5 Rentenpunkte pro Kind statt bisher 2,0 Rentenpunkte pro Kind. Pro Kind und Monat gibt es im Osten 15,35 Euro, im Westen sogar 16,02 Euro mehr.

Nehmen wir an Frau F1 ist geschieden und hat drei gemeinsame Kinder gebohren vor dem Jahr 1992 mit ihrem Ex-Ehemann E1.
Nehmen wir weiter an, dass der Versorgungsausgleich nach der Scheidung 2012 und bereits wegen der Mütterrente I in 2015 vom Familiengericht durchgeführt wurde.

Der Ex-Ehemann E1 könnte möglicherweise erneut einen Antrag auf Neuberechnung des Versorgungsausgleiches wegen der Erweiterung der Mütterrente (Mütterrente II) gestellt haben. Bei den drei Kindern geht es für den Ex-Mann insgesamt um 0,75 Rentenpunkte und somit um nur 23,02 Euro.

Frage:
Liegt der beantragte Versorgungsausgleich nicht unter der Geringfügigkeitsgrenze und wäre der Antrag des Ex-Ehemann E1 auf Neuberechnung des Versorgungsausgleiches aufgrund des geringen Betrages von nur 23,02 Euro wegen Geringfügigkeit der Ausgleichsrechte abzuweisen bzw. zu verwerfen?